Ein Vermieter und ein Mieter in Berlin streiten um Räumung der Wohnung oder Fortbestehen des Mietverhältnisses zu günstigeren Konditionen in einer möbliert vermieteten Wohnung.



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Der Vermieter einer 3-Zimmer-Wohnung im Münchener Stadtteil Sendling verlangte von seinen Mieter:innen die Zustimmung zu einer Mieterhöhung von 104,40 Euro auf dann 1.094,80 Euro. Die Mieter:innen wollten aber nur 1.022,58 Euro akzeptieren. Also landete der Fall vor Gericht.

Ausgehend von der Miete laut Mietspiegel 2023 in Höhe von 13,11 Euro pro Quadratmeter berechnete sich für die 77,7 qm große Wohnung eine Miete in Höhe von 1.018 Euro. Dem Gericht reicht der Mietspiegel allein aber nicht aus. Zur ortsüblichen Miete sei noch ein Stichtagzuschlag hinzuzurechnen.


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So wird der Stichtagszuschlag ermittelt

Grundlage der Berechnung des Stichtagszuschlags sind die Daten des Statistischen Bundesamtes zu den Lebenshaltungskosten. Am 31. Mai 2023 – zum Zeitpunkt des Mieterhöhungsverlangens – lag der Lebenshaltungskostenindex bei 116,5 Punkten. Im Januar 2022, dem Zeitpunkt der Datenerhebung für den Mietspiegel lag er noch bei 105,2 Punkte. Es ergibt sich also eine Differenz von 11,3 Punkten.

Daraus folgend beträgt der Stichtagszuschlag 10,74 Prozent. Die Mietspiegelmiete von 13,11 Euro erhöht sich auf 14,51 Euro für den Quadratmeter. Auf eine Wohnfläche von 77,7 qm gerechnet, beträgt die höchste zulässige Miete demnach 1.127,43. Somit war für das Amtsgericht München klar, dass der Klage auf Zustimmung einer Mieterhöhung auf 1.094,80 stattzugeben sei.

Stichtagszuschlag kommt erst vor Gericht zur Wirkung

Die Rechtslage sei nicht neu, erklärte der Vorsitzende des Eigenheimverbands Haus und Grund, Rudolf Stürzer, in München. In der Vergangenheit habe der Inflationsaufschlag wegen der niedrigen Inflationsraten kaum eine Rolle gespielt. Für Vermieter:innen habe es sich nicht gelohnt, den Zuschlag einzufordern. Zumal das mit einem gewissen Aufwand verbunden ist.

Denn der Stichtagszuschlag kann nicht schon beim Mieterhöhungsverlangen eingefordert werden. Erst wenn es zur Klage kommt, weil sich Mieter:innen weigern, die Mieterhöhung zu akzeptieren und ein Gericht über die ortsübliche Miete entscheiden muss, wird der Stichtagszuschlag angewendet. Denn die ortsübliche Vergleichsmiete ist nicht statisch, sondern dynamisch zu ermitteln.

(Amtsgericht München, Urteil v. 15.11.2023, Az. 416 C 18778/23)

Die hier enthaltenen Informationen sind unverbindliche Auskünfte (Irrtum vorbehalten).



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