Schneller verkauft ist eine Immobilie in der Regel mit dem Bieterverfahren. Beim Bieterverfahren kommt der:die Kaufinteressent:in zum Zug und macht dir nach einem öffentlichen Besichtigungstermin ein Angebot. Es entsteht ein Wettbewerb unter den Kaufinteressierten. Ursprünglich war es eine Methode für schwer vermittelbare oder schwer einschätzbare Immobilien, mittlerweile ist sie eine recht verbreitete Option für den Verkaufsabschluss. Hier erfährst du mehr zu dieser Verkaufsstrategie, was du beachten solltest. Wir verraten dir sowohl Vorteile als auch Nachteile.

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Haus und Wohnblock an einer Straße

importantpoints
Das Wichtigste in Kürze
  • Das Bieterverfahren hilft Käufer:innen zu finden und einen möglichst hohen Verkaufspreis zu erzielen. 

  • Es gibt das strukturierte, das offene sowie das private Bieterverfahren.

  • Du bist nicht verpflichtet das Angebot des:der Interessent:in anzunehmen, genauso kann der:die Käufer vom Angebot zurücktreten.

  • Lass dich von Immobilienmakler:innen beraten und begleiten. Wir empfehlen dir drei gute Makler:innen in deiner Region.


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  • Was beutet Bieterverfahren?

    Eine Option beim Hausverkauf ist das Bieterverfahren. Der größte Unterschied zu den gängigeren Verkaufsstrategien ist, dass der:die Verkäufer:in den Kaufpreis der Wohnung oder des Hauses nicht im Vorfeld festlegt.

    Stattdessen konkurrieren die Kaufinteressent:innen um den Zuschlag, indem sie ein Kaufgebot abgeben, das ihrer Einschätzung des Immobilienwertes entspricht. Du willst ein Angebot abgeben, dass der:die Eigentümer:in auch akzeptiert, dennoch kann dieses unter dem anvisierten Verkaufspreis des:der Eigentümers:in liegen, diesen aber auch deutlich übersteigen. 


    hint
    Entscheidungshilfe Bieterverfahren

    Das Bieterverfahren ist grundsätzlich auch eine Entscheidungshilfe bei Immobilien in Metropolen. Der Ansturm an Interessent:innen wird dadurch beherrschbar und die Auswahl unter vielen eher hohen Angeboten fällt erfahrungsgemäß leichter.  

     

    Grundsätzlich ist ein Bieterverfahren auch eine Möglichkeit, den Immobilienwert, also den gegenwärtig erzielbaren Preis herauszufinden. Damit die Angebote nicht zu niedrig ausfallen, ist es ratsam, aber nicht verpflichtend, ein Mindestgebot festzulegen. Dazu wiederum kann die Beratung, die Verkaufsstrategie und die Prozessbegleitung durch einen:eine Makler:in zielführend sein.

     

    Anders als bei einer Auktion oder Versteigerung, bist du nicht verpflichtet, eines der Angebote auch anzunehmen. Genauso wenig ist der:die Käuferin zum Kauf verpflichtet, solange noch kein Kaufvertrag unterschrieben wurde.  

    Welche Bieterverfahren gibt es?

    Strukturiertes Bieterverfahren:

    Das strukturierte Bieterverfahren folgt einem klaren Ablauf, was die Verkaufschancen erhöhen kann. Das Verfahren besteht aus mehreren klar definierten Stufen und bietet sowohl für Verkäufer:innen als auch Käufer:innen Transparenz und damit eine objektive Entscheidungsgrundlage

    Paar besichtigt eine Immobilie

    Offenes Bieterverfahren:

    Bei einem offenen Bieterverfahren gibt es eine „Open-House“-Besichtigung. Damit werden potenzielle Käufer:innen angelockt. Erst danach folgt die Aufforderung, auf Wunsch ein Gebot abzugeben. Auf diese Art und Weise kann für das Verkaufsobjekt ein großer Interessentenkreis erschlossen werden. 

