Aufgrund der Grundsteuerreform und höherer Hebesätze der Kommunen werden Immobilien-Eigentümer:innen ab 2025 deutlich stärker zur Kasse gebeten.
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Die Grundsteuer zahlen Eigentümer:innen quartalsweise verteilt jedes Jahr. 2025 soll diese erheblich ansteigen. Die Beträge sollen Medienberichten zur Folge teilweise bis zu zehnmal höher sein als im Vorjahr.
Sind die Forderungen des Finanzamtes bei der Grundsteuer drastisch erhöht, kannst du dagegen vorgehen. Mit einer niedrigen Grundsteuer entlastest du die Gesamtkosten für deine Immobilie. Beim Verkauf gibt eine niedrige Grundsteuer einen zusätzlichen Anreiz - für selbst nutzende Erwerber, ebenso für Investoren.
Grundsteuer zahlt diejenige Partei, die zu Beginn des Jahres Eigentümer:in der Immobilie ist. Falls du einen Verkauf in 2025 planst, solltest du dich mit der Thematik auseinandersetzen, da du für das gesamte Jahr die Grundsteuer entrichten musst.
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Die Finanzämter berechnen die Grundsteuer mit dem „gemeinen Wert“ der Immobilie, der Grundsteuermesszahl und dem Hebesatz. Gegen die von den Kommunen festgelegten Hebesätze können Eigentümer:innen keinen Einspruch einlegen. Die Wertermittlung durch das Finanzamt stimmt allerdings in vielen Fällen nicht mit dem realen Wert der Immobilie überein und ist deswegen anfechtbar.
Hat das Finanzamt den Wert der Immobilie mindestens 40 Prozent zu hoch angesetzt, können Eigentümer:innen gegen den Bescheid angehen. Das ist derzeit in zwölf Bundesländern möglich: In Baden-Württemberg sowie in allen weiteren Bundesländern, die die Grundsteuer nach dem sogenannten Bundesmodell errechnen:
- Baden-Württemberg (Bodenwertmodell)
- Berlin
- Brandenburg
- Bremen
- Schleswig- Holstein
- Mecklenburg- Vorpommern
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Thüringen
Die Finanzämter stellen an den Nachweis eines niedrigeren Wertes der Immobilie bestimmte Bedingungen. Der Nachweis wird vom Finanzamt nur dann anerkannt, wenn dieser durch einen qualifizierten Gutachter erbracht wird. An das Gutachten stellen die Behörden besondere Anforderungen. Dazu gehört unter anderem die Einreichung eines Lageplans, ebenso Fotodokumentation sowie eine persönliche Besichtigung der Immobilie. Die Behörden prüfen die Unterlagen und behalten sich vor, dass Gutachten auch abzulehnen.
Einen niedrigeren gemeinen Wert der Immobilie können Eigentümer:innen ebenso über den Kaufpreis nachweisen. Ausnahmen gibt es beim Erbbaurecht oder bei Gebäuden auf fremdem Grund, wo der Kaufpreis nicht die gesamte wirtschaftliche Einheit abdeckt. In Baden-Württemberg ist der Nachweis nur über ein Gutachten möglich.
Der Stichtag für die Wertermittlung der Immobilie ist der 1. Januar 2022. Der Stichtag gilt sowohl für den Nachweis durch ein Gutachten als auch für den Nachweis durch den Kaufpreis. Ein Jahr vor und ein Jahr nach diesem Stichtag muss das Grundstück unverändert sein.
Die sichere Möglichkeit zum Einspruch gegen überhöhte Grundsteuerbescheide bietet ein Gutachten. Eine Liste entsprechend zertifizierter Sachverständiger findest du hier. Tipp: Selektiere nach deiner Stadt / Region!
Die hier enthaltenen Informationen sind unverbindliche Auskünfte (Irrtum vorbehalten), aktualisiert am 26. November 2024.
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