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Die Vermietung einer Wohnung ist nicht nur eine stabile Einnahmequelle, sondern kann auch eine besonders attraktive Investition sein – vor allem, wenn es sich um eine möblierte Wohnung handelt. Möblierte Wohnungen bieten sowohl Mieter:innen als auch Vermieter:innen zahlreiche Vorteile: Für die einen bedeutet es Flexibilität und Komfort, für die anderen höhere Mieteinnahmen und steuerliche Vorteile. Doch wie vermietet man eine möblierte Wohnung erfolgreich? In diesem Artikel erfährst du alles, was du wissen musst – von der richtigen Ausstattung über rechtliche Grundlagen bis hin zu steuerlichen Abzügen.
Vorteile der möblierten Vermietung: Hohe Nachfrage, attraktive Renditen und durch die Befristung des Mietvertrags weniger Risiko.
Möblierungszuschlag berechnen: Mit dem Berliner oder Hamburger Modell kannst du den Möblierungszuschlag kalkulieren – durchschnittlich etwa 12 %.
Rechtsgrundlagen: Ein standardmäßiger Mietvertrag, ergänzt um den Zusatz „möbliert“ und eine detaillierte Inventarliste mit Fotos, sorgt für rechtliche Sicherheit.
Steuerliche Absetzung: Möbel bis 800 Euro können sofort als Werbungskosten abgesetzt werden. Teurere Möbel sowie Reparaturkosten werden über die Nutzungsdauer abgeschrieben.
Die richtigen Mieter:innen für deine Immobilie zu finden, ist die Basis für ein langfristiges und stabiles Mietverhältnis. Jetzt Anzeige inserieren bei ImmoScout24 – schon ab 0 €
- Warum möblierte Wohnungen vermieten?
- Mietpreise und Möblierungszuschlag berechnen
- Tipps für die Einrichtung
- Mietvertrag und rechtliche Grundlagen
- Steuerliche Vorteile und Abzüge
- Erfolgreiche Vermarktung und Zielgruppenansprache
- Pflege und Reparaturen
- Vorteile und Herausforderungen für Vermieter
- Fazit: Flexibel bleiben, hohe Mietrendite abschöpfen
- FAQ: Häufige Fragen zum Vermieten von möbliertem Wohnraum
Die Nachfrage nach möblierten Wohnungen befindet sich auf einem Rekordhoch – insbesondere in Städten mit internationalen Unternehmen oder Universitäten. Flexible Wohnmodelle und der Trend weg vom physischen Besitz tragen vor allem bei jungen Erwachsenen zu dieser Entwicklung bei.

Die Nachfrage nach möblierten Wohnungen hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen, insbesondere in Großstädten. Laut einer Auswertung von ImmoScout24 ist der Anteil möblierter Wohnungen bundesweit von 8 % im Jahr 2018 auf 13 % im Jahr 2023 gestiegen. In den fünf größten deutschen Städten ist mittlerweile durchschnittlich mehr als jede dritte Mietwohnung möbliert.
Bezüglich der Mietpreise erzielen möblierte Wohnungen häufig höhere Mieten als unmöblierte. Laut dem MLP Studentenwohnreport 2024 lagen die Angebotspreise für möblierte Wohnungen im Durchschnitt um 4,7 % höher als im Vorjahr.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass möblierte Wohnungen, die zum vorübergehenden Gebrauch vermietet werden, von der Mietpreisbremse ausgenommen sein können. Dies ermöglicht es Vermietern, höhere Mieten zu verlangen.
Insgesamt zeigt sich, dass möblierte Wohnungen in Großstädten nicht nur zunehmend nachgefragt werden, sondern auch höhere Mieteinnahmen generieren können.
Für Mieter:innen bieten möblierte Wohnungen klare Vorteile: Sie lassen sich schnell beziehen, benötigen wenig Aufwand und kein eigenes Mobiliar. Besonders bei kurzen Aufenthalten sind sie eine praktische und kosteneffiziente Lösung.
Aber welche Vorteile bietet das möblierte Vermieten für dich als Vermieter:in?
- Höhere Mietpreise: Möblierte Wohnungen erzielen höhere Einnahmen im Vergleich zu unmöblierten Wohnungen.
- Gezielte Zielgruppenansprache: Geschäftsleute, Studierende und Expats suchen gezielt möblierten Wohnraum. Das bedeutet schnellere Neuvermietung und weniger Leerstand.
