Betriebskosten-Vorauszahlungen dürfen nur einmal pro Abrechnung angepasst werden. Eine nachträgliche Anpassung ist nur ausnahmsweise bei veränderten Umständen möglich. 


Eine Vermieterin in Köln rechnete im April 2022 über die Heiz- und Betriebskosten ab. Im gleichen Zug erhöhte sie die Vorauszahlungen, die ihre Mieterin ab Juni 2022 zahlen sollte. Als sie im November 2022 die Heizkosten-Vorauszahlungen nochmals erhöhte und das mit den gestiegenen Energiepreisen infolge des Ukrainekrieges begründete, “streikte” ihre Mieterin.


F2L icon

Die passenden Mieter:innen finden

...war noch nie so einfach! Inseriere jetzt deine Immobilie ab 0€ und finde schnell und unkompliziert neue Mieter:innen.


Erneute Erhöhung der Vorauszahlungen unwirksam

Sie war mit der erneuten Erhöhung nicht einverstanden. Also trafen sich die Parteien vor Gericht. Das Amtsgericht Köln stellte sich auf die Seite der Mieterin und erklärte die erneute Erhöhung der Vorauszahlungen für unwirksam. 

Da die Anpassung der Vorauszahlungen bereits im Anschluss an die Abrechnung im April erfolgt war und nach der jeweiligen Abrechnung die Zahlungen nur einmal angepasst werden dürfen, war diese Möglichkeit bereits aufgebraucht. Es könne – so das Gericht – auch keine ausnahmsweise Anpassung nach § 313 BGB in Anspruch genommen werden. 

Ausnahmsweise Anpassung unbegründet

Denn die Vermieterin hatte die erste Anpassung zu einem Zeitpunkt vorgenommen, als infolge des Ukrainekrieges die Energiepreise bereits erheblich gestiegen waren. Zum Zeitpunkt der späteren Anpassung waren sie in etwa gleich hoch blieben. Die Vermieterin hatte zudem nicht erklärt, warum die bisher festgelegten Vorauszahlungen für sie nicht mehr zumutbar waren.

 

(Amtsgericht Köln, Urteil vom 11.12.2023 - 203 C 73/23)

CO2-Kostenaufteilung

Mit wenigen Angaben zu Ihrer Liegenschaft erhalten Sie eine individuelle CO2-Kosten-Prognose inklusive Mehrwertsteuer. Starten Sie die Berechnung jetzt mit der Angabe Ihrer Heizenergiequelle mit unserem Partner Techem.

Die hier enthaltenen Informationen sind unverbindliche Auskünfte (Irrtum vorbehalten).



house laptop

Einfach smart: Verwalte deine Immobilien digital und zentral an einem Ort!

Alles rund um die Verwaltung und Vermietung deiner Immobilien jederzeit griffbereit und mit allen Funktionen, die smarte Vermieter:innen zur erfolgreichen Vermietung brauchen: VermietenPlus.


Wie gefällt Ihnen diese Seite?
/5
seit 23.10.2020
Bewerten Sie diese Seite Vielen Dank
Artikel herunterladen
Artikel melden
Vielen Dank!
Wir haben Ihr Feedback erhalten.
Redaktionsrichtlinien von ImmoScout24

Die ImmoScout24 Redaktion verfasst jeden Beitrag nach strengen Qualitätsrichtlinien und bezieht sich dabei auf seriöse Quellen und Gesetzestexte. Unsere Redakteur:innen haben ein hohes Niveau an Immobilienwissen und informieren Sie als Expert:innen mit informativen und vertrauenswürdigen Inhalten. Wir verbessern und optimieren unsere Inhalte kontinuierlich und versuchen, sie so leserfreundlich und verständnisvoll wie möglich aufzubereiten. Unser Anliegen ist es dabei, Ihnen eine erste Orientierung zu bieten. Für persönliche Anfragen Ihrer rechtlichen oder finanziellen Anliegen empfehlen wir Ihnen, eine:n Rechts-, Steuer-, oder Finanzberater:in hinzuzuziehen.

War dieser Artikel hilfreich?
Der Artikel wurde als hilfreich bewertet.
Vielen Dank
Wir haben die Bewertung erhalten.