Werden die gescheiterten Verhandlungen zu einer Mieterhöhung mit einer Eigenbedarfskündigung erwidert, kommen Zweifel am Wunsch auf Eigennutzung auf. 



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Die Eigentümerin einer Wohnung in Münster wollte eine Mieterhöhung durchsetzen. Ihre Mieterin unterbreitete ihr ein Gegenangebot, auf das die Eigentümerin aber nicht eingehen wollte. Vielmehr entschloss sie sich zur Eigenbedarfskündigung mit der Begründung, sie wolle an der Universität Münster ein Aufbaustudium absolvieren.

Die Mieterin akzeptierte die Kündigung nicht. Also klagte die Vermieterin auf Räumung. Doch selbst nach der ausgesprochenen Kündigung verhandelte sie noch weiter über die Mieterhöhung. Genau dieses Handeln machen den Eigennutzungswunsch der Eigentümerin so zweifelhaft.


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Eigenbedarfskündigung als Mittel zum Zweck unwirksam

Das Amtsgericht Münster entschied zugunsten der Mieterin. Für die Richter:innen lag der Verdacht nahe, dass über die Eigenbedarfskündigung genug Druck aufgebaut werden sollte, um die Mieterhöhung durchzusetzen. Doch ein Nutzungswunsch, der nur bestehe, wenn mit der Mieterin keine Einigung über die Mieterhöhung erzielt werden könne, stelle keinen ernsthaften Eigennutzungswunsch dar.

(Amtsgericht Münster, Urteil vom 28.11.2022 - 98 C 1780/22) 

Die hier enthaltenen Informationen sind unverbindliche Auskünfte (Irrtum vorbehalten).



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