Bei der Grundsteuer droht eine weitere Kostenwelle für Immobilieneigentümer:innen, da die Gemeinden schon jetzt ihre Hebesätze deutlich erhöhen. Wer seine Bescheide erhält, sollte diese deshalb sorgfältig prüfen. Wir erklären, was zu beachten ist.
Die Frist für die Einreichung der Grundsteuererklärung ist am 31. Januar 2023 abgelaufen. Die Eigentümer:innen erhalten nun ihre Bescheide und stehen vor der Aufgabe, diese zu prüfen. Viele Bescheide erweisen sich als fehlerhaft und überzogen, oft zugunsten des Finanzamtes. Deshalb sollten Eigentümer:innen nicht davor zurückschrecken, die Bescheide sorgfältig zu kontrollieren und gegebenenfalls Einspruch einzulegen. Medienberichten zur Folge haben Anfang Juli dieses Jahres bereits über 3 Millionen Eigentümer:innen ihren Widerspruch gegen die Grundsteuerbescheide eingereicht.
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Wer noch keine Post vom Finanzamt im Briefkasten hatte, der darf damit im Laufe des Jahres rechnen. Die Behörden verschicken insgesamt drei Bescheide:
- Bescheid über den Grundsteuerwert. In Bayern, Hamburg und Niedersachsen erhalten Eigentümer einen Bescheid über die Grundsteueräquivalenzbeträge.
- Bescheid über den Grundsteuermessbetrag. In Hessen erhalten Eigentümer nur diesen Bescheid.
- Ab dem Jahr 2024: Der finale Bescheid mit der endgültigen Festsetzung der Grundsteuer.
Die beiden ersten Bescheide über den Grundsteuerwert und Grundsteuermessbetrag kommen oft in einem Brief. Diese beiden Dokumente sind besonders wichtig, da Eigentümer nur gegen die dort aufgeführten Angaben Einspruch einlegen können. Danach errechnen die Behörden anhand der Hebesätze der Gemeinden die endgültige Höhe der Grundsteuer. Der Einspruch gegen den ab dem Jahr 2024 dritten versendeten Bescheid mit der Festlegung der zukünftigen Zahlungen ist nicht mehr möglich.
Um den Widerspruch einzureichen, haben Eigentümer:innen nur einen Monat lang Zeit. Die Frist beginnt drei Tage nach dem Eingang der Post. Der Widerspruch kann formlos erfolgen, muss aber schriftlich eingereicht werden. Anzugeben sind:
- Adresse
- Aktenzeichen
- Steuernummer
- Begründung für den Einspruch
Hat der Einspruch Erfolg, wird das Finanzamt seinen Bescheid korrigieren. Wird dieser abgelehnt, bleibt nur noch die Klage.
Beim Bescheid über den Grundsteuerwert sollten Eigentümer:innen überprüfen, ob das Finanzamt alle Daten richtig übernommen hat. Bei der Berechnung nach dem Bundesmodell sind folgende Zahlenwerte zu kontrollieren:
- Bodenrichtwert
- Grundstücksfläche
- Grundstücksart
- Alter des Gebäudes
Wichtig ist zu überprüfen, ob bei die Quadratmeterzahlen für Wohnungen und Grundstücksflächen korrekt angegeben sind. Bei Wohnungen ist dabei zu berücksichtigen, dass nicht alle Flächen angerechnet werden. So müssen Eigentümerinnen zum Beispiel keine Keller- oder Flurflächen angegeben. Balkone und Terrassen werden anteilig zu 25 Prozent bis 50 Prozent angerechnet. Raumhöhen, die niedriger als einen Meter sind gehören nicht zur Wohnfläche. Raumhöhen zwischen einem und zwei Metern werden zur Hälfte in die Wohnflächenberechnung einbezogen.
Eigentümer:innen sollten ihre Bescheide auch deshalb kontrollieren, weil schon jetzt abzusehen ist, dass die Grundsteuer deutlich teurer wird. Viele Gemeinden haben in diesem Jahr ihre Hebesätze erhöht, die maßgeblich sind für die Berechnung der Höhe der Grundsteuerzahlungen. Spitzenreiter ist das Land Nordrhein-Westfalen. Die Grundsteuer ist in NRW um 26 Prozent angestiegen. Im Bundesdurchschnitt beträgt der Anstieg 12,5 Prozent.
Nicht nur drohen Mehrkosten bei der Grundsteuer. Auch deren Rechtmäßigkeit wird infrage gestellt. Der renommierte Jurist Prof. Dr. Gregor Kirchhof hat in einem Gutachten für Bund der Steuerzahler und Haus & Grund das Grundsteuergesetz als verfassungswidrig erklärt. Der Bund der Steuerzahler hat deshalb Verfassungsklage gegen das Gesetz eingelegt.
Einige Experten raten, einen „vorsorglichen“ Einspruch gegen die Grundsteuerbescheide einzulegen. Dadurch können Immobilienbesitzer:innen unter Umständen von den aus den Klagen gegen die Grundsteuer sich ergebenden Vorteilen profitieren.
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