Baubehörden in Niedersachsen dürfen Schottergärten verbieten. So bestätigte es das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg. Während Kommunen und Naturschutzverband das Urteil begrüßen, kommt vom Grundstückseigentümer-Verband Kritik.



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Der Eigentümer eines Einfamilienhauses in Diepholz traut seinen Augen nicht, als ihm ein Schreiben von der Stadt Diepholz ins Haus flattert. Sein Vorgarten verstoße gegen die Niedersächsische Bauordnung. Die Ordnung sieht vor, dass alle nicht anderweitig genutzten Flächen begrünt sein müssen. Seine rund 50 Quadratmeter großen Kiesbeete seien keine Grünflächen und müssen daher weg.

Das wollte der Gartenfreund nicht einfach hinnehmen. Schließlich habe er vereinzelt wachsende bienenfreundliche Bodendecker in die Kiesbeete gepflanzt. Also handele es sich um Grünflächen und auch sonst weise sein Garten eine große Rasenfläche auf. Doch das OVG ließ seine Argumente nicht gelten. Grünflächen würden "durch naturbelassene oder angelegte, mit Pflanzen bewachsene Flächen geprägt", nicht die Steine dürften dominieren. 

Da der Beschluss des OVG nicht anfechtbar ist, muss der Eigentümer nun seinen Garten begrünen oder 50.000 Euro Bußgeld zahlen. Der Landesverband “Haus und Grund” in Niedersachsen bedauert die Entscheidung, der Beschluss sei unverhältnismäßig und ein starker Eingriff in die Eigentumsrechte. 

Widerstand gegen Schottergärten wächst

Dennoch wächst in immer mehr Bundesländern, Landkreisen, Kommunen und Städten der Widerstand gegen die auch als “Gärten des Grauens” verspotteten Schottergärten. In immer mehr Regionen in Deutschland werden sie schlichtweg verboten, wie beispielsweise schon seit Sommer 2020 in Baden-Württemberg über eine Änderung im Landesnaturschutzgesetz. Aber auch Sachsen-Anhalt, Hamburg, Hessen und Schleswig-Holstein haben inzwischen entsprechende Gesetze erlassen.

Das Umweltministerium ist der Auffassung, dass Schottergärten rückwirkend bis zum Jahr 1995 laut Landesbauordnung (LBO) untersagt seien. Nach § 9 Absatz 1 LBO müssen "die nichtüberbauten Flächen der bebauten Grundstücke (...) Grünflächen sein, soweit diese Flächen nicht für eine andere zulässige Verwendung benötigt werden". Das Bauministerium allerdings beharrt auf Bestandsschutz. Da die Gesetzeslage hierzu momentan nicht eindeutig ist, werden wohl die Gerichte über das Schicksal der Schottergärten entscheiden müssen.

Lehrte will Eigentümer:innen vom Umbau überzeugen

Die Stadt Lehrte in der Region Hannover versucht es mit Überzeugungsarbeit. Es wurden bereits mehrere Grundstücke ermittelt und deren Eigentümer:innen angeschrieben. Sie sollen zum Umdenken bewegt werden und ihre stark versiegelten Flächen wieder aufbrechen, um so mehr Lebensraum für heimische Pflanzen, Vögel und Insekten zu schaffen. Zudem könne das Wasser wieder besser versickern. 

Die hier enthaltenen Informationen sind unverbindliche Auskünfte (Irrtum vorbehalten).



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