Anmeldung beim Finanzamt
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung richtig ausfüllen
Zum Start Ihrer Existenzgründung müssen Sie sich und Ihr Unternehmen beim Finanzamt anmelden. Dafür erhalten Sie einen umfangreichen Fragebogen, mit dem Sie die Grundlagen für die steuerliche Seite Ihrer Selbstständigkeit legen.
Gewerbetreibende melden ihr neues Unternehmen beim Gewerbeamt an, das Finanzamt meldet sich dann automatisch. Freiberufler kontaktieren direkt das Finanzamt – telefonisch oder schriftlich, und zwar innerhalb eines Monats nach Aufnahme der freiberuflichen Tätigkeit.
Anschließend schickt das Finanzamt einen Fragebogen. Wichtig ist, dass Sie mit dem Ausfüllen dieses Fragebogens die Grundlage für die steuerliche Behandlung Ihres Unternehmens legen. Zunächst einmal müssen Sie allgemeine Angaben machen, zu Ihrer Person, aber auch zu Ihrem Ehepartner und Kinder, die in Ihrem Haushalt leben. Außerdem nennen Sie eine Bankverbindung, damit das Finanzamt Ihnen Steuererstattungen direkt auf das richtige Konto überweisen kann.
Wenn Sie sich von einem Steuerberater vertreten lassen, sollten Sie seine Kontaktdaten hier ebenfalls vermerken. Ist er bevollmächtigt, Schreiben der Finanzverwaltung zu erhalten und zu beantworten, müssen Sie die Vollmacht dem Finanzamt mit separater Post zukommen lassen.
Die Finanzverwaltung muss Ihren Betrieb steuerlich einordnen – als Gewerbe oder als freiberufliche Tätigkeit. Beschreiben Sie also genau, was Sie als Selbstständiger tun. Mithilfe des Fragebogens will das Finanzamt feststellen, ob Sie bereits im ersten Jahr Steuervorauszahlungen zu leisten haben. Daher müssen Sie Ihre voraussichtlichen Einkünfte in das Formular eintragen. Achtung: Hier geht es um sämtliche Einkünfte, nicht nur um die aus selbstständiger Tätigkeit.
Wichtig ist, dass die steuerpflichtigen Einkünfte nicht mit Einnahmen gleichzusetzen sind. Sie ziehen also von Ihren geschätzten Einnahmen die zu erwartenden Betriebsausgaben ab. Ihre voraussichtlichen Sonderausgaben – beispielsweise für Vorsorgeaufwendungen – mindern die Endsumme ebenfalls. Tipp: Wenn Sie verheiratet sind, geben Sie auch die Einkünfte, Sonderausgaben und anderen Steuerabzugsbeträge Ihres Ehepartners an.
Im Fragebogen legen Sie außerdem die Art der Gewinnermittlung fest. Für Existenzgründer ist es meist günstiger und einfacher, die Einnahmen-Überschuss-Rechnung zu wählen. Hier müssen lediglich Einnahmen und Ausgaben gegenübergestellt werden – etwas, was Sie als Neu-Selbstständiger auch noch allein bewerkstelligen können. Bei einer Bilanz sollten Sie sich stets vom Steuerberater helfen lassen.
Das Formular enthält außerdem Fragen zur Umsatzsteuer. Liegt Ihr geschätzter Jahresgewinn zum Start Ihrer Selbstständigkeit nicht über 17.500 Euro, dürfen Sie die Kleinunternehmerregelung nutzen. Sie erheben dann keine Umsatzsteuer in Ihren Rechnungen und müssen keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben. Allerdings dürfen Sie dann auch die Vorsteuer – also die Umsatzsteuer in Rechnungen, die Sie bezahlt haben – nicht abziehen. Es kann sich manchmal lohnen, auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten. Zum Beispiel dann, wenn Sie in den ersten Jahren umfangreiche Investitionen planen und sich die Vorsteuer aus den Rechnungen vom Finanzamt zurückholen möchten. Wichtig zu wissen ist jedoch, dass Sie an diese Option dann fünf Jahre gebunden sind.
Ist zu erwarten, dass Sie steuerfreie Umsätze – etwa als Arzt oder als Dozent – oder steuerermäßigte Umsätze erbringen, müssen Sie dies im Formular ebenfalls angeben. Und falls Sie außerhalb deutscher Grenzen Handel treiben möchten, sollten Sie schon jetzt eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen.