Welche Nebenkosten auf die Mieter umzulegen sind, bestimmt § 2 der Betriebskostenverordnung. Diese Nebenkosten werden auch als umlagefähige Nebenkosten bezeichnet. In diesem Beitrag erhältst du einen Überblick über alle umlagefähigen Kosten und wie du sie korrekt in der Nebenkostenabrechnung angibst. Wichtig: Damit du diese Kosten auf deine Mieter:innen umlegen kannst, muss dies im Mietvertrag festgelegt sein. Wir zeigen dir, worauf du dabei achten musst.


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importantpoints
Das Wichtigste in Kürze
  • Umlagefähige Nebenkosten sind Kosten, die regelmäßig für den Betrieb eines Hauses anfallen und in § 2 der Betriebskostenverordnung festgelegt sind.

  • Verwaltungskosten, Instandhaltung und Rücklagen sind nicht umlagefähig.

  • Der Abrechnungszeitraum umfasst zwölf Monate. Du hast auch zwölf Monate Zeit, die Nebenkostenabrechnung an deine Mieter:innen zu schicken. 

  • Vermieter:innen können die Nebenkostenabrechnung ganz einfach mit VermietenPlus von ImmoScout24 erstellen.

Was sind Nebenkosten?

Bei den Nebenkosten oder auch Betriebskosten handelt es sich um die Kosten, die durch den Betrieb eines Hauses entstehen: Heizung und Warmwasser, Müllabfuhr, Allgemeinstrom, Grundsteuer, Abwassergebühren, Hausmeister, Treppenhausreinigung, Gartenpflege und einiges mehr.


Vermieter berechnet welche Nebenkosten umlegbar sind.

Diese Kosten werden im Vorhinein durch alle Mieter:innen als monatliche Nebenkostenvorauszahlung beglichen und zusammen mit der Kaltmiete auf das Konto des:der Vermieter:in eingezahlt. Die endgültige Nebenkostenabrechnung findet jährlich statt, wenn für die tatsächlich verursachten Kosten Rechnungen vorliegen.

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Nebenkostenpauschale statt Nebenkostenabrechnung

Es besteht auch die Möglichkeit, eine monatliche Nebenkostenpauschale zu vereinbaren. Damit sind die Forderungen des:der Vermieters:in abgegolten, und es ist keine jährliche Abrechnung mehr erforderlich.

Wann muss der Mieter Nebenkosten zahlen

Mieter:innen müssen dann Nebenkosten zahlen, wenn dies im Mietvertrag vereinbart wurde. Ein Verweis auf § 2 der Betriebskostenverordnung, der 16 verschiedene Kostenarten abdeckt, ist oft ausreichend. Spezielle Kosten wie die Dachrinnenreinigung müssen jedoch explizit im Mietvertrag aufgeführt werden, damit sie umgelegt werden können.

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Der Mietvertrag regelt die Nebenkosten

Am besten achtest du darauf, gleich eine korrekte Vorlage zu nutzen. – lade dir dafür den gratis Mietvertrag von ImmoScout24 herunter, der alle wichtigen Vorgaben zu Nebenkosten enthält.


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Welche Nebenkosten sind umlagefähig?

Laut Betriebskostenverordnung § 2 gibt es 17 Arten von Nebenkosten, die du auf Mieter:innen im Rahmen der jährlichen Nebenkostenabrechnung umlegen kannst.

1. Grundsteuer und andere laufende öffentliche Lasten eines Gebäudes 💰

Wenn du dies im Mietvertrag ausdrücklich erwähnst, darfst du diese Kosten auf die Miete aufschlagen.

3. Kosten für Abwasser 💩

Mieter:innen müssen die Kosten für Abwasser sowie Gebühren für die Haus- und Grundstücksentwässerung übernehmen.

5. Gebühren für die Warmwasserversorgung 🛀

Auch diese Kosten solltest du in die Nebenkosten aufnehmen und zu 50 bis 70 Prozent nach Verbrauch abrechnen.

7. Kosten für den Aufzug 🛗

Der gemeinschaftliche Aufzug erzeugt Kosten für Strom, Überwachung, Wartung und Reinigung. Alle Mieter:innen, auch die im Erdgeschoss (außer in bestimmten Sonderfällen), teilen sich diese Kosten.

