Du bist auf der Suche nach neuen Mieter:innen für deine Wohnung und fragst dich, welche Unterlagen du benötigst, um den Bewerbungsprozess reibungslos zu gestalten? Keine Sorge, in diesem Ratgeber findest du die Antwort und zusätzliche Tipps für die Bewerberunterlagen.
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Als Vermieter:in darfst du Informationen und Unterlagen von Mietinteressent:innen einfordern, um die Zahlungsfähigkeit und Zahlungsmoral der Mietinteressent:innen in Erfahrung zu bringen.
Fragen zur politischen Ausrichtung, religiösen Zugehörigkeit, sexuellen Orientierung u. a. Fragen zur Privatsphäre sind unzulässig.
Als Vermieter:in solltest du besonders auf die Einkommensnachweise und die Bonitätsauskunft Wert legen.
Die sensiblen Daten der Mietinteressent:innen unterliegen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), deren Bestimmungen du einhalten solltest.
Mit VermietenPlus kannst du einen vermieterfreundlichen und rechtssicheren Mietvertrag erstellen – ganz nach deinen individuellen Bedürfnissen.
- Wohnungsbewerbung Unterlagen – auf was muss ich achten?
- Welche Unterlagen dürfen Vermieter von Mietern verlangen?
- Die Mieterselbstauskunft: Welche Fragen du stellen darfst
- Datenschutz: Wie sollte der Vermieter mit den Bewerberunterlagen umgehen?
- FAQ: Häufige Fragen zu den Unterlagen der Wohnungsbewerbung
Zuallererst ist es wichtig, dass du als Vermieter:in ein Bewerbungsverfahren hast, das fair und transparent ist. Das bedeutet, dass du von allen potenziellen Mieter:innen die gleichen Unterlagen für die Wohnungsbewerbung anforderst.
Zum einen gewährleistest du damit Chancengleichheit, zum anderen stellst du damit aber auch für dich Vergleichbarkeit zwischen den Bewerbern her.
Besonders wichtig für dich ist, einen Eindruck von deinem:deiner Mieter:in zu bekommen über den finanziellen Background und die Zuverlässigkeit, mit der die Mietforderungen bisher beglichen worden sind.
Manche Bewerber:innen legen sogar aus eigenem Antrieb einen Lebenslauf oder zusätzliche Unterlagen bei. Auch die Gestaltung der Bewerbungsmappe kann sich unterscheiden. So schön diese auch aussehen mag: Als Vermieter:in solltest du dich auf die Informationen zum Einkommen sowie auf den Bonitätsnachweis konzentrieren, um Mietnomaden zu vermeiden.
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Wenn der Wohnraum knapp ist, hast du als Vermieter:in die Möglichkeit zwischen zahlreichen interessanten Kandidat:innen auszuwählen. Daher hat sich in der Praxis ein richtiges Bewerbungsverfahren durchgesetzt, das zwar nicht vorgeschrieben, aber hilfreich ist.
Die folgenden Unterlagen sind für die Wohnungsbewerbung wichtig und werden, wenn sie dir nicht bereits vorab per E-Mail zugehen, meist schon bei der Besichtigung vorgelegt.
So suchst du sicher
Achte bei der Immobiliensuche darauf, mit wem du deine persönlichen Daten teilst.
- Bewerbungsformular: Ein standardisiertes Formular, das alle relevanten Informationen zu den Bewerber:innen enthält, wie Name, Kontaktdaten, aktuelle Wohnsituation und Beruf.
- Einkommensnachweise: Um sicherzustellen, dass deine zukünftigen Mieter:innen in der Lage sind, die Miete zu bezahlen, benötigst du Nachweise über ihr Einkommen. Das können Gehaltsabrechnungen, Arbeitsverträge oder Kontoauszüge sein. Auch ein Einkommensnachweis des Arbeitgebers, der Renten-, BAföG - oder Bewilligungsbescheid über Sozialleistungen, der Einkommensteuerbescheid und die Bescheinigung über Kindergeld sowie ein über Mieteinnahmen erfüllen die Nachweisfunktion. Selbständige nutzen in der Regel den Einkommenssteuerbescheid oder ein Schreiben des:der Steuerberaters:in.
- Schufa-Auskunft: Eine Schufa-Auskunft zur Bonitätsprüfung gibt dir Auskunft über die finanzielle Situation der Bewerber:innen, insbesondere über ihre Zahlungsfähigkeit und eventuelle negative Einträge.
