Modernisierungsmaßnahmen sorgten für eine zeitlich begrenzte Unbewohnbarkeit der Wohnung. Obwohl die Vermieterin eine Ersatzwohnung anbot, wollten die Mieter:innen die geplanten Baumaßnahmen nicht dulden. Das Landgericht Berlin musste entscheiden.
Die passenden Mieter:innen finden
...war noch nie so einfach! Inseriere jetzt deine Immobilie ab 0€ und finde schnell und unkompliziert neue Mieter:innen.
Die Vermieterin einer Wohnung in Berlin-Pankow teilte ihren Mieter:innen mit, dass umfangreiche Modernisierungs- und Instandhaltungsarbeiten am Haus anstehen. So müsse beispielsweise die Warmwasserversorgung und Beheizung von einer Gasetagen- bzw. Ofenheizung auf Vattenfall-Fernwärmeversorgung umgestellt werden. Und auch die vertikale Steigleitung für Ab-, Kalt- und Warmwasserversorgung solle erneuert werden.
Infolge der Maßnahmen würde die Wohnung für etwa vier Monate unbewohnbar sein. Die Vermieterin wollte für Ersatzwohnraum sorgen und die Kosten für den Zwischenumzug übernehmen. Dennoch stellten sich die Mieter:innen stur. Sie meinten, die Baumaßnahmen sowie die Unbewohnbarkeit ihrer Wohnung nicht dulden zu müssen.
CO2-Kostenaufteilung
Mit wenigen Angaben zu Ihrer Liegenschaft erhalten Sie eine individuelle CO2-Kosten-Prognose inklusive Mehrwertsteuer. Starten Sie die Berechnung jetzt mit der Angabe Ihrer Heizenergiequelle mit unserem Partner Techem.
Der Vermieterin blieb nichts weiter übrig als Duldungsklage zu erheben. Das Amtsgericht Berlin-Pankow stellte sich auf ihre Seite. Die Mieter:innen klagten weiter. Doch auch das Landgericht Berlin vertrat die Ansicht, dass der Vermieterin ein Duldungsanspruch (aus §§ 555 a Abs. 1, 555d Abs. 1 BGB) zustehe.
Dass Modernisierungsarbeiten die Wohnung zeitweise unbewohnbar machen, ändere nichts an dem Anspruch. Allerdings müssen Modernisierungs- und Erhaltungsmaßnahmen so schonend ausgeführt werden, dass das Besitzrecht der Mieter:innen nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt werde.
Generell führe das aber nicht dazu, dass eine Duldungspflicht der Mieter:innen generell entfalle, wenn die Maßnahmen für einen klar definierten Zeitraum den Verbleib in der Wohnung ausschließen und die Vermieterin für eine Ersatzwohnung sorge. Das gelte insbesondere bei einer energetischen Modernisierung.
(Landgericht Berlin, Urteil vom 20.09.2022 - 65 S 55/22)
Die hier enthaltenen Informationen sind unverbindliche Auskünfte (Irrtum vorbehalten).
Einfach smart: Verwalte deine Immobilien digital und zentral an einem Ort!
Alles rund um die Verwaltung und Vermietung deiner Immobilien jederzeit griffbereit und mit allen Funktionen, die smarte Vermieter:innen zur erfolgreichen Vermietung brauchen: VermietenPlus.
Die ImmoScout24 Redaktion verfasst jeden Beitrag nach strengen Qualitätsrichtlinien und bezieht sich dabei auf seriöse Quellen und Gesetzestexte. Unsere Redakteur:innen haben ein hohes Niveau an Immobilienwissen und informieren Sie als Expert:innen mit informativen und vertrauenswürdigen Inhalten. Wir verbessern und optimieren unsere Inhalte kontinuierlich und versuchen, sie so leserfreundlich und verständnisvoll wie möglich aufzubereiten. Unser Anliegen ist es dabei, Ihnen eine erste Orientierung zu bieten. Für persönliche Anfragen Ihrer rechtlichen oder finanziellen Anliegen empfehlen wir Ihnen, eine:n Rechts-, Steuer-, oder Finanzberater:in hinzuzuziehen.