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Ein teurer Hausverkauf muss nicht sein. In der Regel ist die Spekulationssteuer der Grund für hohe Verkaufsnebenkosten. Sie ist unter bestimmten Voraussetzungen auf den Verkaufserlös zu entrichten. Erfahre in folgendem Beitrag, wann die Spekulationssteuer fällig wird, wann du steuerfrei verkaufen kannst und wie sie berechnet wird.
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Spekulationssteuer beim Verkauf von vermieteten Objekten: Innerhalb der 10-Jahresfrist ab Unterzeichnung des Kaufvertrags fällt die sogenannte Spekulationssteuer an.
Spekulationssteuer bei selbstgenutzten Objekten vermeiden sie, indem du nachweist, dass du in den letzten zwei Jahren sowie im Verkaufsjahr selbst im Haus gewohnt hast.
Drei-Objekte-Regel: Wer innerhalb von fünf Jahren drei Immobilien veräußert, wird in den gewerblichen Bereich eingestuft. Dann werden Gewerbe- und Umsatzsteuer fällig.
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- Wann muss man beim Hausverkauf Steuern zahlen?
- Wann ist ein Hausverkauf steuerfrei?
- Wie viel Steuern muss man beim Hausverkauf zahlen?
- Spekulationssteuer Rechner
- Beispielrechnung: Wann wird eine Spekulationssteuer fällig?
- Steuern sparen beim Hausverkauf: So reduzierst oder umgehst du die Spekulationssteuer
- Drei-Objekt-Grenze: Wie viel darf ich steuerfrei verkaufen?
- Steuern beim Immobilienverkauf aus Betriebsvermögen
- Wie werden Verluste beim Immobilienverkauf steuerlich behandelt?
- Steuern beim Hausverkauf nach Erbe: Wie werden Immobilien im Erbfall besteuert?
- Unbebautes Grundstück verkaufen – Steuerliche Besonderheiten
- FAQ: Häufige Fragen zu Steuern beim Hausverkauf
Wenn du als Eigentümer:in dein Haus verkaufen möchtest, fällt unter Umständen die sogenannte Spekulationssteuer an.
Du bist steuerpflichtig, wenn du deine Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf weiterverkaufst und du nicht nachweisen kannst, dass du in den letzten zwei Jahren sowie im Verkaufsjahr selbst im Haus gewohnt hast. Steuern fallen auch an, wenn du innerhalb von fünf Jahren drei Objekte veräußerst. Du gilst dann als gewerbetreibend und musst Gewerbe- und Umsatzsteuer zahlen.
Du fragst dich sicher, wann der Immobilienverkauf steuerfrei ist. In Deutschland darfst du selbstgenutzten Wohnraum ohne Steuern verkaufen.
Den Gewinn aus deinem Verkauf darfst du komplett behalten, wenn du eine der folgenden Bedingungen erfüllst:
- Du hast die Immobilie vor mehr als zehn Jahren gekauft oder
- Du hast die Immobilie im Verkaufsjahr und in den zwei vorherigen Kalenderjahren selbst genutzt.
Bei vermietetem Wohnraum ist die 10-Jahresfrist, auch Spekulationsfrist genannt, ausschlaggebend für die Entscheidung des Finanzamtes, ob Spekulationssteuer anfällt oder nicht. Bei renditestarken Immobilien, die du vermietest und als Kapitalanlage nutzt, solltest du den Hausverkauf erst nach Ablauf der Frist angehen. Hier erfährst du, wie du Steuern beim Hausverkauf umgehst.
Interessant ist nicht nur, in welchen Fällen beim Haus verkaufen Steuern anfallen, sondern auch, wie sich die Höhe dieser Steuern gestaltet. Im Folgenden gehen wir näher auf die Höhe der Spekulationssteuer für Immobilien ein.
Wie hoch die Spekulationssteuer ausfällt, hängt von zwei Faktoren ab:
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- Wertzuwachs: Je größer der Veräußerungsgewinn ausfällt, desto höher ist die Steuerbemessungsgrundlage und somit auch die zu tragende Steuerlast.