- Flexibilität bei Mietverträgen: Kurzfristige Mietverträge sind ideal für diese Zielgruppen und ermöglichen Vermieter:innen eine flexible Vertragsgestaltung.
- Bett
- Schrank oder Kommode
- Tisch und Stühle
- Garderobe
- Sitzgruppe oder Sofa
- Einbauküche
- Waschmaschine
Zusätzlich sind Heimtextilien und Beleuchtung erforderlich:
- Lampen
- Teppich
- Gardinen
Bezugsfertige Ausstattung:
- Geschirr, Besteck, Küchenhandtücher
- Bettwäsche und Handtücher
- Dekorationen (z. B. Bilder oder Vasen)
- Internet/WLAN
Die Vermietung einer möblierten Wohnung ist häufig auf einen begrenzten Zeitraum ausgelegt, beispielsweise für Feriengäste, Monteure oder Personen mit einem temporären Arbeitsaufenthalt.
Hinweis für Vermieter:innen:
Achte darauf, dass eine vollständig bezugsfertige Wohnung mit zusätzlichen Servicedienstleistungen (z. B. Reinigungsservice oder hotelähnliche Angebote) steuerlich anders bewertet werden kann. Laut § 15 EStG könnte das Finanzamt deine Vermietung als Gewerbe einstufen, was eine Gewerbesteuererklärung erforderlich macht.
Während die Grundmiete in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt durch die Mietpreisbremse oder die ortsübliche Vergleichsmiete gedeckelt sein kann, ermöglicht der Möblierungszuschlag eine höhere Gesamtmiete.
Weiterführende Informationen zur Ermittlung der Grundmiete findest du in unseren Tipps zur Mietpreisgestaltung
Der Zuschlag, der anhand des Zeitwerts der Möbel zum Zeitpunkt des Mietvertragsabschlusses berechnet wird, dient dazu, die Anschaffungskosten sowie die Abnutzung der Möbel auf den:die Mieter:in umzulegen.
Im Folgenden erfährst du, wie der Möblierungszuschlag nach zwei gängigen Modellen berechnet wird.

Berliner Modell
Beim Berliner Modell beträgt der Möblierungszuschlag zwei Prozent des Zeitwerts der Möbel, basierend auf einer linearen Abschreibung über zehn Jahre.
Rechenbeispiel:
- Anschaffungspreis der Möbel: 6.000 €
- Abschreibung: 10 % pro Jahr über 10 Jahre
- Zinsberechnung: 2 %
Berechnung:
- Erstes Jahr:
(6.000 € / 10 Jahre) × 10 × 2 % = 120 € (pro Jahr) - Zweites Jahr:
(6.000 € / 10 Jahre) × 9 × 2 % = 108 € (pro Jahr)
Der Zuschlag reduziert sich jährlich entsprechend dem sinkenden Zeitwert der Möbel.
Hamburger Modell
Das Hamburger Modell sieht eine schnellere Abschreibung vor, da die Möbel über maximal sieben Jahre abgeschrieben werden.
- Abschreibung: 15 % pro Jahr
- Werteverlust ab dem zweiten Jahr: 10 % jährlich
- Kapitalverzinsung: z. B. 12 %
Rechenbeispiel:
- Anschaffungspreis der Möbel: 6.000 €
Berechnung:
- Erstes Jahr:
- Kapitalverzinsung (12 %): 720 €
- Abschreibung (15 %): 900 €
- Gesamtbetrag: 1.620 € (Jahreszuschlag)
- Monatlicher Zuschlag: 1.620 € / 12 Monate = 135 €
- Zweites Jahr:
- Zeitwert: 5.400 € (10 % Werteverlust)
- Kapitalverzinsung (12 %): 648 €
- Abschreibung (15 %): 810 €
- Gesamtbetrag: 1.458 € (Jahreszuschlag)
- Monatlicher Zuschlag: 1.458 € / 12 Monate = 121,50 €
Das Hamburger Modell ist meist für Vermieter:innen kostengünstiger, da es eine schnellere Abschreibung ermöglicht.
Kurz gesagt: Der Möblierungszuschlag macht es möglich, trotz Mietpreisbremse höhere Einnahmen zu erzielen, solange die Berechnung nachvollziehbar bleibt.
Vermieter:innen sind rechtlich nicht verpflichtet, die Berechnungsgrundlage für den Möblierungszuschlag offenzulegen.
