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  • Wenn der Notar Sie dazu auffordert, überweisen Sie den Kaufpreis an den Verkäufer und seine finanzierende Bank. Ist der Eingang bestätigt, erfolgt die Übergabe der Wohnung. Nun sind auch die Kaufnebenkosten zu bezahlen.

    Der Startschuss für die Überweisung des Kaufpreises ist die „Fälligkeitsmitteilung“, die der Notar Ihnen schickt. Darin ist ausgewiesen, wie Sie den Kaufpreis zu überweisen haben. In der Regel wird er aufgeteilt in zwei Zahlungen:

    • an die finanzierende Bank des Verkäufers
    • an den Verkäufer selbst.

    Ausnahme Notaranderkonto

    In Ausnahmefällen erfolgt die Überweisung auf ein Notaranderkonto, das vom Notar als Treuhänder verwaltet wird. Dies geschieht etwa, wenn der Verkäufer Kredite bei mehreren Gläubigerbanken ablösen muss. Das neutrale Notaranderkonto bietet dann den soliden Ausgangspunkt, um die Überweisungen an die einzelnen Banken koordiniert vorzunehmen. 



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    Die Wohnung kann übergeben werden

    Nachdem der Verkäufer den Eingang des Geldes bestätigt hat, kann die Übergabe der Wohnung erfolgen. Dann beantragt der Notar auch die Eigentumsübertragung der Wohnung im Grundbuch.

    Jetzt sind auch alle anderen Kosten fällig:

    • die Grunderwerbssteuer
    • die Notargebühren
    • die Maklerprovision

    Etwas später wird das Amtsgericht die Kosten für die Eintragung der Grundschuld und die Eigentumsübertragung in Rechnung stellen.

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