Die Nettokaltmiete zahlst du als Mieter:in dafür, dass du überhaupt in der Wohnung oder dem Haus wohnen darfst. Betriebs- oder Nebenkosten wie Heizung, Warmwasser und Co. sind in der Nettokaltmiete nicht enthalten. Die Nettokaltmiete wird von Stadtverwaltungen, Gemeinden und Stadtbezirken als Wert genutzt, um den Mietspiegel zu berechnen.

Bewerbermappe erstellen

Als MieterPlus-Mitglied von ImmoScout24 erhältst du exklusive Funktionen, die dich auf der Suche nach deinem neuen Zuhause unterstützen.

importantpoints
Das Wichtigste in Kürze
  • Die Nettokaltmiete ist der Betrag, den du monatlich an deine:n Vermieter:in bezahlst – ohne die Neben- und Betriebskosten.

  • Weder warme noch kalte Betriebskosten sind in der Nettokaltmiete enthalten.

  • Zuschläge für möblierte Wohnungen und andere Extras kommen gesondert hinzu.

Dauert die Wohnungssuche zu lange?
Alle Vorteile von MieterPlus

Exklusive Inserate, topaktuelle Bonitätsauskunft und deine Nachrichten ganz oben im Anbieter-Postfach.

Was ist die Nettokaltmiete?

Unter Nettokaltmiete versteht man die Miete, die du für deine Wohnung (oder für das Haus, in dem du zur Miete wohnst) jeden Monat bezahlst – und zwar ohne Nebenkosten.

Nettokaltmiete: Vermieter berechnet Kaltmiete am Taschenrechner und PC

Es handelt sich also um Kosten, die du dafür entrichtest, die Wohnfläche nutzen zu dürfen. Aus diesem Grund heißt die Nettokaltmiete auch Grundmiete, in der noch keine Neben- und Betriebskosten enthalten sind. Oft wird die Nettokaltmiete auch schlicht als Kaltmiete bezeichnet. 

Was zählt nicht zur Nettokaltmiete?

Zur Nettokaltmiete zählen normalerweise nur die Kosten für die reine Nutzung der Wohnung selbst. Dazu gehören die Grundmiete für die Wohnung oder das Haus und gegebenenfalls Kosten für Stellplätze oder Garagen, sofern diese separat vermietet werden.

Nicht zur Nettokaltmiete gehören hingegen:
 

  1. Betriebskosten (z. B. Kosten für Wasser, Heizung, Abfallentsorgung, Hausreinigung, Hausmeisterdienste, Gartenpflege).
  2. Kosten für Strom.
  3. Kosten für Internet- und Telefonanschlüsse.
  4. Gegebenenfalls Kosten für Parkplätze oder Garagen, die im Mietvertrag nicht explizit als Teil der Nettokaltmiete angegeben sind.
  5. Sonstige Nebenkosten, die nicht direkt mit der Nutzung der Wohnung selbst verbunden sind.
hint
Gut zu wissen: Ist der Hauswart, die Hauswirtin Teil der Nettokaltmiete?

Nein, üblicherweise ist der Hauswart oder die Hauswirtin nicht Teil der Nettokaltmiete. Die Nettokaltmiete bezieht sich auf den reinen Mietpreis für die Wohnung oder das Haus ohne zusätzliche Leistungen oder Dienstleistungen. Die Kosten für eine:n Hauswart:Hauswirtin werden in der Regel separat zur Nettokaltmiete berechnet und können entweder in den Betriebskosten (Nebenkosten) enthalten sein oder als separate Position im Mietvertrag aufgeführt werden.

Was hat die Nettokaltmiete mit der Grundsteuer zu tun?

Die Grundsteuer ist eine Steuer, die von den Eigentümern von Grundstücken und Gebäuden erhoben wird und von den Gemeinden festgesetzt wird. Die Höhe der Grundsteuer richtet sich üblicherweise nach dem Einheitswert des Grundstücks und des darauf befindlichen Gebäudes sowie dem von der jeweiligen Gemeinde festgesetzten Hebesatz.

Die Nettokaltmiete ist zwar nur der Mietpreis, den ein Mieter:innen für eine Wohnung oder ein Gebäude zahlen, sie kann jedoch indirekt Auswirkungen auf die Höhe der Grundsteuer haben, da der Einheitswert von Gebäuden oft auf Basis der Mieteinnahmen berechnet wird. Eine höhere Nettokaltmiete kann also zu einem höheren Einheitswert führen und somit potenziell zu einer höheren Grundsteuerlast für den Eigentümer.

Schneller in deine Traumwohnung

Als Plus-Mitglied von ImmoScout24 erhältst du exklusive Funktionen, die dich auf der Suche nach deinem neuen Zuhause unterstützen.

Wie funktioniert die Ermittlung der Nettokaltmiete?