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Die Berechnung des Möblierungszuschlags kann manchmal komplex wirken. Hier sind ein paar praktische Tipps, die dir helfen, die richtige Höhe des Zuschlags festzulegen:
- Zeitwert der Möbel realistisch einschätzen
- Überlege dir, wie alt die Möbel sind und in welchem Zustand sie sich befinden. Der Neuwert allein ist oft nicht aussagekräftig.
- Beispiel: Ein Sofa, das schon 3 Jahre alt ist, hat bei einer Nutzungsdauer von 10 Jahren nur noch 70 % seines ursprünglichen Werts.
- Vergleich mit der ortsüblichen Vergleichsmiete
- Achte darauf, dass die Gesamtmiete (inklusive Möblierungszuschlag) nicht unverhältnismäßig hoch ist. Der Mietspiegel deiner Region kann dir dabei als Orientierung dienen.
- Achte darauf, dass die Gesamtmiete (inklusive Möblierungszuschlag) nicht unverhältnismäßig hoch ist. Der Mietspiegel deiner Region kann dir dabei als Orientierung dienen.
- Klare Dokumentation
- Halte die Anschaffungskosten deiner Möbel mit Belegen fest und erstelle eine Übersicht zur Abschreibung. Das kann bei Rückfragen durch Mieter:innen oder Behörden hilfreich sein.
- Halte die Anschaffungskosten deiner Möbel mit Belegen fest und erstelle eine Übersicht zur Abschreibung. Das kann bei Rückfragen durch Mieter:innen oder Behörden hilfreich sein.
- Rechtliche Vorgaben beachten
- Denk daran, dich an die Mietpreisbremse zu halten, falls diese in deiner Region gilt. Der Möblierungszuschlag sollte immer nachvollziehbar bleiben.
- Denk daran, dich an die Mietpreisbremse zu halten, falls diese in deiner Region gilt. Der Möblierungszuschlag sollte immer nachvollziehbar bleiben.
Möblierte Wohnungen werden immer beliebter, vor allem in Städten und bei bestimmten Zielgruppen. Diese Trends können dir helfen, deine Preisgestaltung und Vermarktung zu optimieren:
- Hohe Nachfrage in Großstädten
- In Städten wie Berlin, Hamburg und München steigt die Nachfrage nach möblierten Wohnungen – besonders bei Expats, Geschäftsleuten und Studierenden.
- In Städten wie Berlin, Hamburg und München steigt die Nachfrage nach möblierten Wohnungen – besonders bei Expats, Geschäftsleuten und Studierenden.
- Flexible Wohnkonzepte im Trend
- Temporäres Wohnen und Mobilität sind gefragter denn je. Gerade junge Menschen bevorzugen möblierte Wohnungen, weil sie keinen eigenen Möbelbestand anschaffen wollen.
- Temporäres Wohnen und Mobilität sind gefragter denn je. Gerade junge Menschen bevorzugen möblierte Wohnungen, weil sie keinen eigenen Möbelbestand anschaffen wollen.
- Höhere Mieten als bei unmöblierten Wohnungen
- Möblierte Wohnungen erzielen einer Auswertung von ImmoScout zufolge oft bis zu 30–50 % höhere Mietpreise als unmöblierte Objekte.
- Möblierte Wohnungen erzielen einer Auswertung von ImmoScout zufolge oft bis zu 30–50 % höhere Mietpreise als unmöblierte Objekte.
- Saisonale Schwankungen
- Die Nachfrage kann saisonal schwanken: Im Sommer (z. B. durch Studierende oder Saisonarbeiter:innen) ist sie oft höher, während sie im Winter etwas nachlassen kann. Flexible Preise können hier eine gute Strategie sein.
Die richtige Möblierung und Ausstattung spielt eine entscheidende Rolle bei der Vermietung von Wohnung oder Haus. Zeitlose, funktionale Möbel und praktische Details können den Unterschied machen – sowohl bei der Vermarktung als auch im langfristigen Werterhalt der Einrichtung.

Eine möblierte Wohnung sollte den täglichen Bedarf vollständig abdecken. Das bedeutet, dass die Möbel so ausgewählt werden, dass sie einer breiten Zielgruppe gerecht werden und dennoch langlebig und einfach zu pflegen sind.
