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Viele Menschen entscheiden sich dafür, eine nach Todesfall geerbte Immobilie zu verkaufen. Mit einem Erbschein ist das problemlos möglich, wobei viele Erben es emotional nicht leicht finden, den Verkaufsprozess zu organisieren. Hier erfahren Sie, wie Sie am besten vorgehen, ob eine Spekulationssteuer anfällt und warum wir Ihnen empfehlen, sich auf einen Makler zu verlassen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Kümmern Sie sich nach Antritt des Erbes zunächst um den Erbschein.
  • Mit Erbschein verläuft der Immobilienverkauf ganz normal.
  • Wenn der Erblasser die Immobilie vor über 10 Jahren erworben hat, müssen Sie keine Spekulationssteuer zahlen.
  • Ein guter Makler erzielt für Sie einen guten Verkaufspreis. Hier können Sie sich einen Makler aus Ihrer Region empfehlen lassen.
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Wie muss ich als Erbe beim Immobilienverkauf nach Todesfall vorgehen?

Wenn Sie ein Haus von einem verstorbenen Freund oder Verwandten geerbt haben, dürfen Sie damit vorgehen, wie Sie wünschen. Eine Option besteht natürlich darin, das Haus zu verkaufen. Dafür ist essenziell, dass Sie zunächst einen Erbschein einholen. Das gilt auch dann, wenn Sie das Haus zunächst behalten möchten. Den Erbschein erhalten Sie beim Amtsgericht am Wohnort des Verstorbenen. Sie müssen dafür die Sterbeurkunde und das Testament vorlegen und brauchen auch Ihren Personalausweis.

Sobald Sie den Erbschein haben, können Sie sich auch rechtlich ohne Probleme als offizieller Eigentümer der Immobilie ausweisen. Für den Verkauf gehen Sie dann wie folgt vor:

  • Entscheiden Sie, ob Sie die Unterstützung eines Maklers wünschen.

  • Mithilfe des Maklers oder eines Sachverständigen beantragen Sie eine Verkehrswertbestimmung der Immobilie, auf deren Basis Sie einen Preis veranschlagen.

  • Stellen Sie die Immobilie in einem Exposé ansprechend dar.

  • Bereiten Sie alle nötigen Unterlagen (Energieausweis, Grundbuchauszug, Baulastenverzeichnis etc.) vor.

  • Löschen Sie eventuell vorhandene Grundschulden.

  • Bereiten Sie die Immobilie auf die Besichtigung vor.

  • Vereinbaren Sie gemeinsam mit dem Kaufinteressenten einen Notartermin, um den Kaufvertrag zu unterschreiben.

  • Nach Geldeingang müssen Sie den Notar informieren, der die Umschreibung im Grundbuch veranlasst.

  • Nach spätestens sechs Monaten gehört die Immobilie normalerweise vollständig dem Käufer.


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Fällt Spekulationssteuer an, wenn ich ein Haus nach Tod verkaufe?

Die Spekulationssteuer fällt dann an, wenn Sie ein Haus innerhalb von weniger als zehn Jahren nach dessen Erwerb verkaufen. Normalerweise ist es möglich, diese Frist zu umgehen, indem Sie nachweisen, dass Sie selbst in den letzten beiden Jahren sowie im Verkaufsjahr die Immobilie bewohnt haben.

Bei geerbten Häusern nach einem Todesfall ist das allerdings nicht möglich. Wichtig ist, dass Sie herausfinden, wann der Erblasser das Haus erworben hat. Häufig handelt es sich hier um eine Zeit von mehr als zehn Jahren, die es Ihnen erlaubt, die Immobilie zu verkaufen, ohne Steuer auf den erzielten Gewinn zu zahlen. Anderenfalls ist es empfehlenswert, mit dem Verkauf zu warten. Denn die Spekulationssteuer beträgt je nach Ihrer persönlichen Steuerklasse etwa 40 Prozent des Gewinns , was Ihre Einkünfte beträchtlich schmälert. Hier erklären wir Ihnen mehr zur Spekulationssteuer.

In dieser Beispielsrechnung sehen Sie, wie die Spekulationssteuer aussehen kann:

Verkaufspreis der Immobilie 300.000 Euro
Verkaufskosten wie Reparaturen -10.000 Euro
Ursprüngliche Anschaffungskosten des Erblassers -220.000 Euro
Zu versteuernder Gewinn 80.000 Euro
Persönlicher Spekulationssteuersatz 40 Prozent
Höhe der zu zahlenden Spekulationssteuer 32.000 Euro

Wie kann ich eine Wohnung nach einem Tod verkaufen?

Neben den praktischen Aspekten wie dem Erbschein gibt es noch weitere Faktoren, wenn Sie ein Haus nach Tod verkaufen. Zum einen möchten die Käufer wahrscheinlich mehr über die Geschichte des Hauses oder der Immobilie erfahren. Sollte der Vorbesitzer im Gebäude verstorben sein, ist es nicht immer eine gute Idee, das so darzustellen, denn viele mögliche Interessenten sind ein wenig abergläubisch oder haben zumindest ein schlechtes Gefühl, wenn sie wissen, dass es vor kurzem einen Todesfall in der Immobilie gab. Sie sollten die Besichtigung daher entsprechend vorbereiten und persönliche Gegenstände aus der Inneneinrichtung entfernen.

Zum anderen kann es sein, dass Ihnen persönlich der Immobilienverkauf nach dem Todesfall eines engen Verwandten oder Freundes sehr schwerfällt. Sie sollten sich die ausreichende Zeit nehmen und sich zudem auf die Hilfe eines erfahrenen Maklers berufen, der Sie auch in emotionalen Aspekten beraten kann. Sollten Sie die Befürchtung haben, die Besichtigung nicht ohne emotionale Ausbrüche zu überstehen, ist es besser, wenn Sie nicht vor Ort sind.


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