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Nachdem ein Käufer gefunden wurde und alle Details wie Kaufpreis, Einzugstermin und Übergabezustand geklärt sind, sollte der Verkäufer sich vom Käufer eine Finanzierungsabsicherung beziehungsweise Finanzierungsbestätigung vorlegen lassen. Was diese enthalten sollte und zu welchem Zeitpunkt Sie als Verkäufer diese fordern sollten, erfahren Sie in diesem Beitrag.
- Die Finanzierungsabsicherung sollte noch vor der Unterzeichnung des Kaufvertrages vorliegen.
- Die Finanzierungsabsicherung sollte unbedingt eine verbindliche Zusage der Bank enthalten, damit auch die finanzielle Abwicklung gesichert ist.
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Bei einer Finanzierungsabsicherung – auch Finanzierungsbestätigung oder Finanzierungszusage genannt – erklärt eine Bank, eine bestimmte Investition zu gewähren. Im Rahmen einer Immobilienfinanzierung würde die Bank also dem Käufer bescheinigen, dass sie mit ihm ein Darlehen abschließt, das für Zahlung des Kaufpreises vorgesehen ist.
Eine Finanzierungsabsicherung ist zwar rechtlich gesehen kein Garant dafür, dass die Bank einen Finanzierungsvertrag mit dem jeweiligen Antragsteller abschließt. Die Bestätigung seitens der Bank sollte jedoch zumindest eine verbindliche Zusage zu den Kaufvereinbarungen zwischen Käufer und Verkäufer enthalten.
Es sollte sowohl im Interesse des Käufers als auch des Verkäufers sein, die Finanzierungsabsicherung noch vor der Unterzeichnung des Kaufvertrages vorliegen zu haben. Ist der Kaufvertrag beispielsweise schon unterschrieben und die Bank macht dann doch einen Rückzieher, droht die Rückabwicklung des Kaufvertrages. Dies kostet beiden Parteien nur unnötig Zeit und Nerven.
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