- Mieterselbstauskunft: Hierbei handelt es sich um eine Selbsteinschätzung der Bewerber:innen. In der Mieterselbstauskunft machen sie Angaben zu ihrer aktuellen Lebenssituation, ihren bisherigen Mietverhältnissen und ihrer Zahlungsmoral.
- Bürgschaftserklärung: Falls die Bewerber:innen nicht über ausreichende Einkommen verfügen oder andere Bedenken hinsichtlich ihrer Bonität bestehen, kann eine Bürgschaftserklärung eines Dritten eine zusätzliche Sicherheit bieten. Das trifft in der Regel bei Studierenden und Auszubildenden zu.
- Vorvermieterbescheinigung: Mit der Vorvermieterbescheinigung attestiert der:die Vorvermieter:in den ehemaligen Mieter:innen, dass diese die Miete stets pünktlich bezahlt haben. Es wird auch bescheinigt, dass das Mietverhältnis einwandfrei war.
- Identitätsnachweis: Kopie des Personalausweises oder Passes
Du darfst Ansprüche an die Bewerbungsmappe stellen. Diese müssen die Mietinteressent:innen zwar nicht erfüllen, aber sie werden die gewünschten Angaben in ihrem eigenen Interesse sicherlich machen. Ganz besonders, wenn die Nachfrage nach deiner Wohnung hoch ist.
Erst nachdem der:die Mieter:in Interesse an der Immobilie geäußert hat, darfst du nach DSGVO Informationen und Unterlagen anfragen. Besonders sensible Daten wie Gehaltsnachweise, Schufa-Auskunft und Kontodaten darfst du dir nur von denjenigen geben lassen, die Wohnung oder Haus anmieten wollen.
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Wir haben festgestellt: Deine Anforderungen an die Wohnungsbewerber:innen dürfen hoch sein, die Liste der Unterlagen lang. Einige Informationen darfst du allerdings nicht in der Mieterselbstauskunft erfragen.
Fragen zu diesen Themen sind nicht erlaubt:
- ethnische Herkunft
- religiöse Überzeugungen
- politische Meinung
- Weltanschauungen
- Vereinsmitgliedschaften
- sexuelle Orientierung
- Beziehungsstatus, Kinderwunsch, Familienplanung
Laut Gesetz dürfen Mietinteressent:innen "nicht wahrheitsgemäß" auf Fragen dieser Themengruppen antworten. Das “Recht auf Lüge” erweist sich dabei als hilfreich für die Betroffenen, weil sie sich ihre Chancen auf eine Wohnung damit nicht verbauen.
Die Abgrenzung der unzulässigen Fragen von den zulässigen Fragen in den Bewerbungsunterlagen ist Abwägungssache. Auf der einen Seite hat der:die Vermieter:in ein Interesse, schon vor der Vermietung Informationen über die künftigen Mieter:innen einzuholen.
Auf der anderen Seite hat der:die Mieter:in das Recht, sensible persönliche Daten und die eigene Privatsphäre zu schützen. Nur, wenn das Interesse des:der Vermieter:in berechtigt und schutzwürdig ist und schwerer wiegt als das Geheimhaltungsinteresse des:der Mietinteressent:in, ist die Frage zulässig.
Insgesamt betrifft das Fragen
- zur Identität,
- dem Beschäftigungsverhältnis,
- dem Einkommen und
- der Bonität.
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Alle Fragen des:der Vermieter:in, die das Mietverhältnis betreffen, sind erlaubt, sofern sie nicht die Privatsphäre des:der künftigen Mieter:in verletzen.
Entscheidend ist, dass die von dem:der Vermieter:in erfragten Informationen für die Entscheidung wesentlich sind, ob und mit welchem Inhalt der Mietvertrag abgeschlossen wird.
Schutzwürdig ist das Interesse des:der Vermieter:in, weil er:sie auf regelmäßige Mietzahlungen angewiesen ist. Aus diesem Grund ist er:sie berechtigt, die Zahlungsfähigkeit des:der Mieter:in in Erfahrung zu bringen.
Grundsätzlich sind Fragen erlaubt zur Identität und den Einkommens- und Vermögensverhältnissen des:der Mietinteressent:in.