9. Gebäudereinigung 🧹

Die Gebäudereinigung sowie die Ungezieferbeseitigung wird meist von einer Reinigungsfirma übernommen, die alle Mieter:innen bzw. Eigentümer:innen gemeinsam bezahlen. Alternativ kann die Hausgemeinschaft Aufgaben wie die Reinigung des Treppenhauses einvernehmlich an bestimmte Mieter:innen übergeben.

11. Beleuchtung 💡

Mieter:innen müssen auch die Stromkosten für Beleuchtung von gemeinschaftlich genutzten Plätzen wie Tiefgarage und Treppenhaus übernehmen.

13. Haftpflicht- und Sachversicherungen 📄

Alle Versicherungen, die das Gebäude betreffen, kannst du auf die Mieter:innen umlegen.

15. Fernsehempfang 📺

Kosten für die Gemeinschaftsantenne und Kabelfernsehen sind ebenfalls umlagefähig.

17. Sonstige Kosten 💶

Dieser Punkt muss im Mietvertrag konkretisiert werden, damit er auch abgerechnet werden kann. Typische Beispiele für „Sonstige Kosten“ ist die regelmäßige Reinigung der Dachrinne und die Wartung des Blitzableiters.

2. Kosten für die Wasserversorgung 🛁

Mieter:innen müssen die Kosten für das laut Zähler von ihnen verbrauchte Wasser übernehmen.

4. Heizungskosten 🔥

Heizungskosten sind ein wesentlicher Bestandteil der Warmmiete. Du solltest sie zu 50 bis 70 Prozent nach Verbrauch abrechnen. In modern ausgestatteten Gebäuden ist auch eine exakte Heizkostenabrechnung, getrennt pro Wohneinheit, möglich.

6. Kosten für verbundene Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlagen 💧

Sind die beiden Anlagen verbunden, rechnest du sie gemeinsam mit der beschriebenen Verbrauchsregelung ab.

8. Aufwendungen für die Straßenreinigung und Müllbeseitigung 🗑

Kosten für öffentliche und nicht-öffentliche Straßenreinigung und Müllbeseitigungskosten darfst du ebenfalls als Nebenkosten abrechnen.

10. Kosten der Gartenpflege 🧑‍🌾

Die gärtnerische Instandhaltung der Außenanlagen und Gartenflächen darfst du auf die Mieter:innen umlegen.

12. Schornsteinreinigung 🧽

Wenn das Mietobjekt einen Schornstein hat, gehören auch die Abgaben für den Schornsteinfeger zu den umlagefähigen Nebenkosten.

14. Kosten für Hausmeisterei 🧑‍🔧

Der:die Hausmeister:in wird häufig von den Mieter:innen bezahlt. Hier gibt es jedoch Ausnahmen bei den unterschiedlichen Kostenarten. Verrichtet der:die Hausmeister:in Verwaltungsarbeiten, Reparaturarbeiten können diese nicht auf die Mieter:innen umgelegt werden, genauso wenig wie die Anschaffungskosten für Geräte.

16. Wäscheraum 💦

Laut Betriebskostenverordnung kannst du Gebühren für einen Raum zur Wäschepflege umlegen.

Expertenkommentar

Du bist dir unsicher, welche Kosten du auf die Mieter:innen umlegen darfst? Dann kannst du den konkreten Einzelfall in der Verordnung über die Aufstellung von Betriebskosten prüfen oder juristischen Rat einholen.

Nadine Kunert
Expertin für Verkauf & Vermietung
Nadine Kunert

Nadine Kunert informiert dich als Immobilienexpertin und Redakteurin von ImmoScout24 mit informativen und sorgfältig recherchierten Inhalten rund um das Thema Immobilienverkauf und Vermietung. Nadine ist studierte Kommunikationswissenschaftlerin, hat viele Jahre als Content Managerin in der Baubranche gearbeitet und ist seit 10 Jahren selbst Vermieterin. Dadurch hat sie einen praxisnahen Bezug und strebt danach, die Themen leserfreundlich und verständlich für dich aufzubereiten.

