Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) hat entschieden, dass illegale Ferienwohnungen in Berlin wieder in Mietwohnungen umgewandelt werden können, auch wenn sie bereits vor Inkrafttreten des Zweckentfremdungsverbotes 2014 bestanden.


Durch das bereits im September 2023 ergangene Urteil des OVG können Eigentümer:innen von illegalen Ferienwohnungen in Berlin auch rückwirkend zur Verantwortung gezogen werden. Geklagt hatte die Vermieterin eines Apartmenthauses mit 37 Wohnungen im Weinbergsweg in Berlin-Mitte. Das Bezirksamt Mitte hatte ihr die legale Nutzung ihrer Ferienwohnungen durch Erteilung eines sogenannten Negativattestes verwehrt.

Die Vermieterin hatte ihre Apartments bereits vor 2014 an Feriengäste vermietet und berief sich nun auf den Bestandschutz. Das OVG stellte klar, dass die Nutzung als Ferienwohnung bereits vor Inkrafttreten des Zweckentfremdungsverbotes baurechtlich unzulässig war, da es sich um eine gewerbliche Nutzung in einem allgemeinen Wohngebiet handele.



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Kein dauerhafter Bestandsschutz für Ferienwohnungen

Auch könne sich die Eigentümerin nicht auf einen dauerhaften Bestandsschutz berufen, da – so das OVG Berlin-Brandenburg – Wohnen und die Vermietung als Ferienwohnung zwei eigenständige genehmigungspflichtige Nutzungsarten seien. 

Das 2014 in Kraft getretene Zweckentfremdungsverbot sei angesichts des Wohnraummangels auch für solche Fälle eine taugliche Grundlage. Es verstoße nicht gegen die im Grundgesetz verbriefte Freiheit des Eigentums, die Berufsfreiheit oder das allgemeine Vertrauensschutzgebot. 

Damit endet ein fast achtjähriger Rechtsweg. Nachdem der Streitfall jahrelang beim Bundesverfassungsgericht lag, wurde er 2022 zurück an das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg verwiesen. Das OVG entschied im September vergangenen Jahres und stellte das Urteil dem Bezirk Mitte im Februar 2024 zu.

Allein in Mitte seien 1.700 ähnliche Fälle bekannt

Bezirksbürgermeisterin Stefanie Remlinger begrüßte das Urteil des OVG. Nun sei für Klarheit gesorgt und der Bezirk habe ein Handwerk, mit dem er die illegale Vermietung von Wohnungen auch rückwirkend bekämpfen könne. Dringend benötigter Wohnraum könne jetzt für die reguläre Vermietung zurückgewonnen werden. 

Allein in Mitte seien 1.700 ähnliche Fälle bekannt, teils ebenfalls mit mehreren Wohneinheiten. Sollten diese Wohnungen weiterhin touristisch genutzt werden und in reinen Wohngebieten liegen, sind sie von dem Urteil betroffen.

Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Denn gegen die nicht zugelassene Revision kann Beschwerde eingelegt werden. Doch die Bezirksbürgermeisterin zeigt sich optimistisch, da der Rechtsweg ihrer Ansicht nach quasi ausgeschöpft sei.

Die hier enthaltenen Informationen sind unverbindliche Auskünfte (Irrtum vorbehalten).


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