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Der Angebotspreis einer Immobilie ist nicht zu verwechseln mit dem Verkehrswert, Verkaufspreis oder gar dem Immobilienwert. Er ist der Preis, zu dem ein Objekt im Exposé zum Verkauf angeboten wird. Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen wollen, entscheidet der Angebotspreis maßgeblich über den Erfolg. Hier erfahren Sie, wie Sie den Angebotspreis richtig festlegen .
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- Der im Exposé ausgeschriebene Angebotspreis wird in der Regel im Verkaufsgespräch noch verhandelt.
- Die Grundlage des Angebotspreises bildet der Verkehrswert.
- Der Angebotspreis darf weder zu hoch noch zu tief angesetzt werden.
- Die Basis für den Immobilienverkauf bildet eine aktuelle Immobilienbewertung. Hier erfahren Sie kostenlos, welcher Preis für Ihr Haus oder Ihre Wohnung angemessen ist.
Das Exposé in der Zeitung oder im Webportal bei ImmobilienScout24 sollte einen Preis enthalten, zu dem die Immobilie dem Käufer angeboten wird. Auch Mieter wollen über die monatlichen Kosten Bescheid wissen. Beim Angebotspreis handelt es sich schließlich um den Verkaufserlös, den der Verkäufer anstrebt. Daher wird die Immobilie für diesen Betrag im Exposé ausgeschrieben.
Allerdings sollte bedacht werden, dass viele Interessenten versuchen werden, den Angebotspreis noch zu verhandeln. Je nach Anzahl und Kaufinteresse der Kunden muss sich der Verkäufer auf einen Preisnachlass einstellen.
Vor der Festsetzung des Angebotspreises muss zunächst der Verkehrswert der Immobilie ermittelt werden. Bei ImmboilienScout24 haben Sie die Möglichkeit, den Wert Ihrer Immobilie mit nur wenigen Klicks zu ermitteln – kostenlos und unverbindlich. Zusätzlich kann ein erfahrener Experte vor Ort eine realistische Einschätzung Ihrer Immobilie vornehmen.
Der Verkehrswert ist die wichtigste Grundlage für die Ermittlung des Angebotspreises. Setzen Sie den Angebotspreis bestenfalls nicht zu hoch über dem Verkehrswert an. Ist der Angebotspreis zu hoch, werden potentielle Käufer gleich zu Beginn abgeschreckt. Im ungünstigsten Fall wird Ihre Immobilie auf dem Markt unattraktiv und muss lange beworben werden, was Sie wiederum in eine schlechte Verhandlungsposition bringt. Im Umkehrschluss ist es auch nicht gut, den Angebotspreis zu niedrig anzusetzen. Interessenten freut der niedrige Preis, sie werden aber natürlich nicht mehr bieten.
Der Angebotspreis sollte stets mit Fingerspitzengefühl festgelegt werden. Jede Immobilie ist ein Unikat. Anders als beim Verkauf eines Autos, mit relativ vergleichbaren Marktwerten, ist der Wert einer Immobilie nicht so leicht einzuschätzen.
Im klassischen Vermarktungsverfahren liegt der marktübliche Angebotspreis etwa fünf bis zehn Prozent über dem Marktpreis. Besteht eine starke Nachfrage auf dem Markt, hat der Verkäufer jedoch sogar die Chance, den Angebotspreis ganz durchzusetzen. Der Käufer hat wiederum die Möglichkeit, einen Verhandlungserfolg zu erzielen. In manchen Fällen kann es ratsam sein, den Angebotspreis unter dem Marktwert anzusetzen. In einem Bieterverfahren stellt dieser Preis das Mindestgebot dar, und Kaufinteressenten reagieren mit einem entsprechend höheren Gebot.
Den richtigen Angebotspreis festlegen: Achten Sie auf Preisschwellen
Den psychologischen Effekt von Preisgrenzen erleben wir nicht nur im Supermarkt: Es macht einen enormen Unterschied, ob Sie ein Haus für beispielsweise 299.000 Euro oder für 301.000 Euro anbieten.
Einerseits wirkt der Preis für Kaufinteressenten deutlich günstiger, andererseits werden in der Online-Immobiliensuche häufig Obergrenzen gesetzt. Liegt Ihre Immobilie in diesem Beispiel über 300.000 Euro, taucht sie in der Suche des Interessenten gar nicht erst auf.
Der Angebotspreis ist der Preis, mit dem Sie Ihre Immobilie auf den Markt bringen. Im Zuge der Verhandlungen möchte der potentielle Käufer natürlich einen gewissen Verhandlungserfolg erzielen. Sie sollten daher einen Preisnachlass von bis zu zehn Prozent einkalkulieren. Aus dieser Differenz ergibt sich dann der tatsächliche Verkaufspreis. Dieser wird immer durch verschiedene Faktoren wie beispielsweise der Nachfrage bestimmt. Der Angebotspreis sollte daher genau durchdacht werden, um die bestmöglichen Bedingungen für Verhandlungen zu schaffen.
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