Mit einer möblierten Wohnung kommst du als Vermieter:in in den Genuss von Vorteilen wie einer höheren Mietrendite und einem großen Kreis von Mietinteressent:innen. Beachte jedoch, dass bei möblierten Wohnungen nur ein ausführlicher Mietvertrag deine Vermieterrechte schützt. Du erfährst hier, welche Angaben wichtig sind und worauf du bei der Übergabe achten solltest.
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Ein normaler Mietvertrag mit dem Hinweis auf die Möblierung reicht aus.
Füge eine Inventarliste mit Fotos der Möbelstücke als Anhang hinzu. Halte Anzahl und Zustand der Möbel im Übergabeprotokoll fest.
Du kannst einen unbefristeten Mietvertrag nutzen, unter bestimmten Umständen auch einen Zeitmietvertrag.
Mit VermietenPlus kannst du einen vermieterfreundlichen und rechtssicheren Mietvertrag erstellen – ganz nach deinen individuellen Bedürfnissen.
- Ab wann gilt eine Wohnung als möbliert?
- Mietvertrag möblierte Wohnung: Was ist zu beachten?
- Möblierung: Mietvertrag und Haftung bei Schadenfällen
- Mietvertrag möblierte Wohnung: Befristung und Kündigungsfristen
- Möbliert vermieten: Mietpreishöhe, Steuer, Rechtliches & Co
- Fazit: Mietvertrag für möblierte Wohnungen
- FAQ: Mietvertrag für möblierte Wohnungen
Wenn eine Immobilie mit mehr als der Hälfte der Gegenstände der folgenden Liste ausgestattet ist, handelt es sich nach Vorgabe der Rechtsprechung um eine möblierte Wohnung oder um ein möbliertes Haus:
- Bett inklusive Bettwäsche
- Schränke, Regale und Kommoden in mehreren Zimmern
- Sofa und Sessel
- Couchtisch
- Esszimmertisch und Stühle
- Kücheneinrichtung
- Waschvorrichtungen
- Lampen
- Teppiche
- Gardinen
Falls deine Wohnung über eine Einbauküche verfügt, sonst aber keine Einrichtungsgegenstände hat, handelt es sich um ein teilmöbliertes Objekt. Auch wenn du nur einige der genannten Gegenstände anbietest, ist das Objekt teilmöbliert.
Die Grenze zwischen möbliert und teilmöbliert ist fließend. Auch im Bürgerlichen Gesetzbuch werden die Begriffe nicht trennscharf definiert. Um dennoch den passenden Begriff für deine Vermarktung zu finden, kannst du dich an ein:e Immobilienmakler:in wenden.
Für die Vermietung einer möblierten Wohnung benötigst du keinen speziellen Mietvertrag. Es genügt ein normaler Mietvertrag mit dem Zusatz, dass es sich um eine möblierte Wohnung handelt. Den Mietvertrag solltest du durch eine Inventarliste mit Fotos der Möbelstücke ergänzen. Damit kannst du deine Einrichtung vor Missbrauch und Wertverlust schützen.
Unsere Expert:innen für Mietverträge beobachten die Rechtsprechung und Änderungen im Mietrecht aufmerksam. Hier findest du rechtssichere Vorlagen für aktuelle Mietverträge möblierter und unmöblierter Wohnungen.
An diese Dinge solltest du denken:
- Entscheide dich für einen befristeten oder unbefristeten Mietvertrag.
- Fordere die Kaution ein. Bis zu drei Kaltmieten sind gesetzlich erlaubt.
- Lege fest, ob dein:e Mieter:in die Miete in bar, per Lastschrift oder per Überweisung zahlen soll.
- Ergreife die Gelegenheit der vertraglichen Mieterhöhung, z. B. Indexmiete.
- Integriere die aktuelle Hausordnung in den Vertrag.
- Erzeuge Klarheit über die Beteiligung des:er Mieter:in an den Kleinst- und Schönheitsreparaturen nach aktueller Rechtsprechung.
- Denke an die Einrichtungsgegenstände. Eine vollständige Inventarliste, die auch die Möblierung einschließt, idealerweise mit Fotos, gehört in den Mietvertrag.
Da es sich um einen normalen Mietvertrag mit Zusatz handelt, kannst du dich in unserem Beitrag Mietvertrag für Wohnung oder Haus über alle wichtigen Punkte informieren.
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Der Mietvertrag bei einer möblierten oder teilmöblierten Wohnung ist unvollständig, wenn keine Inventarliste mit Fotos der vermieteten Gegenstände beigefügt ist. Gemeinsam mit dem Übergabeprotokoll kann sie als Beleg bei Schadensansprüchen dienen.
Denke daran, dass du die Beweislast trägst, wenn Gegenstände zu Schaden kommen. Nur wenn du den ursprünglichen Zustand des Möbelstücks belegen kannst, darfst du Schadensersatz verlangen.