- Einkommenssteuersatz: Versteuert wird der Hausverkauf nicht pauschal, sondern auf Basis deines persönlichen Einkommenssteuersatzes. Somit tragen Besser- und Spitzenverdiener:innen auch eine erhöhte Steuerlast, sofern die Spekulationssteuer fällig wird.
Die Steuern beim Immobilienverkauf fallen nicht etwa auf den gesamten Verkaufspreis an, sondern nur auf den Verkaufserlös. Ermittelt wird dieser, indem zunächst die Anschaffungskosten – also Kaufpreis inklusive der Kaufnebenkosten – aufgestellt werden.
Demgegenüber steht der Verkaufspreis. Aus steuerlicher Sicht ist aber nicht nur der Saldo aus Verkaufspreis und den Anschaffungskosten als Gewinn zu sehen, sondern auch die geltend gemachten Abschreibungen während der Haltedauer.
Du willst wissen, wie hoch die Spekulationssteuer ausfallen kann? Dann nutze unseren unverbindlichen Rechner und finde es jetzt heraus.
Als Verkäufer:in hast du „nur“ die Spekulationssteuer zu tragen. Dagegen zahlen Käufer:innen die Grunderwerbssteuer beim Hauskauf, die je nach Bundesland zwischen 3,5 und 6,5 Prozent des Kaufpreises liegt.
Da die Höhe der Spekulationssteuer von deinem persönlichen Steuersatz abhängig ist, lassen sich keine allgemein geltenden Aussagen zum Betrag machen.
Eine Beispielrechnung mit einem Steuersatz von 42 Prozent veranschaulicht dir, wie sich die Spekulationssteuer berechnen lässt.
Anschaffungskosten der Immobilie (vermietet) | 300.000 € |
Verkaufspreis der Immobilie nach 7 Jahren | 350.000 € |
Spekulationsgewinn | 50.000 € |
Persönlicher Steuersatz | 42 % |
Höhe der Spekulationssteuer | 21.000 € |
In diesem Beispiel müsstest du also eine Spekulationssteuer entrichten, die den Gewinn von 50.000 Euro empfindlich schmälert. Es bleiben dir nach Abzug der Steuer beim Hausverkauf nur noch 29.000 Euro Gewinn übrig.
Die Höhe des Spekulationsgewinns lässt sich übrigens durch steuerfreie Beträge und Abschreibungen bei vermieteten Immobilien zu deinen Gunsten beeinflussen. Dennoch wäre es in diesem Beispiel sinnvoller mit dem Verkauf noch drei Jahre zu warten. Durch das Umgehen der Spekulationsfrist kann die Immobilie dann steuerfrei verkauft werden.
Wenn du deine Steuererklärung selbst machst, fragst du dich sicher, wie du deinen Immobilienverkauf in der Steuererklärung angibst. Wir haben die wichtigsten Informationen zu Thema Steuererklärung und Hausverkauf in einem Ratgeber für dich zusammengefasst.
- Überschreibung:
Du überschreibst die Immobilie auf ein Kind oder deinen Ehepartner. Dann hat dieser die Immobilie gar nicht erst gekauft, sondern geschenkt bekommen, was praktisch mit einer Erbschaft gleichgesetzt werden kann. Hier greift die Spekulationssteuer nicht, unter Umständen kann aber eine Schenkungssteuer fällig werden. Die Freibeträge für Schenkungen an Ehepartner liegen bei 500.000 Euro, bei Kindern sind es 400.000 Euro. Weitere Informationen zum Spekulationsfrist umgehen erhälst du hier. - Kaufpreis strecken:
Du kannst mit dem Käufer eine Ratenzahlung des Kaufpreises vereinbaren. So verteilst du den Veräußerungsgewinn auf mehrere Jahre und nutzt damit die geltenden Freigrenzen für Veräußerungsgewinne mehrfach. - Verkaufswert verringern:
Nimmst du beispielsweise die Einbauküche oder andere bewegliche Güter aus der Immobilie mit, so senkt dies den Kaufpreis. Dadurch reduziert sich auch der Veräußerungsgewinn.
Folge dem Link und erfahre, welche Möglichkeiten du hast, um die Steuern beim Immobilienverkauf zu sparen.