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Welche Rolle spielen Verteilerschlüssel bei der Nebenkostenabrechnung?

Der Verteilerschlüssel bestimmt, wie die verschiedenen Nebenkosten auf die Mieter:innen aufgeteilt werden. Dabei kannst du unterschiedliche Schlüssel für verschiedene Kostenarten verwenden, um eine gerechte Verteilung sicherzustellen.

Hier sind die gängigsten Verteilerschlüssel:

  • Wohnfläche (Quadratmeter): Der am häufigsten verwendete Schlüssel, der automatisch greift, wenn im Mietvertrag keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
  • Verbrauch/Verursachung: Für Kosten wie Wasser oder Heizung ist der Verbrauch die gängige Grundlage.
  • Pro Wohneinheit: Jede Wohnung zählt gleich, unabhängig von ihrer Größe oder ihrem Verbrauch.
  • Anzahl der Personen im Haushalt: Für Kosten wie Müllabfuhr oder Wasserversorgung ohne Zähler wird dieser Schlüssel oft genutzt, obwohl er schwer exakt zu ermitteln ist.
  • Kubikmeter umbauter Raum: Bei Wohnungen mit sehr unterschiedlichen Raumhöhen (z. B. Atelierwohnungen) kann dieser Schlüssel sinnvoller sein.
  • Miteigentumsanteile: Besonders bei Eigentumswohnungen wird dieser Schlüssel häufig für die Betriebskostenabrechnung herangezogen.
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Welche Kosten darf ich nicht auf die Mieter umlegen?

Einige Kosten dürfen nicht auf die Mieter:innen umgelegt werden.
Dazu gehören:
 

  • Verwaltungskosten
  • Kosten für Instandhaltung und Instandsetzung
  • Bankgebühren des:der Vermieters:in 
  • Portokosten für Abrechnungen
  • Abschreibungen und Rücklagen


Alle nicht umlagefähigen Nebenkosten müssen von den Vermieter:innen selbst getragen werden. 


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Nebenkostenabrechnung: Häufige Fehler und rechtliche Folgen

Eine korrekte Nebenkostenabrechnung ist essenziell, da Mieter:innen die Zahlung falsch abgerechneter Nebenkosten verweigern können. Es ist sogar möglich, dass sie Rückforderungen stellen, wenn die Abrechnung fehlerhaft ist.

Hier sind einige der häufigsten Fehler:

  • Es werden Kosten abgerechnet, die der:die Vermieter:in
  • selbst tragen muss oder die nicht im Mietvertrag als umlagefähig aufgeführt sind.
  • Die Nebenkosten einer leerstehenden Wohnung werden fälschlicherweise auf die anderen Mieter:innen umgelegt.
  • Der Abrechnungszeitraum wird falsch angegeben.
  • Die Abrechnung wird zu spät erstellt – in diesem Fall ist der:die
  • Vermieter in der Beweispflicht, um eine verspätete Abrechnung durchzusetzen.
  • Sonstige Kosten, die nicht im Mietvertrag aufgeführt sind, werden abgerechnet.


Tipp
: Dokumentiere alle Rechnungen und Belege, um eine transparente und fehlerfreie Abrechnung zu gewährleisten.


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Wie rechne ich die Nebenkosten korrekt ab?

Haben Mieter:innen für die Nebenkosten eine monatliche Vorauszahlung im Rahmen der Warmmiete geleistet, ist der:die Vermieter:in verpflichtet, eine Nebenkostenabrechnung zu erstellen.

Diese formalen und inhaltlichen Kriterien solltest du berücksichtigen, wenn du die Nebenkosten korrekt berechnest:
 

  1. Die Nebenkostenabrechnung muss schriftlich vorliegen.
  2. Du musst die Nebenkostenabrechnung einmal alle zwölf Monate übermitteln.
  3. Die Abrechnungsperiode darf höchstens zwölf Monate betragen.
  4. Die Abrechnung muss verständlich und übersichtlich sein.
  5. Die Abrechnung muss eine Aufstellung der Gesamtkosten enthalten.
  6. Die geleisteten Vorauszahlungen müssen mit den Gesamtkosten verrechnet werden.
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Info: Bei Bedarf Einsicht gewähren

Als Vermieter:in bist du nicht verpflichtet, die einzelnen Abrechnungsposten in der Abrechnung zu belegen. Mieter:innen muss jedoch auf Wunsch Einsicht in die entsprechenden Rechnungen und Belege gewährt werden, weshalb du alle Belege aufbewahren musst.

