Möchten Sie ein Grundstück vermieten, sollten Sie mit dem Mieter einen schriftlichen Mietvertrag abschließen. Gerade bei steigenden Grundstückspreisen lohnt sich eine Vermietung, um zu einem späteren Zeitpunkt beim Verkauf einen höheren Erlös zu erzielen. In diesem Beitrag erfahren Sie mehr rund um den Grundstücksmietvertrag.
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- Mit dem Grundstücksmietvertrag halten Sie alle Vereinbarungen mit dem Mieter, die die Nutzung des Grundstückes betreffen, fest.
- Ein Grundstück kann an private oder gewerbliche Mieter befristet oder unbefristet vermietet werden.
- Ein Makler aus Ihrer Region kennt sich mit den rechtlichen Aspekten eines Grundstücksmietvertrags bestens aus.
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Wenn Sie ein Grundstück vermieten, überlassen Sie es dem Mieter zum Gebrauch. Anders als bei einer Verpachtung geht es bei der Grundstücksvermietung nicht um die Erzielung von Einkünften. Grundstücke verlieren fast nie an Wert, weswegen eine Grundstücksvermietung in der Regel ein lohnenswertes Unterfangen ist. Sie erhalten somit ein Einkommen bei geringem Aufwand. Ist der Wert des Grundstücks deutlich gestiegen, können Sie es zu einem lukrativen Preis verkaufen.
Der Mietvertrag für ein Grundstück richtet sich in seiner Gestaltung danach, ob das Grundstück bebaut oder unbebaut ist und ob es privat oder gewerblich genutzt wird. Ein Makler kann den Grundstücksmietvertrag erstellen und sichergehen, dass alle Rechte und Pflichten der Vertragsparteien erfasst sind. Zum Inhalt des Mietvertrags für ein Grundstück gehören:
Genaue Beschreibung des Grundstückes
Dauer des Mietverhältnisses
Höhe der Miete
Anfallende Betriebskosten wie Grundsteuer, Entwässerung, Wasserversorgung, öffentliche Lasten
Höhe der Kaution
Regelungen von Mieter-Pflichten wie Winterdienst
Ein Grundstücksmietvertrag unterscheidet sich somit nicht grundsätzlich von einem Mietvertrag für ein Haus.
Die Höhe der Mietzahlungen für Grundstücke hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Entscheidend sind
der Mietspiegel der Stadt oder Gemeinde,
Mietpreise ähnlicher Grundstücke in vergleichbarer Lage,
Lage,
Infrastruktur,
Grad der Erschließung,
Bebauung auf dem Grundstück und
Nachfragesituation in der Region.
Bei der Vermietung eines Grundstücks sind die anfallenden Kosten verhältnismäßig gering. Anders als bei der Vermietung einer Immobilie fallen bei der Grundstücksvermietung keine hohen Kosten für Reparaturen oder Instandsetzungen an. Für Kosten, die vor der Vermietung entstehen, ist entscheidend, inwiefern das Grundstück erschlossen ist:
unerschlossen
teilerschlossen
vollständig erschlossen
Grundsätzlich können Sie auch beim unerschlossenen Grundstück vermieten. Die Erschließung eines Grundstücks wird nur für eine Baugenehmigung benötigt. Soll das Grundstück unbebaut vermietet werden, ist also keine Erschließung nötig.
Zu den Kosten, die bei der Grundstücksvermietung anfallen, gehören damit die folgenden:
Evtl. Erschließungskosten
Kosten für Inserate in Online-Portalen oder Zeitungen
Evtl. Maklerkosten
Kosten für Gärtnerarbeiten oder sonstige Instandsetzungen
Versteuerung der Mieteinnahmen nach dem persönlichen Einkommenssteuersatz
Vermieten Sie ein Grundstück, überlassen Sie es dem privaten oder gewerblichen Mieter zum Gebrauch. Er zahlt eine monatliche Miete und das Mietrecht orientiert sich daran, ob eine private oder eine gewerbliche Nutzung vorliegt. In der Regel ist die Miete eines unbebauten Grundstücks vor allem für gewerbliche Mieter interessant.
Private Grundstücksmieter sind vor allem an Flächen interessiert, die sie wie Schrebergärten nutzen können. Für diese Interessenten ist es also wichtig, dass es eine Bebauung im Sinne einer Gartenhütte sowie Anschlüsse für Strom und Wasser gibt.
Eine Grundstücksverpachtung dient der Erzielung von Einkünften durch den Pächter. So werden unbebaute Grundstücke hauptsächlich zu langwirtschaftlichen Zwecken verpachtet. Der Pachtpreis eines Grundstücks kann fix oder ertragsabhängig sein.
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