Das deutsche Steuerrecht ist sehr komplex und gleichzeitig dynamisch. Sofern du fremdgenutztes Wohneigentum verkaufst, das du weniger als zehn Jahre besitzt, lass dich am besten von Expert:innen beraten. Das Fachpersonal kann sich individuell mit deinem Fall befassen und passgenaue Lösungen erarbeiten. Hier kannst du dir Makler:innen aus deiner Region empfehlen lassen.
Zusätzlich zur Spekulationssteuer solltest du auch die Gewerbe- und Umsatzsteuer beim Hausverkauf im Blick behalten.
Wenn du mehr als drei Immobilien binnen fünf Jahren veräußerst, fallen Gewerbe- und Umsatzsteuer an.Das liegt daran, dass das Überschreiten der sogenannten Drei-Objekt-Grenze als Indiz für einen gewerblichen Immobilienhandel gesehen wird.
Die Drei-Objekt-Grenze gilt übrigens auch, wenn du ein Mehrfamilienhaus erwirbst und anschließend einzelne Wohnungen verkaufst.
Ein Beispiel:
- Im Jahr 2008 kaufst du ein Mehrfamilienhaus mit acht Wohneinheiten.
- Weil du nicht alle der Wohnungen behalten möchtest, veräußerst du 2019 zwei der Wohnungen.
- Ein Bekannter macht dir 2021 ein gutes Angebot für zwei weitere Einheiten.
- Jetzt gilst du in den Augen des Finanzamts bereits als gewerblicher Händler und zahlst Steuern für den Verkauf der Wohnungen.
Die Umsatzsteuer für den Verkauf einer Immobilie beträgt 19 Prozent. Diese berechnest du dem:der Käufer:in zusätzlich zum Kaufpreis.
Wird eine Immobilie verkauft, die sich im Betriebsvermögen befindet, greifen andere steuerliche Regelungen als bei einem privaten Immobilienverkauf. Der durch den Immobilienverkauf erzielte Gewinn zählt zum Unternehmensgewinn.
Nicht jeder Immobilienverkauf verspricht am Ende auch einen Gewinn. Es kann für Verkäufer:innen auch ein Verlust aus einem Immobiliengeschäft entstehen. Laut Einkommensteuergesetz wird der Gewinn oder der Verlust aus einem Immobilienverkauf wie folgt festgestellt:
„Gewinn oder Verlust aus Veräußerungsgeschäften nach Absatz 1 ist der Unterschied zwischen Veräußerungspreis einerseits und den Anschaffungs- oder Herstellungskosten und den Werbungskosten andererseits.“ - § 23 Abs. 3 Nr. 1 EStG
Im Einkommensteuergesetz wird die steuerliche Behandlung von Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften ebenfalls klar geregelt. Demnach dürfen „Verluste nur bis zur Höhe des Gewinns, den der Steuerpflichtige im gleichen Kalenderjahr aus privaten Veräußerungsgeschäften erzielt hat, ausgeglichen werden.“ (§ 23 Abs. 3 Nr. 7 EStG)
Im Klartext bedeutet dies: Verkaufst du eine Immobilie mit Verlust und veräußerst im gleichen Kalenderjahr eine weitere Immobilie mit Gewinn, so kannst du den Verlust aus dem ersten Geschäft bis zur maximalen Gewinnhöhe des zweiten Geschäfts steuerlich geltend machen und auf diese Weise deine Steuerlast senken.
Wenn du eine Immobilie erbst und anschließend verkaufen möchtest, geht die Spekulationsfrist des Erblassers auf dich über. Besaß der Erblasser die Immobilie also schon länger als zehn Jahre, kannst du die Wohnung verkaufen, ohne einen Gewinn versteuern zu müssen.
Außerdem kannst du die Immobilie steuerfrei verkaufen, wenn der Erblasser die Immobilie seit Anschaffung oder im Jahr des Vererbens und den zwei Kalenderjahren zuvor selbst genutzt hat. Eine möglicherweise anfallende Erbschaftssteuer musst du separat entrichten.
Was beim Verkauf eines geerbten Hauses, Grundstücks oder einer Wohnung steuerlich auf dich zukommt, haben wir für dich übersichtlich aufbereitet. Hier erhälst du Fakten, Infos und anschauliche Beispiele zum Thema Steuern beim Verkauf einer geerbten Immobilie.