Aus diesem Grund ist es immens wichtig, dem Mietvertrag eine genaue Inventarliste mit detaillierter Beschreibung als Anlage beizufügen. Dieser Liste solltest du Fotos hinzufügen, über die sich die einzelnen Möbelstücke mitsamt ihrem Zustand identifizieren lassen. Mit seiner:ihrer Unterschrift unter der Inventarliste bestätigt er:sie deren Kenntnisnahme. Wenn dein:e Mieter:in auszieht, kannst du die Wohnungsausstattung mit der Liste abgleichen, um festzustellen, ob etwas fehlt oder beschädigt worden ist.
Du hast einen Vertrag mit deiner neuen Mietpartei aufgesetzt? Dann folgt jetzt der Übergabetermin zwischen dir und dem:der neuen Mieter:in.
Bevor du die Schlüssel übergibst, solltest du unbedingt im Übergabeprotokoll dokumentieren, in welchem Zustand sich das Objekt mitsamt seiner Einrichtung zum Zeitpunkt der Übergabe befindet. Diese genaue Dokumentation schützt deine, aber auch die Rechte deiner Vertragspartner:innen vor einer Auseinandersetzung beim Auszug.
- Geh sorgfältig vor und nimm dir Zeit, jeden Raum genau zu prüfen.
- Dokumentiere alle Mängel detailliert im Übergabeprotokoll, d. h. bereits bekannte und neu entstandene Mängel.
- Sollte der im Protokoll vorgesehene Platz nicht reichen, verwende eine zusätzliche Seite, die du dir unterschreiben lässt.
- Insbesondere bei wertvollen Gegenständen solltest du ein Foto machen, um den Zustand zu dokumentieren.
Wir empfehlen dir, detailliert vorzugehen. Anstatt „Flecken auf dem Sofa“ zu protokollieren, solltest du genau zählen, wie viele Flecken es sind, und beschreiben, wo sich diese befinden. Weitere Tipps rund um das Übergabeprotokoll findest du hier.
Schon die Übergabe einer leeren Wohnung ist aufwendig. Daher solltest du für die Übergabe einer möblierten Wohnung erst recht ausreichend Zeit einplanen. Am besten legst du dir vorher einen „Fahrplan“ zurecht, den du Schritt für Schritt durchgehst. Folgende Checkliste gibt dir eine erste Orientierung, was alles in ein Übergabeprotokoll gehört.
Checkliste für das Übergabeprotokoll möblierter Wohnungen und Zimmer:
✓ Zeitpunkt der Übergabe
✓ Zahl und Art der Schüssel
✓ Zählerstand von Strom und Gas
✓ Mängel an der Bausubstanz
✓ Mängel oder Defekte an Türen, Fenstern oder den Armaturen
✓ Risse in Spiegeln oder Fliesen
✓ Zustand und Vollständigkeit des Inventars (vermietete Ausstattungsgegenstände)
✓ Zustand der Möbelstücke
Genauso wie bei unmöblierten Wohnungen solltest du dir im Vorfeld Gedanken zur Befristung und Kündigungsfristen machen.
Grundsätzlich ist jedes Mietverhältnis unbefristet. Davon gibt es nur wenige Ausnahmen.
In diesen Fällen kannst du ein Mietverhältnis gemäß § 575 BGB befristen:
- Eigenbedarf: Du willst die Räume für dich, deine Familienangehörigen oder Angehörige deines Haushalts nutzen.
- Du willst den Wohnraum abreißen oder renovieren.
- Du willst die Räume an zur Dienstleistung Verpflichtete vermieten, beispielsweise an den:die Hausmeister:in.
In den meisten Fällen ist ein Zeitmietvertrag für deinen möblierten Wohnraum nicht gültig.
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Die Möblierung allein reicht als Grund für eine zeitliche Befristung des Mietvertrags nicht aus. Ist kein Eigenbedarf, keine Modernisierung oder Vermietung an Dienstpersonal geplant, darfst du den Mietvertrag nicht befristen.
Diese Ausnahme gilt: Wohnen auf Zeit
Wenn eine Person die Wohnung nur für ein paar Monate benötigt, weil sie beispielsweise Gastdozentin für einen Monat ist, gilt eine Ausnahme. Diese Ausnahme heißt: zeitweises Wohnen in Wohnraum zum vorübergehenden Gebrauch.
Voraussetzung für das Wohnen auf Zeit ist, dass dieser zeitweise Bedarf tatsächlich gegeben ist. Entsprechend muss der Mietvertrag diesen Grund auch beinhalten. Im Vertrag muss stehen, dass die Anmietung bis zum Ende des Einsatzes als Gastdozent:in befristet ist.
