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Indem Sie Ihre Immobilie vor dem Verkauf in einen besseren Zustand versetzen, dürfen Sie mit einem deutlich höheren Gewinn rechnen. Allerdings lohnt sich das nicht immer. Hier erfahren Sie, wie teuer die Renovierung sein darf, welche Maßnahmen sich besonders lohnen und welche steuerlichen Auswirkungen dies haben kann.
Die Renovierung lohnt sich nur, wenn der Verkaufspreis höher als die Renovierungskosten ist.
Verbessern Sie die Ausstattungsart Ihrer Immobilie nur, wenn sich dies für die Lage Ihrer Immobilie lohnt.
Maßnahmen wie eine energetische Sanierung sind besonders lukrativ.
Lassen Sie sich im Zweifelsfall von Steuerberater und Makler beraten. Unser Service: Wir empfehlen Ihnen drei gute Makler in Ihrer Region.
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Viele Hausbesitzer möchten ihre Immobilie renovieren, bevor sie diese verkaufen. Sie erhoffen sich dadurch eine Wertsteigerung, die häufig auch erzielt werden kann. Allerdings sollten Sie gut darauf achten, nicht zu viel Geld für die Renovierung oder Sanierung auszugeben. Denn wenn diese mehr kostet, als Sie letztendlich durch einen höheren Verkaufspreis wieder herausholen, lohnt sich die Renovierung natürlich nicht.
Beschäftigen Sie sich zunächst einmal mit der Ausstattung der Wohnung. Denn wenn diese als gehobene Ausstattung eingestuft werden kann, dürfen Sie mit einem um bis zu 17 Prozent höheren Preis pro Quadratmeter rechnen. Eine einfache Ausstattung hingegen kann den Preis der Immobilie deutlich mindern. Durchschnittlich erhalten Sie für ein Objekt dieser Kategorie 14,5 Prozent weniger pro Quadratmeter. Wir empfehlen Ihnen daher, Ihre Immobilie vor Verkauf um mindestens eine Ausstattungskategorie aufzuwerten. Dabei spielt aber auch die Situation der umgebenden Immobilien eine Lage. Denn in einer Region, in der alle Häuser eine einfache Ausstattung haben, wird kaum ein Käufer den hohen Preis für eine gehobene Ausstattung bezahlen.
In dieser Übersicht sehen Sie, in welchen Punkten sich die verschiedenen Ausstattungsarten unterscheiden:
Art der Ausstattung | Merkmale |
gehobene Ausstattung |
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normale Ausstattung |
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einfache Ausstattung |
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Der Tabelle mit den Ausstattungsmerkmalen können Sie entnehmen, welche Maßnahmen für Ihr Objekt infrage kommen, um eine Kategorie aufzusteigen. Der Schnitt der Wohnung lässt sich normalerweise nicht verändern. Die anderen Merkmale lassen sich hingegen ohne größere Schwierigkeiten verbessern, sind aber zum Teil mit sehr hohen Kosten verbunden, die der Verkauf nicht zwangsläufig ausgleichen kann.
Analysen haben gezeigt, dass die folgenden Eigenschaften einer Immobilie den Preis deutlich in die Höhe treiben können:
Balkon (Preiserhöhung um fünf Prozent pro Quadratmeter)
vorhandener Aufzug (Preiserhöhung um vier Prozent pro Quadratmeter)
Küche (Preiserhöhung um vier Prozent pro Quadratmeter)
gedämmte und energetisch sanierte Wohnung (Preiserhöhung um bis zu 30 Prozent pro Quadratmeter)
Vermietete Wohnungen hingegen senken den Preis. Mehr Informationen dazu, ob und wie Sie eine vermietete Wohnung verkaufen können, finden Sie in diesem Artikel.
Bei der Frage, ob sich eine von Ihnen angedachte Renovierungsmaßnahme lohnt, sollten Sie eine einfache Rechnung vornehmen. Setzen Sie den ungefähren Verkehrswert des Objektes an. Wenn dieser etwa 250.000 Euro beträgt, können Sie mit einem Upgrade auf gehobene Ausstattung oder durch eine neue Küche eine Kostensteigerung auf etwa 300.000 Euro erzielen. Das bedeutet aber, dass die Renovierungsarbeiten weniger als 50.000 Euro kosten dürfen.
Je nach Art der Renovierung kann es der Fall sein, dass Sie die Maßnahmen als Werbungskosten von der Steuer absetzen dürfen. Dies ist vor allem dann möglich, wenn Sie die Immobilie derzeit vermieten. Renovierungsmaßnahmen gehören dann zu Ihrem finanziellen Aufwand und lassen sich von der Steuer absetzen. Schwieriger wird dies bei Renovierungsarbeiten, die Sie an einer von Ihnen selbst bewohnten Immobilie vornehmen, um den Verkaufspreis zu erhöhen. Hier sperrt sich das Finanzamt oft gegen Steuererleichterungen.
Anders sieht es aus, wenn Sie eine Spekulationssteuer auf den Gewinn aus dem Hausverkauf bezahlen müssen. Dann können Sie die bei der Renovierung entstandenen Kosten von der Steuer befreien. Befragen Sie für weitere Details am besten Ihren Steuerberater.
Weitere Informationen zum Thema Steuern beim Hausverkauf finden Sie in diesem Artikel.
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