Während es bei bebauten Grundstücken Ausnahmeregelungen dazu gibt, wann der Verkauf steuerfrei ist, sieht dies bei unbebauten Grundstücken anders aus. Tatsächlich wird die Spekulationssteuer bei unbebauten Grundstücken immer fällig, sofern aus dem Verkauf ein Gewinn für den:die Verkäufer:in resultiert und die zehnjährige Spekulationsfrist unterschritten wird.
Der Hintergrund ist folgender: Die Eigennutzung, welche beim Verkauf von bebauten Grundstücken zur Nichtbesteuerung des Gewinns führen kann, ist bei unbebauten Grundstücken nicht gegeben. So entschied der Bundesfinanzhof in einem Urteil aus dem Jahre 2011 (Az. IX R 48/10).
Fazit: Solltest du Verkaufspläne schmieden, überprüfe am besten zuerst die steuerlichen Eckdaten. Fällst du unter die Spekulationssteuerpflicht, besitzt du das Haus noch keine zehn Jahre oder bewohnst es noch keine 2 Jahre. Ermittel in diesem Fall zuerst die Höhe der Spekulationssteuer. Auf dieser Basis kannst du entscheiden, ob du diesen Verlust in Kauf nehmen willst oder ob du ihn durch die oben erwähnten Maßnahmen reduzieren kannst. Berücksichtige die steuerlichen Sonderfälle bei dem Verkauf von geerbten Immobilien, jenseits der Drei-Objekt-Grenze oder auch bei Grundstücken und wie man im Fall von Verlusten vorgeht. Bei vermieteten Immobilien ist die Sachlage häufig unübersichtlicher, denn du kannst Abschreibungen und Freibeträge ansetzen. Die Beratung durch einen Profi ist daher empfehlenswert.
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Ist der Verkauf einer Immobilie steuerpflichtig?
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Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften sind laut § 23 EStG steuerpflichtig. Es gibt jedoch Ausnahmeregelungen, sodass der Gewinn beim Hausverkauf unter Umständen keine Steuern nach sich ziehen. Hier erfährst du mehr zum Thema Haus verkaufen und Steuern,
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Wie viel Steuern muss man beim Hausverkauf zahlen?
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Die Spekulationssteuer ist abhängig vom persönlichen Einkommenssteuersatz, mit dem der Gewinn versteuert wird. Beträgt der Gewinn 50.000 Euro bei einem Steuersatz von 42 Prozent, sind 21.000 Euro an Spekulationssteuer zu entrichten. Haus verkaufen und Steuern – unser Beitrag mit dem Themenschwerpunkt stellt die wichtigsten Infos für dich zusammen.
- Wann ist der Immobilienverkauf steuerfrei?
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Der Hausverkauf ist steuerfrei, wenn die Immobilie vor mehr als zehn Jahren gekauft oder im Verkaufsjahr und in den zwei vorherigen Kalenderjahren von den Eigentümer:innen selbst genutzt wurde. Im Beitrag Haus verkaufen und Steuern erfährst du mehr.
- Was ist die Drei-Objekt-Grenze?
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Wer innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens drei Immobilien oder Grundstücke verkauft hat, fällt unter die Regelung der Drei-Objekt-Grenze und somit als gewerbliche:r Verkäufer:in. Die Gewerbe- und Umsatzsteuerregelungen sind anzuwenden.
Nadine Kunert informiert dich als Immobilienexpertin und Redakteurin von ImmoScout24 mit informativen und sorgfältig recherchierten Inhalten rund um das Thema Immobilienverkauf und Vermietung. Nadine ist studierte Kommunikationswissenschaftlerin, hat viele Jahre als Content Managerin in der Baubranche gearbeitet und ist seit 10 Jahren selbst Vermieterin. Dadurch hat sie einen praxisnahen Bezug und strebt danach, die Themen leserfreundlich und verständlich für dich aufzubereiten.
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Nutze die Nebenkosten, die beim Verkauf anfallen. Sie mindern deinen Gewinn und damit die zu entrichtende Spekulationssteuer. Einen Überblick über die Kosten beim Hausverkauf haben wir für dich erstellt.