Du wünschst dir Unterstützung bei der Nebenkostenabrechnung? Dann nutze die kostenlose Vorlage von ImmoScout24! Dort siehst du mit wenigen Klicks, welche Kosten umlagefähig sind, und wie sich diese auf deine Mieter:innen verteilen. Das fertige Dokument kannst du einfach als PDF herunterladen und an deine Mieter:innen schicken. 

Fazit: Umlagefähige Nebenkosten

Umlagefähige Nebenkosten sind ein wichtiger Bestandteil der Nebenkostenabrechnung und müssen klar im Mietvertrag geregelt sein. Regelmäßig anfallende Betriebskosten wie Heizung, Wasser und Müllentsorgung dürfen auf die Mieter:innen umgelegt werden, jedoch keine Verwaltungskosten oder Instandhaltung. Vermieter:innen sollten bei der Erstellung der Nebenkostenabrechnung Sorgfalt walten lassen, um teure Fehler zu vermeiden und Missverständnisse mit Mieter:innen zu verhindern. Die Nutzung eines Verteilerschlüssels ermöglicht eine faire Verteilung der Kosten auf alle Mieter:innen.


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FAQ: Häufige Fragen zum Thema umlagefähige Nebenkosten

Was gehört zu den umlagefähigen Nebenkosten?

Umlagefähige Nebenkosten müssen im Mietvertrag genau aufgelistet werden. Dazu zählen unter anderem Heizung, Warmwasser, Abwasser, Müllentsorgung und Schornsteinreinigung. Alternativ reicht ein Verweis auf die Betriebskostenverordnung.

Was sind umlagefähige und nicht umlagefähige Kosten?

Umlagefähige Kosten sind alle regelmäßig anfallenden Ausgaben zur Bewirtschaftung der Immobilie, wie Heizung, Müllentsorgung, Gartenpflege und Hausmeister. Nicht umlagefähig sind Kosten für Instandhaltung, Verwaltung, Abschreibungen, Rücklagen, Bankgebühren und Porto.

Welche Kosten dürfen nicht auf Mieterumgelegt werden?

Nebenkosten, die nicht im Mietvertrag genannt sind, dürfen nicht umgelegt werden. Zu den nicht umlagefähigen Kosten zählen Instandhaltungen, Sanierungen, Verwaltungskosten, Rücklagen, Abschreibungen, Bankgebühren und Porto.

Müssen Vermieter alle umlagefähigen Kosten umlegen? 

Nein, Vermieter:innen sind nicht verpflichtet, alle umlagefähigen Kosten auf die Mieter:innen abzuwälzen. Sie können frei entscheiden, welche Betriebskosten sie umlegen möchten, sofern dies vertraglich festgehalten ist.

Kann man umlagefähige Nebenkosten absetzen?

Nein, diese Kosten werden an den:die Mieter:in weiterbelastet und sind daher nicht steuermindernd geltend zu machen.  Instandhaltungs-, Abschreibungs- und Verwaltungskosten z. B. werden vom:von der Vermieter:in selbst getragen und sind steuerwirksam.

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seit 29.07.2021
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Nadine Kunert
Expertin für Verkauf & Vermietung

Nadine Kunert informiert dich als Immobilienexpertin und Redakteurin von ImmoScout24 mit informativen und sorgfältig recherchierten Inhalten rund um das Thema Immobilienverkauf und Vermietung. Nadine ist studierte Kommunikationswissenschaftlerin, hat viele Jahre als Content Managerin in der Baubranche gearbeitet und ist seit 10 Jahren selbst Vermieterin. Dadurch hat sie einen praxisnahen Bezug und strebt danach, die Themen leserfreundlich und verständlich für dich aufzubereiten.

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