Die korrekte Wohnfläche schützt dich als Vermieter:in vor finanziellen Verlusten und rechtlichen Konsequenzen.  Wir erklären dir in diesem Beitrag die Wohnflächenverordnung (WoFlV) im Vergleich zur DIN 277, beleuchten ihre Vorteile und Bedeutung und nennen die wichtigsten Regelungen zur korrekten Vermessung der Wohnfläche.


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importantpoints
Das Wichtigste in Kürze
  • Es gibt zwei gängige Methoden zur Berechnung der Wohnfläche: die Wohnflächenverordnung (WoFlV) und die DIN 277.

  • Die Berechnung nach WoFlV gilt als besonders präzise und mieterfreundlich.

  • Weichen die Angaben im Mietvertrag von der tatsächlichen Quadratmeterzahl ab, dürfen Mieter:innen eine Mietrückzahlung und eine Anpassung der Miete verlangen.

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Was ist die Wohnflächenverordnung?

In Deutschland werden Flächen von Immobilien entweder nach der DIN 277 berechnet oder nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV).

  • Die DIN 277 umfasst alle nutzbaren Flächen, einschließlich Keller, Dachboden, Treppenhaus, Dachschrägen und Balkone.
  • Die WoFlV hingegen fokussiert sich auf die reine Wohnfläche.

Eigentümerin misst ihre Räume ab

Die Wohnflächenverordnung legt fest:

  • was zur Wohnfläche gehört
  • was nicht zur Wohnfläche gehört
  • wie man die Wohnfläche berechnet
Expertenkommentar

Die korrekte Berechnung der Wohnfläche ist nicht nur rechtlich vorgeschrieben, sondern trägt auch erheblich zur Transparenz und Fairness im Mietverhältnis bei. Eine genaue Wohnflächenangabe schafft Vertrauen und vermeidet mögliche Konflikte zwischen Vermieter:in und Mieter:in.

Nadine Kunert
Expertin für Verkauf & Vermietung
Nadine Kunert

Nadine Kunert informiert dich als Immobilienexpertin und Redakteurin von ImmoScout24 mit informativen und sorgfältig recherchierten Inhalten rund um das Thema Immobilienverkauf und Vermietung. Nadine ist studierte Kommunikationswissenschaftlerin, hat viele Jahre als Content Managerin in der Baubranche gearbeitet und ist seit 10 Jahren selbst Vermieterin. Dadurch hat sie einen praxisnahen Bezug und strebt danach, die Themen leserfreundlich und verständlich für dich aufzubereiten.

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Welche Berechnungsform eignet sich für private Immobilien?

Sowohl die DIN 277 als auch die WoFlV sind gesetzlich anerkannt. Eigentümer können frei wählen. Die DIN 277 führt zu einer größeren Wohnfläche, da auch Nutz- und Verkehrsflächen einbezogen werden. Manche Immobilienbesitzer nutzen die DIN 277, um den Preis zu steigern.

Die WoFlV definiert Wohnflächen präzise und mieterfreundlich, indem beispielsweise Keller und Korridore als Nutzflächen ausgeschlossen und Dachgeschosse sowie Balkone nur prozentual einbezogen werden. Im sozialen Wohnungsbau ist die Anwendung der WoFlV Pflicht. Auch Gerichte bedienen sich der WoFlV, wenn im Mietvertrag die Angabe zur Wohnfläche fehlt.

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Gut zu wissen: Neuberechnungen nur bei baulichen Änderungen

Eingeführt 2004, löste die WoFlV die Zweite Berechnungsverordnung (§§ 42–44 II BV) ab. Für Immobilien, deren Grundfläche vor 2004 berechnet wurde, ist keine Neuberechnung nötig, sofern keine baulichen Änderungen vorgenommen wurden.


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Im Überblick: die wichtigsten Regelungen der Wohnflächenverordnung

Grundsätzlich berücksichtigt die WoFlV alle Flächen, die zum Wohnen genutzt werden können und innerhalb der Wohnung liegen. Räume unter Dachschrägen werden teilweise angerechnet, Keller und Dachboden sowie die Garage nicht.

Was zur Wohnfläche gehört

Für die Wohnflächenberechnung ist die Grundfläche der zur Wohnung gehörenden Räume für die alleinige und gemeinschaftliche Verwendung der Mieter:innen relevant.

Diese Flächen werden zu 100 Prozent angerechnet:

  • Wohnzimmer und Schlafzimmer
  • Flur
  • Küche
  • Abstellraum innerhalb der Wohnung
Diese Flächen werden zu 50 Prozent angerechnet:

  • Wintergärten
  • Schwimmbäder
  • andere nach allen Seiten geschlossene Nutzräume
Diese Flächen werden zu 25 Prozent angerechnet:

  • Balkone
  • Loggien
  • Dachterrasse bzw. Dachgarten
Bei besonders aufwendiger Gestaltung oder Einbettung im Wohnungsgrundriss (Loggia als Dacheinschnitt) können 50 Prozent berechnet werden.

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Was nicht zur Wohnfläche gehört

Die Wohnflächenverordnung schließt alle Räume aus, die nicht innerhalb der Wohnung liegen.
 
