Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist am 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Auch wenn die Schärfe der neuen Anforderungen zuletzt stark zurückgenommen wurde, ist es für viele Käufer:innen von unsanierten Immobilien sinnvoll, direkt nach dem Kauf eine energetische Sanierung durchzuführen. Seit Anfang des Jahres bietet die Deutsche Rentenversicherung dafür eine neue Möglichkeit: den Wohn-Riester.
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Wohn-Riester ist eine staatliche Förderung, die Menschen dabei unterstützt, für das Alter vorzusorgen. Es wird auch als „Eigenheimrente“ bezeichnet. Der Staat gewährt eine jährliche Grundzulage von 175 Euro, Riester-Sparer haben die Möglichkeit, diese Zulage durch eigene Beiträge zu erhöhen. Mit Wohn-Riester kann man seit Anfang 2024 nicht nur kaufen oder bauen, sondern auch energetisch sanieren. Diese neue Möglichkeit eröffnet Hausbesitzer:innen die Chance, ihre Immobilie energetisch auf den neuesten Stand zu bringen und gleichzeitig von den finanziellen Vorteilen des Wohn-Riesters zu profitieren.
Die Neuerung ist eine direkte Konsequenz des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), das Anfang 2024 in Kraft getreten ist. Ziel des Gesetzes ist es, den Energieverbrauch in Gebäuden zu senken und den Einsatz erneuerbarer Energien zu fördern. Die bisherigen Einsatzmöglichkeiten des Wohn-Riesters waren sehr restriktiv - daher könnten die neuen Nutzungsformen mehr Menschen zum Wohn-Riestern bewegen - schließlich stehen Sanierungsmaßnahmen bei den meisten Immobilienkäufer:innen ganz oben auf der Prioritätenliste. Dies gilt auch für Personen, die heute kaufen, aber erst in einigen Jahren größere Sanierungsmaßnahmen planen. Gerade für sie kann der Wohn-Riester eine willkommene Möglichkeit sein.
Gefördert werden Maßnahmen wie der Einbau einer effizienten Heizungsanlage, Wärmedämmung oder die Nutzung erneuerbarer Energien wie Solarthermie oder Wärmepumpen. Diese Maßnahmen tragen nicht nur zur Reduzierung des Energieverbrauchs und der CO₂-Emissionen bei, sondern senken auch die Energiekosten. Auf lange Sicht sorgen sie damit für eine Wertsteigerung der Immobilie.
Zwei Möglichkeiten stehen zur Auswahl: Entweder du schließt direkt beim Kauf der Immobilie einen neuen Wohn-Riester ab oder du nutzt einen bereits bestehenden Vertrag. Denn für eine energetische Sanierung ist es weder möglich noch nötig, einen zweiten, separaten Riester-Vertrag abzuschließen. Unabhängig von der gewählten Variante musst du nicht das gesamte Guthaben entnehmen. Ist noch Geld auf dem Riester-Konto, kannst du weiter sparen. Allerdings macht die Rentenversicherung klare Vorgaben: „Wenn Sie Ihre Immobilie vor weniger als drei Jahren erworben oder gebaut haben, beträgt die Mindestentnahmesumme 6.000 Euro. In allen anderen Fällen, zum Beispiel bei einer Schenkung der Immobilie, liegt sie bei 20.000 Euro“. Das und wie Wohn-Riester im Einzelnen funktioniert, erklärt die Deutsche Rentenversicherung auf dieser Seite.
Auch für Maßnahmen, die bereits (genauer: nach dem 1. Juli 2023) durchgeführt wurden, können Anträge für die neue Verwendungsart rückwirkend gestellt werden. Voraussetzung ist grundsätzlich, dass die energetische Sanierungsmaßnahme von einem Fachbetrieb durchgeführt wird oder wurde. Den Maßnahmenkatalog der Rentenversicherung musst du dabei genau einhalten.
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