Vor allem bei Laufkundschaft sind Lokal und Geschäft meist nicht genug: Viele Gewerbetreibende nutzen für Werbung und Sortiment den Gehweg. Dafür braucht es aber eine Sondernutzungserlaubnis.
Wer ein Restaurant betreibt, wünscht sich viele Gäste. Viele Gäste heißt aber oft auch: viel Lärm. Schon beim Eröffnen der Gaststätte muss der Schallschutz bedacht und später der Lärmschutz eingehalten werden.
Gewerbemieten werden frei vereinbart. Die Einigung ist für beide Parteien bindend. Daher kann der Vermieter nicht einfach an den Mieter herantreten und eine Mieterhöhung verlangen. Allerdings ist auch im Gewerbemietrecht eine Mieterhöhung nicht ausgeschlossen.