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Instandhaltungskosten sind diejenigen Kosten, die entstehen, wenn ein Gebäude oder eine einzelne Wohnung in funktionsfähigem und nutzbarem Zustand gehalten werden soll.
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Instandhaltungskosten sind diejenigen Kosten, die entstehen, wenn ein Gebäude oder eine einzelne Wohnung in einem funktionsfähigen und nutzbaren Zustand gehalten werden soll. Laut DIN-Norm gehören vier Elemente zu den Instandhaltungsmaßnahmen: Wartung, Inspektion, Instandsetzung und Verbesserung.
Um eine Immobilie instand zu halten, sind zum Teil Instandsetzungsmaßnahmen erforderlich. Diese Maßnahmen können beispielsweise Reparaturen an einer Heizungsanlage sein. Ziel ist es in diesem Fall, den vertragsgemäßen Zustand einer Immobilie sicherzustellen. Die Inspektion einer Heizungsanlage zählt im engeren Sinne zu den Instandhaltungskosten. Derartige Kosten fallen in regelmäßigen und absehbaren Zeitabständen an und beugen bestenfalls Instandsetzungskosten vor.
Schönheitsreparaturen hingegen umfassen im Wesentlichen nur das Tapezieren und Streichen von Wänden und anderen beanspruchten Wohnungsteilen, wie Böden, Heizkörpern, Türen etc. Solche Maßnahmen tragen nicht dazu bei, die Immobilie instand zu halten und zählen daher auch nicht zu den Instandhaltungskosten.
Grundsätzlich gilt:
- Instandhaltungskosten werden im Regelfall vom Vermieter beziehungsweise vom Eigentümer übernommen.
- Instandsetzungskosten, die der Instandhaltung einer Immobilie dienen, sind nur dann vom Mieter zu übernehmen, wenn dieser nachweislich dafür verantwortlich gemacht werden kann.
- Kosten, die durch Schönheitsreparaturen entstehen, sind in aller Regel durch entsprechende Vereinbarungen im Mietvertrag zwischen Vermieter und Mieter geregelt. Sie zählen formal aber nicht zu den Instandhaltungskosten.
Wer viel Geld in Renovierungsarbeiten und Instandhaltungskosten investiert, kann zudem auch mit höheren Steuererstattungen rechnen. Neben Hauseigentümern können übrigens auch Mieter Geld zurückerstattet bekommen. Und zwar dann, wenn in den Nebenkosten Summen für haushaltsnahe Dienstleistungen wie Hausmeisterarbeiten, Hausreinigung, Gartenpflege oder Heizungsmonteurkosten aufgeführt sind. Um dies absetzen zu können, muss jedoch der Personalkosten-Anteil in der Nebenkostenabrechnung durch den Vermieter ausgewiesen werden.
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