Mitte Oktober fand die nächste Verhandlungsrunde zur EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) statt. Eine Einigung blieb bei der Sanierungspflicht und der Verschärfung der Energiestandards aus.
Im März dieses Jahres hatte das Europäische Parlament für eine strengere Sanierungspflicht für Immobilien gestimmt. Diese sollte helfen, die bis 2050 geplante europaweite Klimaneutralität zu erreichen. Nach mehreren Verhandlungsrunden ist die Zukunft der Sanierungspflicht nun allerdings ungewiss.
Die geplante Änderung der Richtlinie sah vor, dass Wohngebäude bis zum Jahr 2030 mindestens die Energieeffizienzklasse „E“ vorweisen müssen. Bis 2033 sollte diese Anforderung dann auf die Energieeffizienzklasse „D“ angehoben werden.
Voraussetzung für eine europaweite Regelung sind einheitlich definierte Energieeffizienzklassen. Aktuell obliegt die Ausgestaltung der Standards noch den jeweiligen Mitgliedsstaaten. Beispielsweise verfügt Deutschland über die zusätzliche Effizienzklasse „H“, während die von der EU vorgeschlagene Regelung bereits mit der Klasse „G“ endet.
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Am 12. Oktober kamen die EU-Kommission, das EU-Parlament und der EU-Rat zu einer sogenannten Trilogverhandlung zusammen. Im Rahmen dieser sollte die Gebäuderichtlinie abschließend beraten werden.
Dabei konnte jedoch keine Einigung hinsichtlich der Mindeststandards erzielt werden, die ausschlaggebend für die Sanierungspflicht sind. Vom Tisch ist das Thema damit aber noch nicht. Die EU wird bis Ende des Jahres zu weiteren Beratungen zusammenkommen.
Weitere Verhandlungsrunden stehen allerdings unter keinem guten Stern. Die Bundesregierung hatte im Koalitionsvertrag zunächst ihre Unterstützung der EU-Gebäuderichtlinie zum Ausdruck gebracht. Durch die langwierigen Debatten um das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schlägt sie inzwischen aber einen anderen Kurs ein und spricht sich gegen einen „Sanierungszwang“ aus.
Dieser vielzitierte „Sanierungszwang“ könnte für Eigentümer:innen abhängig vom energetischen Zustand ihrer Immobilie mit hohen Kosten einhergehen. Nach Angaben des Immobilienverbands IVD fallen bundesweit allein über 6 Millionen Häuser in die Effizienzklassen „G“ und „H“ und müssten daher bis 2030 saniert werden. Das entspräche einem Anteil von rund 40 Prozent aller Eigenheime.
Anders als beim GEG würde eine Sanierung auch dann schon obligatorisch werden, wenn die aktuelle Heizung noch funktionsfähig ist. Ausschlaggebend ist einzig die Energieeffizienzklasse der Immobilie. Im Heizungsgesetz ist dagegen verankert, dass erst dann saniert werden muss, wenn die bestehende Anlage nicht mehr repariert werden kann.
Umweltschützer:innen und Klimaaktivist:innen hatten das geplante Vorhaben der EU begrüßt, da es einen wichtigen Schritt zur Erreichung der Klimaziele der EU darstellte.
WWF-Klimachefin Viviane Raddat fand klare Worte im Vorfeld der Verhandlungen: „Wir brauchen ambitionierte Mindeststandards für eine erfolgreiche Gebäudewende. Ohne die MEPS können die Klimaziele nicht eingehalten werden. Sie sind zugleich ein soziales Element, denn sie kommen besonders denjenigen zugute, die aktuell mit wenig Einkommen in schlecht sanierten Gebäuden hohe Energiekosten stemmen müssen.“
Langfristig könnte sich die Sanierung auch für Immobilienbesitzer:innen mit niedrigen Energieeffizienzklassen auszahlen. Ineffiziente Wohngebäude sorgen meist für hohe Energiekosten, die durch eine energetische Sanierung deutlich gesenkt werden können.
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