Grundausstattung für jede möblierte Wohnung:
- Bett und Matratze
- Kleiderschrank oder Kommode
- Esstisch mit Stühlen
- Sofa oder Sessel im Wohnzimmer
- Einbauküche mit grundlegender Ausstattung (Herd, Kühlschrank)
- Waschmaschine
Zusätzlich kannst du die Einrichtung an die Zielgruppe anpassen, falls du eine bestimmte Mietergruppe im Blick hast:
- Familien: Großer Esstisch, viel Stauraum und kindgerechte Möbel.
- Berufstätige oder Studierende: Ein Schreibtisch und stabiles WLAN sind unerlässlich.
- Singles oder Paare: Bequeme Sitzgelegenheiten und praktische Möbel stehen im Fokus.
- Helle und neutrale Farben: Möbel in Weiß, Beige oder Grau wirken zeitlos und lassen sich leicht mit Accessoires kombinieren.
- Praktische Lösungen: Multifunktionale Möbel, wie Schlafsofas oder klappbare Tische, sparen Platz und bieten Flexibilität.
- Wohlfühl-Details: Eine dezente Dekoration wie Bilder, Teppiche oder Vorhänge macht die Wohnung einladender, ohne sie überladen wirken zu lassen.
Bei möblierten Wohnungen solltest du die Sicherheit sowohl für deine Möbel als auch für die Mieter:innen im Blick haben.
- Verschlossene Schränke für persönliche Gegenstände:
- Falls du einige Möbel oder Gegenstände in der Wohnung zurücklässt, die nicht genutzt werden sollen, kannst du sie in einem abschließbaren Schrank oder Raum verstauen.
- Das schützt wertvolle Objekte und minimiert Konflikte mit den Mieter:innen.
- Versicherungen für Vermieter:innen:
Mit Versicherungen für Vermieter:innen kannst du dich gegen Schäden und Mietausfälle absichern:
- Hausratversicherung: Diese deckt Schäden an deinen Möbeln und Einrichtungsgegenständen ab.
- Haftpflichtversicherung: Für Schäden, die durch die Mieter:innen an der Wohnung oder Einrichtung verursacht werden könnten.
- Mietausfallversicherung: Hilft, dich gegen finanzielle Verluste abzusichern, falls die Miete ausbleibt.
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Ein Mietvertrag für eine möblierte Wohnung unterscheidet sich in einigen wichtigen Punkten von einem klassischen Mietvertrag für unmöblierten Wohnraum.
Besonderheiten eines Mietvertrags für möblierte Wohnungen:
- Kennzeichnung der Möblierung:
Im Mietvertrag solltest du explizit angeben, dass die Wohnung möbliert ist. Das rechtfertigt nicht nur die höhere Miete durch den Möblierungszuschlag, sondern schafft auch Transparenz für beide Seiten.
- Möblierungszuschlag:
Eine möblierte Wohnung bietet dem:der Mieter:in zusätzlichen Nutzen. Deshalb kannst du – auch bei einer Mietpreisbremse – einen Möblierungszuschlag verlangen, der die rechtliche erlaubte Miethöhe übersteigen darf. Durchschnittlich lässt sich knapp 12 % mehr Miete erzielen.
- Nebenkostenregelung:
Je nach Mietdauer kannst du zwischen einer Nebenkostenpauschale (für kurzfristige Vermietung) oder einer Nebenkostenvorauszahlung (für langfristige Vermietung) wählen. Bei einer Pauschale entfällt die Erstellung einer Nebenkostenabrechnung.
- Kündigungsfristen:
Die Kündigungsfristen bei möblierten Wohnungen können variieren:
- Wenn die möblierte Wohnung Teil der vom: von der Vermieter:in selbst genutzten Immobilie ist (z. B. Einliegerwohnung), gilt eine verkürzte Kündigungsfrist von zwei Wochen (§ 549 BGB).
- Für eigenständige möblierte Wohnungen gelten die allgemeinen gesetzlichen Kündigungsfristen: drei Monate für Mieter:innen und gestaffelte Fristen für Vermieter:innen, abhängig von der Mietdauer.
- Zeitmietverträge und Sonderregelungen
In bestimmten Ausnahmefällen erlaubt der Gesetzgeber befristete Mietverträge nach § 575 BGB. Diese müssen schriftlich im Mietvertrag begründet werden, z. B. bei:
- Eigenbedarf
- Umfangreichen Sanierungen
- Vermietung an Personen in einem Dienstverhältnis
Ein zeitlich befristeter Vertrag ist außerdem zulässig, wenn der Wohnraum für den vorübergehenden Gebrauch gedacht ist, z. B. Ferienwohnungen oder Monteurunterkünfte.
