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Austauschpflicht für Kaminöfen in 2025

Bis Ende 2024 müssen alte Kaminöfen nachgerüstet sein. Hier erfährst du, was zu tun ist.


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  • Die letzte Übergangsfrist für ältere Kaminöfen endet am 31.12.2024. So ist es in der ersten Bundesimmissionsschutzverordnung – kurz:1. BImSchV – verankert. Was bedeutet das für Kaminbesitzende, deren Öfen zwischen 1995 und 2010 gebaut wurden? Ganz klar: Handeln, und das möglichst schnell. 

    Denn diese Öfen müssen, um den neuen Grenzwerten zu entsprechen, entweder nachgerüstet, ausgetauscht oder stillgelegt werden. 



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    Neue Grenzwerte ab 2025 einhalten

    Um auch 2025 den Kaminofen gesetzeskonform betreiben zu können, müssen die neuen Grenzwerte der zweiten Stufe der 1. BImSchV eingehalten werden. Konkret bedeutet das: 

     

    • 0,15 Gramm Staub pro Kubikmeter Abgasluft
    • 4 Gramm Kohlenstoffmonoxid pro Kubikmeter Abgasluft 

     

    Zunächst lohnt ein Blick in die Angaben des Herstellers oder eine Messung vor Ort durch den Schornsteinfeger. So kannst du schnell herausfinden, wie es um die Grenzwerte deines Kaminofens bestellt ist. Lautet die Erkenntnis “Grenzwert nicht erfüllt”, gibt es mehrere Möglichkeiten. 


    Grenzwert nicht erfüllt – was tun?

    Nachrüstung des Kaminofens: Einbau eines Staubabscheiders oder Feinstaubfilters, der den Großteil des Staubes zurückhält und damit die Emissionen reduziert. Diese Technologie ist allerdings mit hohen Anschaffungskosten von mehreren Tausend Euro verbunden. Weitaus günstiger sind passive Feinstaubfilter. Es gibt sie ab 300 Euro plus Montagekosten. Allerdings müssen diese Filter regelmäßig gereinigt und ausgewechselt werden. Bevor du dich entscheidest, hole unbedingt Rat von deinem Schornsteinfeger ein. 

    Austausch des Kaminofens: Die gesetzlichen Anforderungen erfüllst du in jedem Fall, wenn du dein altes Gerät austauschen lässt. Alle neuen Kaminöfen auf dem Markt sind auf die Emissionsgrenzwerte der zweiten Stufe der 1. BImSchV ausgelegt. Allerdings kann der Austausch – je nach gewähltem Modell – recht teuer werden. Auch hier empfiehlt es sich, vor dem Kauf mit dem Schornsteinfeger zu sprechen. Er weiß, welche Art Ofen überhaupt für deine Räumlichkeit geeignet ist. 

    Stilllegung des Kaminofens: Wenn für dich weder der Austausch noch die Nachrüstung in Frage kommen, kannst du den Ofen auch komplett stilllegen. Die Stilllegung durch eine Fachkraft kostet in der Regel etwa 200 Euro. Dabei wird der Kaminofenanschluss zum Schornstein verschlossen und auch aus Witterungsgründen der Schornstein stillgelegt, sofern er nicht von anderen Öfen genutzt wird. 



    Ausnahmen von der 1. BImSchV

    Wie so oft im Leben, gibt es auch beim Betreiben von alten Kaminöfen Ausnahmen. So sind von der Nachrüstpflicht ausgenommen: 

     

    • historische Öfen, bei denen die Besitzenden glaubhaft nachweisen können, dass die Öfen vor 1950 errichtet wurden und noch immer an Ort und Stelle stehen;
    • offene Kamine, die nur gelegentlich genutzt werden, also nicht öfter als acht Tage pro Monat für je fünf Stunden;
    • Einzelraumfeuerungsanlagen, wenn die Wohneinheit ausschließlich über diesen Ofen oder Kamin beheizt wird – ein entsprechender Antrag muss gestellt werden;
    • Grundöfen (also Wärmespeicheröfen wie Kachelöfen), die vor Ort handwerklich gesetzt wurden. 

     

    Sollte für deinen Kamin jetzt die letzte Frist erreicht sein, heißt es, sich zu sputen. Unsere Tipps helfen dir dabei, eine gute Entscheidung zu treffen. 


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