Die Nettokaltmiete wird in der Regel durch den Vermieter festgelegt und basiert auf verschiedenen Faktoren wie der Größe, Lage, Ausstattung und Zustand der Wohnung oder des Hauses.

Hier ist eine vereinfachte Erklärung, wie die Nettokaltmiete ermittelt werden kann:
 

  • Marktanalyse: Der:die Vermieter:in untersucht den örtlichen Immobilienmarkt, um festzustellen, welche Mieten für vergleichbare Wohnungen in der Region üblich sind. Dies kann durch den Vergleich mit ähnlichen Objekten in der Nähe oder durch die Konsultation von Mietspiegeln oder Online-Immobilienportalen geschehen.
  • Berechnung der Kosten: Der:die Vermieter:in berücksichtigt die eigenen Kosten für die Immobilie, einschließlich Hypothekenzahlungen (sofern zutreffend), Instandhaltungskosten, Grundsteuer, Versicherungen und eventuelle Verwaltungskosten. Diese Kosten müssen durch die Miete gedeckt werden, um einen angemessenen Gewinn zu erzielen.
  • Anpassung an den Markt: Die Nettokaltmiete wird gegebenenfalls an die Marktsituation angepasst. Wenn die Nachfrage hoch ist und vergleichbare Wohnungen zu höheren Preisen vermietet werden, können Vermieter:innen die Miete entsprechend erhöhen. Bei niedriger Nachfrage oder Konkurrenz durch andere Vermieter:innen kann eine Senkung der Miete erforderlich sein, um Mieter:innen anzuziehen.
  • Verhandlung und Abschluss: Schließlich legt der:die Vermieter:in die Nettokaltmiete fest und bietet die Wohnung oder das Haus potenziellen Mieter:innen an. Die endgültige Höhe der Nettokaltmiete kann durch Verhandlungen zwischen Vermieter:in und Mieter:in beeinflusst werden, aber letztendlich entscheiden die Vermieter:innen über den Mietpreis.

Wie funktioniert die Ermittlung der Bruttokaltmiete?

Im Gegensatz dazu beinhaltet die Bruttokaltmiete neben der Nettokaltmiete auch bestimmte Nebenkosten.

Diese Nebenkosten können variieren, aber typischerweise umfassen sie Kosten wie:
 

  • Heizung,
  • Warmwasser,
  • Wasser,
  • Abwasser,
  • Müllabfuhr,
  • Hausreinigung,
  • Gartenpflege,
  • Schornsteinfegergebühren usw.


Die Bruttokaltmiete gibt also den Gesamtbetrag an, den der Mieter für die Nutzung der Immobilie zahlt, einschließlich der kalten Nebenkosten. Die Bruttokaltmiete stellt somit den Mietpreis dar, den ein Mieter zahlt, bevor warme Nebenkosten hinzukommen.

Zur Erklärung: Die kalten Nebenkosten beinhalten in der Regel Positionen wie die Grundsteuer, die Gebäudeversicherung oder die Kosten für den Hauswart. Diese Kosten sind im Gegensatz zu den warmen Nebenkosten (z. B. Heizung, Wasser, Strom), die direkt von den Mietern verbraucht werden, feste Bestandteile und können nicht beeinflusst werden.

Mietrechtsberatung erhalten

Als WohnenPlus-Mitglied von ImmoScout24 erhältst du Unterstützung bei Mietrechtsthemen.

Welche Kosten gehören weder zur Brutto- noch zur Nettokaltmiete?

Kosten, die weder zur Bruttokaltmiete noch zur Nettokaltmiete gehören, umfassen in der Regel:
 

  1. Warme Nebenkosten: Diese umfassen Kosten für Heizung, Warmwasser, Strom und gegebenenfalls Klimatisierung. Sie werden normalerweise separat von der Nettokaltmiete erhoben und als Teil der Warmmiete ausgewiesen.
  2. Persönliche Ausgaben: Dazu gehören Kosten für Telefon, Internet, Kabelfernsehen oder andere persönliche Dienstleistungen, die Mieter:innen individuell auswählt und direkt bezahlt.
  3. Einrichtungskosten: Möbel, Dekorationen und andere Einrichtungsgegenstände werden normalerweise nicht durch die Miete abgedeckt und sind die Verantwortung der Mieter:innen.
  4. Instandhaltung und Reparaturen: Während der Vermieter:innen für die Instandhaltung der Immobilie verantwortlich sind, sind Kosten für Schönheitsreparaturen oder Schäden, die von Mieter:innen verursacht wurden, in der Regel nicht in der Miete enthalten.
  5. Sonstige Dienstleistungen: Dies kann verschiedene Dienstleistungen wie Reinigungsservices, Parkplatzmieten außerhalb des Grundstücks oder kostenpflichtige Gemeinschaftseinrichtungen umfassen, die separat von der Miete berechnet werden.