Die Miethöhe für möblierte Wohnungen ist grundsätzlich durch die Mietpreisbremse oder die ortsübliche Vergleichsmiete reguliert. Einzige Ausnahme: der Möblierungszuschlag, der über die reguläre Mietgrenze hinausgeht.
Wichtig zu wissen:
- Bei Wohnraum in deiner selbst bewohnten Immobilie, den der:die Mieter:in allein nutzt, bist du von den gesetzlichen Einschränkungen zur Miethöhe ausgenommen. Gemäß § 549 BGB kannst du die Höhe des Mietpreises frei festlegen.
- Um Missverständnisse zu vermeiden, solltest du eine vollständige und detaillierte Liste der mitvermieteten Möbel und Gegenstände im Mietvertrag beilegen. Dokumentiere alles mit Fotos und Beschreibungen, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
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Um deine finanzielle Sicherheit zu gewährleisten, solltest du dir eine angemessene Kaution zahlen lassen.
- Höhe der Kaution: Bis zu drei Nettokaltmieten sind üblich. Bei kurzfristiger Vermietung kann eine geringere Kaution ausreichen.
- Dokumentation von Möbeln: Beschreibe im Mietvertrag die mitvermieteten Möbel möglichst detailliert. Nur so kannst du später Schäden oder Abnutzung korrekt nachweisen.
- Abnutzung und Ersatz: Möbel unterliegen einer normalen Abnutzung. Nach Ablauf der Nutzungsdauer musst du als Vermieter:in für Ersatz sorgen. Wird ein Möbelstück vorzeitig beschädigt, kann der:die Mieter:in jedoch für den anteiligen Restwert haftbar gemacht werden.
Für welches Modell der Nebenkostenabrechnung du dich entscheidest, ist nicht gesetzlich geregelt und bleibt dir überlassen.
Langfristige Vermietung:
- Bei einer Mietdauer von über einem Jahr empfiehlt sich eine Nebenkostenvorauszahlung. Am Ende des Abrechnungszeitraums bist du verpflichtet, eine Abrechnung zu erstellen.
Kurzfristige Vermietung:
- Für Mieter:innen, die kürzer als ein Jahr bleiben, bietet sich eine Nebenkostenpauschale an. Damit sind alle Kosten abgegolten, und du musst keine Abrechnung erstellen.
- Wichtig: Kalkuliere die Pauschale sorgfältig, da keine Nachforderungen möglich sind.
Unmöblierter Mietvertrag
- Mietpreisbremse: Gilt uneingeschränkt
- Zeitmietvertrag: Nur bei zulässigen Gründen
- Kaution: Bis zu drei Nettokaltmieten
- Nebenkostenabrechnung: Pflicht bei Vorauszahlung
- Ausstattung: Keine Möbel
Möblierter Mietvertrag
- Mietpreisbremse: Möblierungszuschlag erlaubt, sofern nachvollziehbar berechnet
- Zeitmietvertrag: Auch ohne Begründung möglich bei Ferienwohnungen oder Einliegerwohnungen
- Kaution: Üblich, aber flexibel, je nach Mietdauer
- Nebenkostenabrechnung: Entfällt bei Pauschale
- Ausstattung: Mit detaillierter Möbelliste im Vertrag
Die Vermietung einer möblierten Wohnung bietet nicht nur die Möglichkeit, höhere Mietpreise zu erzielen, sondern auch steuerliche Vorteile. Die Möblierung, Reparaturen und weitere Ausgaben können teilweise oder vollständig von der Steuer abgesetzt werden. Hier erfährst du, welche Vorteile und Abschreibungsmöglichkeiten dir zur Verfügung stehen.

Möblierte Wohnungen bieten dir als Vermieter:in zahlreiche steuerliche Vorteile:
- Höhere Einnahmen durch den Möblierungszuschlag: Die zusätzlichen Einnahmen aus der Möblierung können deine Rendite deutlich steigern.
- Absetzung von Kosten als Werbungskosten: Viele Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Vermietung entstehen, lassen sich steuerlich geltend machen.
