Wer gegen einen Beschluss der Eigentümerversammlung klagt, muss die Prozesskosten mittragen, auch dann, wenn der Prozess gewonnen wurde. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) kürzlich höchst praxisrelevant geurteilt.



F2L icon

Die passenden Mieter:innen finden

...war noch nie so einfach! Inseriere jetzt deine Immobilie ab 0€ und finde schnell und unkompliziert neue Mieter:innen.



Seit der WEG-Reform im Dezember 2020 richten sich Klagen gegen Beschlüsse der Gemeinschaft nicht mehr gegen die übrigen Eigentümer:innen, sondern gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) als solche. Prozesskosten gehören zu den Verwaltungskosten der WEG, daher müssen sie auch von allen Mitgliedern getragen werden.

Diese Konsequenz bekamen jetzt drei Mitglieder einer WEG in Mecklenburg-Vorpommern zu spüren. Ihnen gehört jeweils eine der insgesamt acht Wohnungen. In ihrer Gemeinschaftsordnung ist geregelt, dass die Verwaltungskosten zu gleichen Teilen auf alle Wohnungseigentumseinheiten umgelegt werden. 


digital-contract

Dein Mietvertrag: Rechtssicher & vermieterfreundlich

Nutze jetzt den vermieterfreundlichen und mit wenigen Klicks erstellten Mietvertrag mit VermietenPlus und lege damit die Basis für ein stabiles und konfliktfreies Mietverhältnis.


Gesamte Gemeinschaft soll die Gerichtskosten zahlen

Im Jahr 2021 zogen die drei Wohnungseigentümerinnen vor das Amtsgericht Rostock, weil sie mit einem Beschluss der WEG nicht einverstanden waren. Mit ihrer Klage hatten sie Erfolg. Allerdings sollte die gesamte Gemeinschaft die Gerichtskosten tragen. 

Daraufhin beschloss die WEG im folgenden Jahr, die Kosten durch eine für alle geltende Sonderumlage zu finan­zieren – je Einheit knapp 800 Euro. Das wollten die drei “Gewinnerinnen” auf keinen Fall und zogen wiederum vors Amtsgericht. Diesmal ohne Erfolg.  Erst das Landgericht Rostock hatten sie auf ihrer Seite.

Sonderumlage entspricht ordnungsgemäßer Verwaltung

Für die Landesrichter:innen widersprach die Erhebung der Extrazahlungen gleich doppelt ordnungsmäßiger Verwaltung. Doch der Triumph währte nur kurz. Denn die nächste Instanz, der Bundesgerichtshof (BGH), erklärte die Sonderumlage für die Prozessführung als durchaus ordnungsmäßige Verwaltung.

Nach dem hier geltenden Verteilungsschlüssel seien die Kosten des Vorprozesses auch auf die siegreichen Klägerinnen umzulegen. Der BGH stellte zugleich klar, dass der Beschluss auch nicht – wie das Landgericht gemeint hatte – wegen eines "Ermessensausfalls" ordnungsmäßiger Verwaltung widerspricht.

Abweichungen bedürfen gesonderter Beschlussfassung

Es gebe zwar die Möglichkeit, für einzelne Kosten oder bestimmte Arten davon eine Regelung zu beschließen, die von dem vereinbarten bzw. gesetzlichen Verteilungsschlüssel abweicht (§ 16 Abs. 2 Satz 2 WEG). Eine derartige Entscheidung bedürfe aber einer gesonderten Beschlussfassung – vor Erhebung der Sonderumlage –, die hier nicht geschehen war.

Nach dem BGH-Urteil appellierte der Eigentümerverband Haus und Grund an die Eigentümergemeinschaften, ihre Beschlüsse sorgfältig vorzubereiten und so zu diskutieren, dass sie von allen akzeptiert würden.

 

(BGH-Urteil vom 19.07.2014 - VZR 139/23)

Die hier enthaltenen Informationen sind unverbindliche Auskünfte (Irrtum vorbehalten), aktualisiert am 23. Oktober 2020.



house laptop

Einfach smart: Verwalte deine Immobilien digital und zentral an einem Ort!

Alles rund um die Verwaltung und Vermietung deiner Immobilien jederzeit griffbereit und mit allen Funktionen, die smarte Vermieter:innen zur erfolgreichen Vermietung brauchen: VermietenPlus.


Wie gefällt Ihnen diese Seite?
/5
seit 23.10.2020
Bewerten Sie diese Seite Vielen Dank
Artikel herunterladen
Artikel melden
Vielen Dank!
Wir haben Ihr Feedback erhalten.
Redaktionsrichtlinien von ImmoScout24

Die ImmoScout24 Redaktion verfasst jeden Beitrag nach strengen Qualitätsrichtlinien und bezieht sich dabei auf seriöse Quellen und Gesetzestexte. Unsere Redakteur:innen haben ein hohes Niveau an Immobilienwissen und informieren Sie als Expert:innen mit informativen und vertrauenswürdigen Inhalten. Wir verbessern und optimieren unsere Inhalte kontinuierlich und versuchen, sie so leserfreundlich und verständnisvoll wie möglich aufzubereiten. Unser Anliegen ist es dabei, Ihnen eine erste Orientierung zu bieten. Für persönliche Anfragen Ihrer rechtlichen oder finanziellen Anliegen empfehlen wir Ihnen, eine:n Rechts-, Steuer-, oder Finanzberater:in hinzuzuziehen.

War dieser Artikel hilfreich?
Der Artikel wurde als hilfreich bewertet.
Vielen Dank
Wir haben die Bewertung erhalten.