Das macht den Mietvertrag für zeitweises Wohnen zum vorübergehenden Gebrauch aus:
- Eingeschränkter Mieterschutz (§ 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB): Kein Kündigungsschutz und keine Möglichkeit, der Kündigung wegen sozialer Härte zu widersprechen (Sozialklausel).
- Inklusivmiete: Es wird in der Regel eine Pauschalmiete verlangt. Eine Abrechnung der Nebenkosten nach dem Abrechnungszeitraum findet in den meisten Fällen nicht statt.
- Hoher Mietzins: Die Pauschalmiete und der Möblierungszuschlag ergeben sowieso schon einen höheren Mietpreis. Darüber hinaus ist beim Wohnen auf Zeit die Mietpreisbremse nicht wirksam und der Mietpreis kann frei vereinbart werden.
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Für wen kommt Wohnen auf Zeit infrage?
Voraussetzung für zeitweises Wohnen zum vorübergehenden Gebrauch ist, dass die Person nicht vorhat, den Lebensmittelpunkt in dieser Wohnung zu begründen. Insofern sind Azubis und Student:innen aus dieser Sonderregelung ausgeschlossen, weil sie vollumfänglich dort leben wollen.
Zielgruppen dieser Regelung sind:
- Gastprofessor:innen
- Monteur:innen
- Teilnehmer:innen einer Fortbildung
- Austauschlehrer:innen,
Kurz gesagt kommt Wohnen auf Zeit für alle infrage, die ein Ende des Wohnbedarfs nennen können und die Wohnung in Ergänzung benötigen und nicht als Ort ihres neuen Lebensmittelpunktes.
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Wurde der Zeitmietvertrag rechtswirksam geschlossen, endet er automatisch zum im Vertrag festgelegten Zeitpunkt. Eine Kündigung ist nicht mehr notwendig, eine vorzeitige ordentliche Kündigung auch gar nicht möglich. Der Mietvertrag kann lediglich außerordentlich gekündigt werden, wenn die Voraussetzungen gemäß §§ 543, 569 BGB zutreffen.
Handelt es sich um ein unbefristetes Mietverhältnis, gelten die gleichen Kündigungsfristen wie bei unmöblierten Wohnungen:
- Für den:die Mieter:in gilt unabhängig von der Mietdauer eine Kündigungsfrist von drei Monaten.
- Für den:die Vermieter:in ist die Kündigungsfrist abhängig von der Mietdauer:
- Bis zu 5 Jahren Mietdauer: 3 Monate
- Nach 5 Jahren Mietdauer: 6 Monate
- Nach 8 Jahren Mietdauer: 9 Monate
Jedoch gibt es im Fall möblierter Wohnungen eine Ausnahme, die dir als Vermieter:in Vorteile verschafft.
Nach § 549 Abs. 2 Nr. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ist der Kündigungsschutz für die Mietpartei bei unbefristeten Mietverträgen eingeschränkt, wenn folgende Voraussetzungen zutreffen:
- Der vermietete Wohnraum befindet sich in der von dir bewohnten Wohnung oder deinem privaten Haus.
- Du hast als Vermieter:in diese Wohnung oder das Zimmer voll oder teilweise möbliert.
- Der Wohnraum wurde einer Person als Übergangslösung vermietet und nicht als neues Zuhause für diese Person und nahe Angehörige.
Treffen die Voraussetzungen zu, kannst du als Vermieter:in zum Ende des Monats ohne Begründung kündigen. Die Kündigung muss dem:der Mieter:in dann aber bis zum 15. des Monats nachweislich zugestellt worden sein.
Leider gibt es Mietnomaden, die möblierte Wohnungen und Zimmer ausnutzen. Prüfe daher alle Angaben von Interessierten genau und notiere dir die Daten aus dem Personalausweis. Hier erfährst du, wie du gegen Mietnomaden vorgehen kannst.
- Sicheres Vermieten: Kurze Mietdauern, hohe Nachfragen und hohe Renditen minimieren das Risiko für Vermieter:innen.
- Höhere Renditen: Das Bereitstellen der Möbel muss vom: von der Mieter:in vergütet werden. Der sogenannte Möblierungszuschlag darf oberhalb der Mietpreisbremse liegen. Er liegt bei zwei Prozent des Zeitwerts der Möbel pro Monat und wird über das Hamburger oder Berliner Modell berechnet.
- Möbelkosten steuerlich absetzen: Bis 800 Euro der Möbelbeschaffung können sofort als Werbungskosten steuerlich abgesetzt werden. Kosten darüber hinaus sowie auch Reparaturkosten werden linear abgeschrieben.
Die Vermietung einer möblierten Wohnung bietet zahlreiche Vorteile, wie eine höhere Mietrendite und einen größeren Kreis potenzieller Mieter.