Dazu zählen:
- Möblierungskosten
- Reparaturkosten
- Betriebskosten
Die Kosten für die Möblierung und Reparaturen kannst du auf verschiedene Weise steuerlich absetzen. Hier die wichtigsten Punkte im Überblick:
- Absetzung von Möbelstücken:
- Anschaffungskosten unter 800 Euro (Netto):
Möbel, die weniger als 800 Euro kosten, kannst du sofort und vollständig als Werbungskosten absetzen. - Anschaffungskosten über 800 Euro:
Kostenintensive Möbel werden entsprechend ihrer Lebensdauer abgeschrieben. Die Lebensdauer wird durch die AfA-Tabelle (Absetzung für Abnutzung) des Bundesfinanzministeriums festgelegt.
Beispiele:- Geschirrspülmaschine: 7 Jahre
- Kühlschrank: 10 Jahre
- Teppich: 8 Jahre (normal) oder 15 Jahre (hochwertig)
- Anschaffungskosten unter 800 Euro (Netto):
- Reparaturkosten:
- Reparaturen an der Wohnung oder an Möbeln kannst du ebenfalls als Werbungskosten absetzen.
- Reparaturen bis zu 4.000 Euro: Diese Kosten kannst du im Jahr der Zahlung vollständig geltend machen.
- Reparaturen über 4.000 Euro: Wenn die Kosten die Grenze von 4.000 Euro überschreiten, hast du die Möglichkeit, sie über einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren abzuschreiben.
Ein praktisches Beispiel, um die steuerlichen Vorteile zu verdeutlichen:
Beispiel 1: Sofortabzug bei Möbelstücken unter 800 Euro
Du kaufst für die möblierte Wohnung eine neue Garderobe für 600 Euro netto. Diese Kosten kannst du im Jahr der Anschaffung sofort und vollständig als Werbungskosten absetzen.
Beispiel 2: Abschreibung über die Lebensdauer
Du kaufst eine hochwertige Couch für 2.000 Euro netto. Laut AfA-Tabelle beträgt die Nutzungsdauer 10 Jahre. Das bedeutet, du kannst jährlich 200 Euro als Werbungskosten geltend machen.
Beispiel 3: Reparaturen an Möbeln
Du beauftragst eine Reparatur an der Waschmaschine, die 3.500 Euro kostet. Diese kannst du vollständig im selben Jahr steuerlich geltend machen, da sie unter der 4.000-Euro-Grenze liegt.
Zusätzliche Tipps:
- Dokumentation ist das A und O:
- Halte alle Belege und Rechnungen für Möbelkäufe und Reparaturen sorgfältig fest.
- Füge die Belege deiner Steuererklärung als Nachweise bei, falls das Finanzamt Rückfragen hat.
- Beratung durch Steuerberater:innen:
- Eine professionelle Beratung kann dir helfen, alle steuerlichen Möglichkeiten bei der Vermietung optimal zu nutzen und Fehler zu vermeiden.
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Die erfolgreiche Vermietung einer möblierten Wohnung beginnt mit einer klaren Zielgruppenansprache und einer professionellen Präsentation. Von der Auswahl der richtigen Plattform bis zur optimalen Gestaltung deiner Anzeige gibt es einige Punkte, die du beachten solltest.
Möblierte Wohnungen sprechen verschiedene Zielgruppen an, die vor allem Flexibilität und Komfort suchen.
Zu den häufigsten Interessent:innen gehören:
- Berufstätige und Geschäftsleute:
Menschen mit temporären Arbeitsverträgen, Pendler:innen oder Expats suchen oft nach möblierten Wohnungen. Für diese Zielgruppe sind ein Schreibtisch, schnelles WLAN und eine ruhige Atmosphäre wichtig. - Studierende:
Studierende bevorzugen möblierte Wohnungen, da sie häufig keinen eigenen Möbelbestand besitzen und Wert auf eine unkomplizierte Mietdauer legen. - Familien:
Familien mit Kindern, die vorübergehend umziehen oder eine Übergangslösung suchen, benötigen vor allem geräumige Wohnungen mit ausreichend Stauraum und einem großen Esstisch. - Singles und Paare:
Singles und Paare suchen oft kleinere Wohnungen, die mit einer modernen Einrichtung und Wohlfühlfaktor punkten.
Durch die gezielte Ansprache dieser Zielgruppen kannst du Leerstand vermeiden und die passende Mieter:innen schneller finden.
Tipp: Neben einer professionellen Anzeige, solltest du bei der Mieterauswahl auf Zuverlässigkeit achten. Eine Bonitätsprüfung hilft dir, finanziell zuverlässige Mieter:innen zu finden und das Risiko von Mietausfällen zu minimieren.