Nicht zur Grundfläche gehören:
 
  • Kellerräume
  • Abstellräume außerhalb der Wohnung
  • Waschküchen
  • Trockenräume
  • Heizungsräume
  • Garagen

Zur Berechnung der Wohnfläche unter dem Dach

Bei Räumen mit Dachschrägen muss zunächst festgestellt werden, ob sie als Aufenthaltsräume nach der Bauordnung zulässig sind. In den meisten Bundesländern ist vorgeschrieben, dass wenigstens die Hälfte der Grundfläche eine lichte Höhe von mindestens 2,20 Meter haben muss. Erst dann kannst du die Fläche als Wohnraum nutzen.

Ist dein Dachraum nach der Bauordnung deines Bundeslandes als Wohnraum nutzbar, wird seine Wohnfläche wie folgt ermittelt:

  • Flächen bis zu 1 Meter Höhe werden nicht angerechnet
  • Flächen zwischen 1 und 2 Metern Höhe werden zu 50 Prozent angerechnet
  • Flächen ab 2 Meter Höhe werden vollständig angerechnet


Dachräume, die als Wohnräume genutzt werden dürfen, sind bei Mieter:innen äußerst beliebt. Sie wirken hell, großzügig und luftig bei relativ geringen Mietkosten. Auch die Grundsteuer wird nach der Wohnflächenverordnung berechnet. Die Fläche von Dachräumen fließt dementsprechend gar nicht oder nur prozentual in die Grundsteuer mit ein.

So misst du die Flächen richtig aus

Das Ausmessen der Flächen ist Detailarbeit. Türen und Fenster sowie Scheuerleisten gehören zur Wohnfläche. Hingegen gehören Schornsteine und Treppen nicht zwangsläufig dazu. Mehr darüber lernst du in unserem Beitrag zur Wohnflächenberechnung.


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Was bringt mir die Wohnflächenberechnung?

Jeder Quadratmeter ist bares Geld wert und die korrekte Berechnung erspart dir als Eigentümer:in Nachzahlungen oder sogar rechtliche Konsequenzen.

Eine präzise Wohnflächenberechnung ist entscheidend:

  • Für Eigentümer: Eine genaue Angabe schützt vor finanziellen Verlusten und rechtlichen Konsequenzen.
  • Für Mieter: Präzise Angaben beeinflussen die Miet- und Nebenkostenabrechnung.
  • Für Versicherungsnehmer: Korrekte Angaben verhindern Über- oder Unterversicherung.
hint
Immobilienbewertung mit korrekter Wohnfläche

Eine Immobilienbewertung ist die Grundlage für weitreichende Entscheidungen wie Verkauf, Modernisierung oder Finanzierung. Bevor du deine Immobilie bewerten lässt, stelle sicher, dass die Wohnflächenangabe korrekt ist.

Bei falsch berechneter Wohnfläche drohen Mietrückzahlungen

Weicht die tatsächliche Wohnfläche um mehr als zehn Prozent von der Angabe im Mietvertrag ab, können Mieter:innen die Miete kürzen und zu viel gezahlte Beträge zurückfordern.

hint
Durch Experten auf der sicheren Seite

Die WoFlV regelt, wie die Grundfläche korrekt ermittelt wird. Das lichte Maß zwischen den Bauteilen ist dabei ausschlaggebend. Zu komplex? Ein Ingenieurbüro kann dabei helfen, die Wohnfläche präzise zu vermessen.

Fazit: Präzise Wohnfläche durch Wohnflächenverordnung

Die Wohnflächenverordnung bietet eine präzise und mieterfreundliche Methode zur Berechnung der Wohnfläche, die sowohl für Eigentümer:innen als auch für Mieter:innen von großer Bedeutung ist. Hältst du dich genau an die Regelungen der Wohnflächenverordnung, bist du sowohl rechtlich als auch finanziell auf der sicheren Seite.


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FAQ: Häufige Fragen zur Wohnflächenverordnung

Was zählt zur Wohnfläche nach WoFlV?

Zur Wohnfläche nach der Wohnflächenverordnung gehören alle Flächen innerhalb der Wohnung, die zum Wohnen genutzt werden können. Nutzräume wie Wintergarten und Schwimmbad zählen 50 Prozent, Balkone, Loggien und Terassen in der Regel 25 Prozent.

Wie berechne ich die Wohnfläche nach WoFlV?

Das lichte Maß zwischen den Bauteilen ist ausschlaggebend. Bei der Wohnflächenberechnung musst du auf vieles achten: Scheuerleisten, Fenster und Türen werden eingerechnet, Treppen und Kamine nicht unbedingt. Ein Ingenieurbüro kann dich dabei unterstützen.

Welche Wohnflächenberechnung gilt für die Grundsteuer?

Für die Grundsteuer wird in der Regel die Wohnfläche nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) berechnet. Es ist jedoch ratsam, sich bei der zuständigen Finanzbehörde zu informieren, da es je nach Bundesland unterschiedliche Regelungen geben kann.

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Nadine Kunert
Expertin für Verkauf & Vermietung

Nadine Kunert informiert dich als Immobilienexpertin und Redakteurin von ImmoScout24 mit informativen und sorgfältig recherchierten Inhalten rund um das Thema Immobilienverkauf und Vermietung. Nadine ist studierte Kommunikationswissenschaftlerin, hat viele Jahre als Content Managerin in der Baubranche gearbeitet und ist seit 10 Jahren selbst Vermieterin. Dadurch hat sie einen praxisnahen Bezug und strebt danach, die Themen leserfreundlich und verständlich für dich aufzubereiten.

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