Der Zahlungsplan
Die Staffelung der Raten beim Kauf vom Bauträger
Der Vertrag mit einem Bauträger sieht üblicherweise eine Ratenzahlung nach einzelnen Bauabschnitten vor. Alles über die Staffelung der Raten und den Zahlungsplan beim Immobilienkauf.
Im Regelfall vereinbaren Käufer und Bauträger, dass der Kaufpreis nicht auf einmal zu zahlen ist, sondern in einzelnen Raten beim Erreichen bestimmter Fertigstellungsstufen. Eine solche Regelung ist für beide Seiten vorteilhaft. Die erste Rate hängt davon ab, wie das Grundstück erworben wurde.
Die Zusammenarbeit mit einem Bauträger erstreckt sich über mehrere Monate – unter Umständen sogar über mehr als ein Jahr. Oft wird der Vertrag geschlossen, bevor die Bauarbeiten begonnen haben. Aber auch beim Erwerb während der Bauphase vereinbaren beide Parteien üblicherweise eine Ratenzahlung entsprechend des Baufortschritts. Der Bauträger muss auf diese Weise nicht bis zur Fertigstellung der letzten Feinarbeiten auf den Gesamtbetrag warten. Und der Käufer geht nicht das Risiko ein, für noch nicht geleistete Arbeiten in Vorleistung zu gehen.
Der Gesetzgeber hat in der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) einen Mindeststandard für die Erstellung des Zahlungsplans definiert. Dabei sind Abweichungen zugunsten des Bauherren erlaubt, Abweichungen zugunsten des Bauträgers hingegen nicht zulässig. Muss der Käufer höhere Vorauszahlungen leisten als vom Gesetzgeber vorgesehen, wird nach einem einschlägigen Urteil des Bundesgerichtshofs der gesamte Zahlungsplan unwirksam. In diesem Fall muss der gesamte Kaufpreis erst nach der Abnahme bezahlt werden.
Wie hoch die erste Rate ausfällt, hängt davon ab, ob das Grundstück auf klassische Weise oder über einen Erbpachtvertrag erworben wird. Handelt es sich um einen Erbpachtvertrag, darf der Bauträger nach Beginn der Erdarbeiten 20 Prozent des gesamten Kaufpreises in Rechnung stellen. Geht das Grundstück hingegen in das Eigentum des Käufers über, dann werden nach Beginn der Erdarbeiten 30 Prozent des Gesamtbetrags fällig.
Anschließend darf der Bauträger nach dem Abschluss bestimmter Arbeiten Zug um Zug weitere Teilbeträge in Rechnung stellen. Die Prozentzahlen in der Tabelle beziehen sich jeweils auf den Restbetrag nach Zahlung der ersten Rate.
Anteil am Restbetrag |
Zeitpunkt |
40 % |
nach Rohbaufertigstellung einschließlich Zimmererarbeiten |
8 % |
nach Herstellung der Dachflächen und Dachrinnen |
3 % |
nach der Rohinstallation der Heizungsanlagen |
3 % |
nach der Rohinstallation der Sanitäranlagen |
3 % |
nach der Rohinstallation der Elektroanlagen |
10 % |
nach dem Fenstereinbau einschließlich Verglasung |
6 % |
nach Fertigstellung des Innenputzes |
3 % |
nach Fertigstellung der Estricharbeiten |
4 % |
nach den Fliesenarbeiten im Sanitärbereich |
12 % |
bei Bezugsfertigkeit Zug um Zug gegen Besitzübergabe |
3 % |
nach Fertigstellung der Fassadenarbeiten |
5 % |
nach vollständiger Fertigstellung |
Entsprechend dieser Vorgaben erstellt der Bauträger einen Zahlungsplan, der höchstens sieben Einzelraten beinhaltet. Werden aufeinanderfolgende Gewerke zusammengefasst, ist die Summe nach dem Abschluss des letzten Gewerks fällig.