Die Wahl der richtigen Plattform ist entscheidend, um deine möblierte Wohnung effizient zu vermarkten.
Hier sind einige bewährte Optionen:
- Immobilienportale:
Nutze Plattformen wie ImmoScout24, eBay Kleinanzeigen oder Wunderflats, die auf möblierten Wohnraum spezialisiert sind. - Social Media:
Über Netzwerke wie Facebook Marketplace oder LinkedIn kannst du gezielt bestimmte Zielgruppen ansprechen, etwa Geschäftsleute oder Studierende. - Unternehmensnetzwerke:
Für Expats oder Geschäftsleute ist es hilfreich, über lokale Unternehmen oder Netzwerke in Kontakt zu treten, die regelmäßig Mitarbeitende unterbringen. - Spezialisierte Agenturen:
Einige Agenturen bieten Vermittlungsservices für möblierten Wohnraum an und übernehmen den gesamten Vermietungsprozess.
Tipp: Achte darauf, dass deine Anzeige professionell und vollständig ist, egal auf welcher Plattform du sie veröffentlichst.
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Eine ansprechende Präsentation deiner möblierten Wohnung ist das A und O, um die richtigen Mieter:innen zu gewinnen. Mit diesen Tipps hebst du dich von der Konkurrenz ab:
- Aussagekräftige Fotos:
- Fotografiere die Wohnung bei Tageslicht, um sie hell und einladend wirken zu lassen.
- Räume vorher auf und arrangiere Möbel sowie Dekoration ansprechend. Ein gedeckter Tisch oder frische Blumen können eine wohnliche Atmosphäre schaffen.
Mehr: Fototipps für dein Immobilieninserat
- Detaillierte Beschreibung:
- Beschreibe die Ausstattung präzise: „Komplett möbliert, mit Einbauküche, Geschirr, Bettwäsche und WLAN inklusive.“
- Erwähne Besonderheiten wie „ruhige Lage“ oder „perfekt für Homeoffice“.
Mehr: So schreibst du optimale Texte für dein Wohnungsinserat
- Grundriss und Maße:
- Lade einen übersichtlichen Grundriss hoch, damit Interessent:innen die Raumaufteilung besser nachvollziehen können.
- Füge Maße von Räumen hinzu, um Transparenz zu schaffen.
- Eindeutige Kommunikation:
- Mache klar, dass es sich um eine möblierte Wohnung handelt, um Missverständnisse bei der Mietpreisgestaltung zu vermeiden.
- Mache klar, dass es sich um eine möblierte Wohnung handelt, um Missverständnisse bei der Mietpreisgestaltung zu vermeiden.
- Hochwertige Ausstattung betonen:
- Hebe besondere Merkmale hervor, wie ergonomische Möbel, modernes Design oder energieeffiziente Haushaltsgeräte.
Die regelmäßige Pflege deiner möblierten Wohnung und der Umgang mit Schäden sind zentrale Themen, um langfristig von deiner Vermietung zu profitieren.

- Regelmäßige Pflege und Wartung:
- Kontrolliere zwischen den Mietverhältnissen den Zustand der Möbel und Ausstattung.
- Kleinere Reparaturen oder eine gründliche Reinigung zwischen den Mietern verlängern die Lebensdauer der Möbel und sorgen für eine attraktive Präsentation bei der Neuvermietung.
- Umgang mit Schäden:
- Schäden, die über normale Abnutzung hinausgehen, müssen vom Mieter getragen werden. Um Streitigkeiten zu vermeiden, dokumentiere den Zustand der Wohnung und der Möbel detailliert bei der Übergabe.
- Tipp: Erstelle ein Übergabeprotokoll und mache Fotos von der Wohnung und allen wichtigen Möbeln.
- Ersatzstrategien:
- Wenn ein Möbelstück kaputtgeht, prüfe, ob der:die Mieter:in anteilig für den Restwert aufkommen muss.
- Möbel mit abgelaufener Nutzungsdauer müssen von dir als Vermieter:in ersetzt werden.
Das Vermieten möblierter Wohnungen bietet dir als Vermieter:in eine attraktive Möglichkeit, höhere Einnahmen und mehr Flexibilität zu erzielen. Gleichzeitig gibt es jedoch einige Herausforderungen, die du bedenken solltest.