- Persönliche Daten des:der Mietinteressent:in (Name, Anschrift, Kontaktdaten)
- Anzahl und Alter aller vorgesehen Bewohner:innen
- Beschäftigungsverhältnis (Arbeitgeber, Beruf, befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis)
- Verbraucherinsolvenzverfahren der letzten fünf Jahre
- eidesstattliche Versicherung (Vermögensauskunft) der letzten drei Jahre
- Mietschulden
- Kontaktdaten des:der aktuellen bzw. letzten Vermieter:in
- Nutzung der Wohnung.
- Haustiere (Kleintiere müssen nicht angegeben werden, aber Hunde und Katzen)
- Raucher/Nichtraucher
Die Mieterselbstauskunft darf laut DSGVO nicht vor der Wohnungsbesichtigung angefordert werden. Erst wenn ein Mietinteresse besteht, darfst du den Interessent:innen die Mieterselbstauskunft mitgeben oder zuschicken.
Seitdem in Deutschland die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gilt, bist du als Vermieter:in in der Pflicht, besonders sorgfältig mit den Unterlagen von Mietinteressent:innen umzugehen. Am besten gibst du direkt bei Übergabe der Wohnungsbewerbung ein DSGVO-Formular aus, in dem du erklärst, wie du mit den Dokumenten vorgehen wirst.
Tipps dazu, was du als Vermieter beim Datenschutz beachten musst, erhältst du in diesem Beitrag.
Wichtig ist, dass du alle Unterlagen, die du nicht benötigst, vernichtest. Dies gilt insbesondere für die Bewerbungen von nicht erfolgreichen Kandidaten. Die Dokumente des:der Mietinteressent:innen, für den:die du dich letztendlich entscheidest, solltest du sicher aufbewahren und den:die Mieter:in über seine Rechte in Bezug auf die erhobenen Daten informieren. Als Faustregel gilt, dass du nur Informationen sammeln und speichern darfst, die für das Mietverhältnis relevant sind.
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FAQ: Häufige Fragen zu den Unterlagen der Wohnungsbewerbung
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Welche Unterlagen sind Teil der Wohnungsbewerbung?
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Hat ein:e Mieter:in Interesse an deiner Wohnung geäußert, darfst du Anschrift, Anzahl der im Haushalt lebenden Personen, Arbeitgeber, Beruf, Einkommen und Informationen über einen eventuell nötigen Bürgen einholen. Einkommensnachweise, Schufa-Auskunft, Kontodaten und Passkopie darfst du von Mietwilligen einholen.
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Welche Fragen sind zulässig in der Mieterselbstauskunft?
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Die Mieterselbstauskunft darf erst bei Interessenbekundung als Teil der Bewerbungsunterlagen für eine Wohnung eingeholt werden. Zulässig sind alle Fragen, die sich dazu eignen, Zahlungsfähigkeit und Zahlungsmoral zu überprüfen.
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Wie sollte die Bewerbung für eine Wohnung aussehen?
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Für dich als Vermieter:in ist das regelmäßige Einkommen wichtig, die zuverlässig Zahlung der Miete und die Bonität. Eine schöne Gestaltung oder zusätzliche Unterlagen für eine Wohnungsbewerbung wie Lebenslauf, Empfehlungsschreiben und Referenzen sind hingegen zweitrangig.
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Welche Identitätsnachweise sind in der Wohnungsbewerbung zulässig?
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Zu den Bewerbungsunterlagen für eine Wohnung gehören Identitätsnachweise. Zulässig sind der Personalausweis und der Reisepass. Nach der Datenschutzgrundverordnung sind Kopien derselben nicht gestattet.
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Was mache ich mit den nicht benötigten Unterlagen der Wohnungsbewerbung?
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Am besten erkundigst du dich, was du als Vermieter beim Datenschutz beachten musst. Du bist verpflichtet, nicht benötigte Unterlagen zu vernichten. Genauso bist du aber auch in der Informationspflicht, was die erhobenen Daten angeht.
Nadine Kunert informiert dich als Immobilienexpertin und Redakteurin von ImmoScout24 mit informativen und sorgfältig recherchierten Inhalten rund um das Thema Immobilienverkauf und Vermietung. Nadine ist studierte Kommunikationswissenschaftlerin, hat viele Jahre als Content Managerin in der Baubranche gearbeitet und ist seit 10 Jahren selbst Vermieterin. Dadurch hat sie einen praxisnahen Bezug und strebt danach, die Themen leserfreundlich und verständlich für dich aufzubereiten.
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