Überweisung des Kaufpreises

Zahltag für die Bank des Käufers

Ein entscheidender Schritt auf dem Weg vom Käufer zum Eigentümer: Ihre Bank überweist das Darlehen für den Kaufpreis.


Alle Vorbedingungen sind geklärt, die Bank hat das Eigenkapital erhalten und das Darlehen freigegeben. Jetzt können Sie den Kaufpreis der Immobilie bezahlen. Die Bank zahlt die gesamte Kaufpreissumme direkt auf das Konto des Verkäufers.

Zwischenkonto in Ausnahmefällen

Eine andere Möglichkeit ist, dass die Bank das Geld zunächst auf ein sogenanntes Notaranderkonto – ein vom Notar treuhänderisch verwaltetes Konto – überweist. Der Betrag wird dann erst an den Verkäufer weitergeleitet, wenn der Käufer als rechtmäßiger Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist. Dieses früher übliche Verfahren wird heute nur noch selten angewendet, etwa wenn der Käufer schnell einziehen will und die Vormerkung im Grundbuch nicht abwarten kann. In diesem Fall ist er mit der „Zwischenlagerung“ des Geldes auf dem Treuhandkonto besser abgesichert. Mit dem Kaufpreis werden in der Regel auch die Notarkosten fällig.

Mögliche Abweichung bei Ratenzahlung

Wenn Sie ein Bauträgerhaus, das erst noch gebaut wird, in Raten bezahlen, werden diese auch von der Bank überwiesen. Möglich ist auch, dass der Käufer kleinere Ratenbeträge aus dem Eigenkapital direkt an den Bauträger überweist.

Wenn der Kaufpreis beim Verkäufer eingegangen ist, erhalten Sie eine Zahlungsbestätigung. Damit kann der Notar im nächsten Schritt nun Ihre Eintragung als neuer Eigentümer im Grundbuch vornehmen lassen.

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