Welche Rolle spielt die Nettokaltmiete im Mietspiegel?

Im Mietspiegel spielt die Nettokaltmiete eine zentrale Rolle bei der Festlegung von durchschnittlichen Mietpreisen für Wohnungen in einer bestimmten Region oder Stadt. Der Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete, also die Mietpreise, die in einer bestimmten Region für vergleichbare Wohnungen üblich sind. Die Nettokaltmiete ist eine wichtige Kennzahl im Mietspiegel.

Der Mietspiegel berücksichtigt jedoch nicht nur die Nettokaltmiete, sondern auch andere Faktoren wie die Größe und Ausstattung der Wohnung, die Lage, das Baujahr und mögliche Besonderheiten des Wohngebäudes.

Über den Mietspiegel kannst du deine Miethöhe überprüfen, z.B. ob sie für deinen Wohnort gerechtfertigt ist. Dabei solltest du im Hinterkopf haben, dass deine Miete höchstens 20 Prozent über dem ortsüblichen Mietspiegel liegen darf. Wenn du in einem Viertel wohnst, in dem eine gesetzliche Mietpreisbremse gilt, sind sogar maximal zehn Prozent erlaubt.

Mit dem Instrument des Mietspiegels können Vermieter:innen deine Miete anpassen – nach unten genauso wie nach oben. Eine eventuelle Erhöhung des Mietpreises darf allerdings nur auf Grundlage der Nettokaltmiete vorgenommen werden und nicht auf Basis der Bruttokaltmiete.

Bewerbermappe erstellen

Als MieterPlus-Mitglied von ImmoScout24 erhältst du exklusive Funktionen, die dich auf der Suche nach deinem neuen Zuhause unterstützen.

FAQ: Häufig gestellte Fragen zum Thema Nettokaltmiete

Was bedeutet Nettokaltmiete?

Die Nettokaltmiete ist die monatliche Miete für die Nutzung der Wohnung, ohne Nebenkosten. Sie wird oft als Grundmiete bezeichnet und umfasst nur die Kosten für den Wohnraum.

Was zählt nicht zur Nettokaltmiete?

Die Nettokaltmiete beinhaltet keine Warmwasser- und Heizkosten, keine Zusatzkosten für Möblierung, Untervermietung oder nicht wohnliche Nutzung sowie keine kalten Betriebskosten wie Müllabfuhr.

Welche Rolle spielt die Nettokaltmiete im Mietspiegel?

Der Mietspiegel vergleicht die ortsübliche Vergleichsmiete, basierend auf der Nettokaltmiete ähnlicher Wohnungen. Vermieter müssen sich bei Mieterhöhungen auf den Mietspiegel beziehen.

Wie gefällt Ihnen diese Seite?
/5
seit 05.10.2020
Bewerten Sie diese Seite Vielen Dank
Artikel herunterladen
Artikel melden
Vielen Dank!
Wir haben Ihr Feedback erhalten.
Oranus Mahmoodi
Expertin für Mieten & Kaufen

Als Immobilienexpertin und Redakteurin bei ImmoScout24 informiert dich Oranus Mahmoodi über alle Themen rund ums Mieten und Kaufen. Oranus ist studierte Journalistin und Soziologin. Sie beobachtet die Immobilienwirtschaft seit Jahren. Ihre Expertise als Wirtschafts- und Finanzjournalistin hat sie bei Financial Times Deutschland gewonnen, wo sie über viele Jahre gearbeitet hat. Als Autorin für Nachrichtenagenturen und diverse Wirtschaftstitel hat sie sich intensiv mit allen Seiten der Immobilienwirtschaft beschäftigt. Ihr Credo ist es, komplexe Themen für dich unterhaltsam und verständlich aufzubereiten.

Redaktionsrichtlinien von ImmoScout24

Die ImmoScout24 Redaktion verfasst jeden Beitrag nach strengen Qualitätsrichtlinien und bezieht sich dabei auf seriöse Quellen und Gesetzestexte. Unsere Redakteur:innen haben ein hohes Niveau an Immobilienwissen und informieren dich als Expert:innen mit informativen und vertrauenswürdigen Inhalten. Wir verbessern und optimieren unsere Inhalte kontinuierlich und versuchen, sie so leserfreundlich und verständnisvoll wie möglich für dich aufzubereiten. Unser Anliegen ist es dabei, dir eine erste Orientierung zu bieten. Für persönliche Anfragen deiner rechtlichen oder finanziellen Anliegen empfehlen wir dir, eine:n Rechts-, Steuer-, oder Finanzberater:in hinzuzuziehen.

War dieser Artikel hilfreich?
Der Artikel wurde als hilfreich bewertet.
Vielen Dank
Wir haben die Bewertung erhalten.