- Sichere Mieteinnahmen:
Möblierte Wohnungen sind besonders bei Expats und Geschäftsleuten beliebt, deren Arbeitgeber oft Wohnkostenzuschüsse leisten. Das sorgt für eine stabile Einkommensquelle. Auch in weniger gefragten Lagen kann die Möblierung potenzielle Mieter:innen anziehen.
- Höhere Mietpreise:
Mieter:innen sind bereit, mehr für die Bequemlichkeit und Flexibilität einer möblierten Wohnung zu zahlen. Besonders bezugsfertige Wohnungen ermöglichen es dir, durch Möblierungszuschläge eine höhere Rendite zu erzielen.
- Größere Flexibilität:
Möblierte Wohnungen eignen sich hervorragend für Kurzzeitvermietungen. Dadurch kannst du flexibel auf Änderungen reagieren, den Mietpreis anpassen oder die Wohnung selbst nutzen, falls nötig.
- Weniger Abnutzung:
Kurzzeitmieter:innen nutzen die Wohnung oft nur sporadisch, z. B. werktags oder bei beruflichen Aufenthalten. Das bedeutet weniger intensive Nutzung und somit eine längere Lebensdauer der Möbel.
- Höherer Aufwand bei Instandhaltung:
Die Einrichtung muss nicht nur beschafft, sondern auch regelmäßig gepflegt und bei Bedarf repariert werden. Häufigere Mieterwechsel können den Verwaltungsaufwand erhöhen.
- Bestandsliste und Übergabe:
Um Streitigkeiten bei der Rückgabe zu vermeiden, solltest du eine detaillierte Bestandsliste der Möbel und deren Zustand anlegen. Fotos und ein Übergabeprotokoll sind unerlässlich.
- Versicherungsschutz:
Du musst sicherstellen, dass dein Inventar ausreichend abgesichert ist. Neben einer Hausratversicherung solltest du prüfen, ob deine Mieter:innen über eine Haftpflichtversicherung verfügen, um Schäden an der Einrichtung abzudecken.
Das möblierte Vermieten ist ideal, wenn du höhere Einnahmen erzielen und flexibel bleiben möchtest. Die richtigen Strategien für Instandhaltung, Dokumentation und Absicherung helfen dir, den erhöhten Aufwand zu bewältigen und die Vorteile voll auszuschöpfen.
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FAQ: Häufige Fragen zum Vermieten von möbliertem Wohnraum
-
Wie viel darf man für eine möblierte Wohnung verlangen?
-
Für möblierte Wohnungen kannst du aufgrund des Möblierungszuschlags einen höheren Mietpreis verlangen als für unmöblierte Wohnungen. Durchschnittlich liegt der Aufschlag bei etwa 12 %, abhängig von der Qualität der Möbel und der Nachfrage. Die Modelle zur Berechnung des Zuschlags, wie das Berliner oder Hamburger Modell, können dir als Orientierung dienen.
-
Werden möblierte Wohnungen teurer vermietet?
-
Ja, möblierte Wohnungen sind teurer, da sie für Mieter:innen einen zusätzlichen Nutzen bieten. Sie ersparen sich die Anschaffung von Möbeln und können sofort einziehen. Das macht möblierte Wohnungen besonders attraktiv, z. B. für Berufstätige oder Studierende.
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Was kann man bei einer möblierten Wohnung absetzen?
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Vermieter:innen können die Kosten für Möbel und Ausstattung von der Steuer absetzen. Möbel unter 800 Euro dürfen sofort vollständig abgesetzt werden. Möbel über 800 Euro werden über ihre Lebensdauer abgeschrieben, zum Beispiel 10 Jahre für ein Sofa oder 7 Jahre für eine Waschmaschine.
-
Wie muss eine möblierte Wohnung ausgestattet sein?
-
Eine möblierte Wohnung sollte Betten, Schränke, Tische, Stühle und eine Grundausstattung in der Küche enthalten. Für bezugsfertige Wohnungen empfehlen sich zusätzlich Geschirr, Besteck und Internet/WLAN. Wichtig ist, dass die Möbel funktional, modern und in gutem Zustand sind.
-
Wie viel Kaution darf man bei einer möblierten Wohnung verlangen?
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Die Kaution darf bis zu drei Nettokaltmieten betragen. Bei Kurzzeitvermietungen von wenigen Monaten reicht oft eine geringere Kaution, etwa in Höhe einer Nettokaltmiete.

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