Die Kaution ist eine wichtige Mietsicherheit für den Vermieter und muss vom Mieter rechtzeitig geleistet werden, wenn sie vertraglich vereinbart wurde. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie vorgehen können, wenn der Mieter die Kaution nicht zahlt.
Es ist empfehlenswert, die Kautionszahlung zunächst anzumahnen.
Als Vermieter dürfen Sie jedoch bei einem ausstehenden Betrag von zwei monatlichen Nettokaltmieten auch eine fristlose außerordentliche Kündigung aussprechen, ohne vorher eine Mahnung an den Mieter zu schicken.
Wenn der Mieter direkt seiner Zahlung nachkommt, wird die Kündigung unwirksam.
Wenn der Mieter nicht auf die Kündigung reagiert, sollten Sie mithilfe eines Anwalts die Räumungsklage vorbereiten.
Die Kaution stellt für Vermieter oft die einzige Sicherheit im Mietverhältnis dar. Daher ist es ärgerlich, wenn die vertraglich vereinbarte Zahlung zu Beginn des Mietverhältnisses ausfällt. Beachten Sie jedoch, dass der Mieter nur dann Kaution zahlen muss, wenn…
Sie diese im Mietvertrag festgehalten haben
sich die Kaution an die maximale Höhe von drei monatlichen Nettokaltmieten hält und dass der Mieter ein Recht auf Ratenzahlung hat.
Wenn die Kautionszahlung ausbleibt, dürfen Sie dem Mieter kündigen. Jedoch können Sie zunächst versuchen, die Mietkaution offiziell einzufordern, indem Sie einen Mahnbrief senden. Manchmal reicht schon die einfache Aufforderung, die Zahlung der Mietkaution bis zu einer gesetzten Frist zu verlangen.
Gut zu wissen: In einigen Fällen behalten die Mieter aufgrund von Mängeln die Kaution ein, was jedoch nicht erlaubt ist. Nehmen Sie Kontakt zum Mieter auf, um eventuelle Probleme zu klären und um das Mietverhältnis nach Möglichkeit freundlich und kooperativ zu gestalten.
Ja, seit dem Jahr 2013 ist die Nichtleistung der vertraglich vereinbarten Mietsicherheit laut §569 Abs. 2 a des BGB ein wichtiger Grund für die außerordentliche Kündigung eines Mietverhältnisses. Denn damit verletzt der Mieter eine seiner wichtigsten Pflichten und der Vermieter hat keine Sicherheit.
Jedoch müssen die folgenden Bedingungen vorliegen, damit Sie als Vermieter den Kündigungsgrund der Kautions-Nichtzahlung geltend machen können:
Eine Anmahnung der ausstehenden Kautionsgebühren ist nicht nötig.
Der Mieter muss mit einer Höhe von zwei monatlichen Nettokaltmieten in Verzug liegen.
Nach einem Räumungsanspruch hat der Mieter noch einmal zwei Monate Zeit, die Zahlung zu leisten.
Wenn die genannten Bedingungen vorliegen und der Mieter mit der Mietkautionsleistung in Verzug ist, dürfen Sie als Vermieter das Kündigungsschreiben aufsetzen. Darin müssen Sie den Kündigungsgrund nennen. Beispielsweise könnte das Schreiben so aussehen:
„Hiermit kündige ich Ihnen außerordentlich und fristlos das am (Datum) über die Mietwohnung in (Ort und Wohnung) geschlossene Mietverhältnis, da Sie mit der vereinbarten Kautionszahlung nach §551 des BGB in Verzug sind. Der ausstehende Betrag entspricht der zweifachen monatlichen Nettokaltmiete.“
Der Mieter hat die Möglichkeit, nach der ausgesprochenen Kündigung so schnell wie möglich die ausstehende Kaution nachzuzahlen. Damit macht er die Kündigung gegenstandslos. In der Praxis handelt es sich hier um einen Zeitraum von zwei Monaten. Sollte der Mieter jedoch nicht auf die Kündigung reagieren, ist diese zunächst wirksam. Als Vermieter sollten Sie Kontakt zu einem Anwalt aufnehmen, um eine Räumungsklage vorzubereiten.
Du willst keine Neuigkeiten zum Thema Vermietung verpassen?
Ob Immobilien-News, neue Gerichtsurteile oder nützliche Tipps: Mit unserem Newsletter für Vermieter:innen bist du immer auf dem neuesten Stand.
Die ImmoScout24 Redaktion verfasst jeden Beitrag nach strengen Qualitätsrichtlinien und bezieht sich dabei auf seriöse Quellen und Gesetzestexte. Unsere Redakteur:innen haben ein hohes Niveau an Immobilienwissen und informieren Sie als Expert:innen mit informativen und vertrauenswürdigen Inhalten. Wir verbessern und optimieren unsere Inhalte kontinuierlich und versuchen, sie so leserfreundlich und verständnisvoll wie möglich aufzubereiten. Unser Anliegen ist es dabei, Ihnen eine erste Orientierung zu bieten. Für persönliche Anfragen Ihrer rechtlichen oder finanziellen Anliegen empfehlen wir Ihnen, eine:n Rechts-, Steuer-, oder Finanzberater:in hinzuzuziehen.