Um diese Vorteile optimal zu nutzen, ist ein detaillierter und rechtssicherer Mietvertrag unerlässlich. Achte darauf, eine Inventarliste mit Fotos der Möbelstücke beizufügen und den Zustand der Einrichtung im Übergabeprotokoll festzuhalten.
Ein unbefristeter Mietvertrag ist in den meisten Fällen ausreichend, kann aber unter bestimmten Bedingungen auch befristet werden. Vermiete deine möblierte Wohnung mit einem rechtssicheren Vertrag, um ein konfliktfreies und stabiles Mietverhältnis zu gewährleisten. Nutze VermietenPlus, um schnell und einfach einen passenden Mietvertrag zu erstellen.
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FAQ: Mietvertrag für möblierte Wohnungen
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Wann gilt eine Wohnung als möbliert vermietet?
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Eine genaue Definition für eine möblierte Wohnung stellt der Gesetzgeber nicht zur Verfügung. Jedoch arbeitet die Rechtsprechung mit dieser Regelung:
Eine Wohnung gilt dann als möbliert, wenn der:die Vermieter:in über die Hälfte der Einrichtungsgegenstände zur Verfügung stellt, die für die Haushaltsführung notwendig sind.
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Welcher Mietvertrag bei möblierter Wohnung?
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Da es sich bei einer möblierten Wohnung um die Vermietung von Wohnraum handelt, ist ein normaler Mietvertrag ausreichend. Die zusätzliche Angabe, dass es sich um eine möblierte Wohnung handelt, darf nicht fehlen. Um dein Hab und Gut zu schützen und dir den Anspruch auf Schadensersatz zu sichern, ist eine Inventarliste mit Fotos zur Dokumentation des Zustands der Möbel ratsam.
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Wie lange ist die Kündigungsfrist bei einer möblierten Wohnung?
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Es gelten die gleichen Kündigungsfristen wie bei unmöblierten Wohnungen, also je nach Wohndauer drei, sechs oder 9 Monate. Ist die Wohnung Teil der Vermieter:innenwohnung, außerdem möbliert und nur für den vorübergehenden Gebrauch gedacht, kann ein eingeschränkter Kündigungsschutz gelten. Auch beim zeitweisen Wohnen zum vorübergehenden Gebrauch ist der Kündigungsschutz aufgehoben.
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Kann man möblierte Wohnungen befristet vermieten?
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Gemäß § 575 BGB lässt sich eine Wohnung dann befristet vermieten, wenn Eigenbedarf angemeldet wird, Abriss- oder Umbauarbeiten geplant sind oder die Wohnung künftig als Unterkunft für Personal dienen soll. Eine weitere Variante ist das zeitweise Wohnen zum vorübergehenden Gebrauch, wenn beispielsweise ein:e Monteur:in eine Wohnung für die Zeitdauer des Einsatzes mietet.
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Gilt die Mietpreisbremse bei möblierten Wohnungen?
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Ja, allerdings ist die Möblierung nicht Teil der Mietpreisbremse. Üblicherweise werden zwei Prozent des Zeitwerts der Möbel pro Monat aufgeschlagen. Beim Wohnen auf Zeit in möbliertem Wohnraum gilt die Mietpreisbremse dagegen nicht.
Nadine Kunert informiert dich als Immobilienexpertin und Redakteurin von ImmoScout24 mit informativen und sorgfältig recherchierten Inhalten rund um das Thema Immobilienverkauf und Vermietung. Nadine ist studierte Kommunikationswissenschaftlerin, hat viele Jahre als Content Managerin in der Baubranche gearbeitet und ist seit 10 Jahren selbst Vermieterin. Dadurch hat sie einen praxisnahen Bezug und strebt danach, die Themen leserfreundlich und verständlich für dich aufzubereiten.
Die ImmoScout24 Redaktion verfasst jeden Beitrag nach strengen Qualitätsrichtlinien und bezieht sich dabei auf seriöse Quellen und Gesetzestexte. Unsere Redakteur:innen haben ein hohes Niveau an Immobilienwissen und informieren Sie als Expert:innen mit informativen und vertrauenswürdigen Inhalten. Wir verbessern und optimieren unsere Inhalte kontinuierlich und versuchen, sie so leserfreundlich und verständnisvoll wie möglich aufzubereiten. Unser Anliegen ist es dabei, Ihnen eine erste Orientierung zu bieten. Für persönliche Anfragen Ihrer rechtlichen oder finanziellen Anliegen empfehlen wir Ihnen, eine:n Rechts-, Steuer-, oder Finanzberater:in hinzuzuziehen.
Für dich als Vermieter:in ist die Kaution eine Rückversicherung dafür, dass deine Mieter:innen die Möbel in der Immobilie gut behandeln. Halte im Mietvertrag fest, dass du bei Schäden das Recht hast, einen Teil oder die volle Höhe der Kaution einzubehalten, um die Möbel zu reparieren oder auszutauschen.