    Privates Bieterverfahren:

    Bei einem privaten Bieterverfahren ist oftmals das offene Bieterverfahren gemeint. Hierbei verkaufen Privatpersonen ihr Haus. Die Begrifflichkeit soll lediglich das Vorgehen von der Auktion und der Versteigerung abgrenzen. Im Gegensatz dazu ist mit einem öffentlichen Bieterverfahren gemeint, dass die Ausschreibung von öffentlichen Gebietskörperschaften wie der Gemeinde gemacht wurden und diese dabei auch vertreten sind.  


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    Wie kann ich per Bieterverfahren eine Immobilie verkaufen?

    Die Entscheidung ist gefallen – das Haus oder die Wohnung soll per Bieterverfahren zum höchstmöglichen Preis verkauft werden. Jetzt muss das Verfahren Schritt für Schritt eingeleitet werden. 

    • Wähle eine:n Immobilienmakler:in, der:die nachweislich Erfahrungen auf dem Gebiet des Bieterverfahrens mitbringt. 
    • Der:die Makler:in begeht das Verkaufsobjekt. Danach setzt er:sie einen realistischen Verkaufswert fest und erstellt ein Exposé für die Immobilie. 
    • Der:die Makler:in inseriert das Objekt in bewährten Verkaufskanälen wie ImmoScout24. 
    • Beim Besichtigungstermin begehen die Interessent:innen gemeinsam mit dem:der Makler:in die zum Kauf angebotene Wohnung oder das zum Kauf angebotene Haus. Hier gilt: Je mehr Kaufinteressent:innen aufeinandertreffen, desto größer der Wettbewerb. Durch den hohen Konkurrenzdruck können sich die gebotenen Kaufpreise später erheblich in die Höhe schrauben. 
    • Der:die Makler:in räumt den Interessent:innen nach dem Besichtigungstermin eine Bietfrist von etwa drei Wochen ein. Innerhalb dieser Zeitspanne können diese in der Regel ein einziges schriftliches Kaufpreisangebot für das Objekt abgeben. Sobald die Frist abgelaufen ist, muss der:die Eigentümer:in sich entscheiden: Verkaufen oder nicht? 

    Online-Bieterverfahren

    Noch schneller, transparenter und strukturierter ist das Online-Bieterverfahren. Dabei loggen sich die Kaufinteressent:innen auf einer Plattform ein und geben ihre Angebote in einen festgelegten Zeitfenster von wenigen Stunden ab und können die Angebote der Mitbietenden verfolgen und darauf reagieren. Du als Verkäufer:in kannst das Geschehen aus einem geschützten Bereich heraus verfolgen und auf einzelne Gebote reagieren.

    Der Vorteil des online Bieterverfahrens liegt in der leichten und schnellen Durchführbarkeit und in der Tatsache, dass oft recht hohe Preise erzielt werden durch den Zeitdruck und die Sichtbarkeit der anderen Angebote. Mit sehr wenig Aufwand erzielst du ein gutes Ergebnis und kannst am Ende des Bieterverfahrens alle Bietenden über das Ergebnis informieren. 


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    Was passiert nach der Entscheidung im Bieterverfahren?

    Die Besonderheit beim Bieterverfahren für Immobilien ist, dass die Person mit dem höchsten Gebot nicht zwingend gewinnt. Liegen dem:der Verkäufer:in alle Angebote vor, kann er:sie entscheiden, ob das Höchstgebot für ihn:sie rentabel genug ist. Er:sie darf die Gebote jedoch auch ablehnen, sich für ein anderes als das Höchste entscheiden oder mit dem:der Höchstbietenden über eine weitere Preissteigerung verhandeln.

    Der:sie Eigentümer:in ist also bei der Verkaufsentscheidung völlig frei. Im Gegenzug dürfen allerdings auch die Bieter:innen von ihren Geboten zurücktreten. Weder Gebote noch Angebot sind beim Bieterverfahren rechtlich bindend. Das ändert sich erst dann, wenn der Kaufvertrag unterschrieben und notariell beglaubigt ist.

    Wann lohnt sich das Bieterverfahren und wann nicht?

    Das Bieterverfahren eine der Optionen eine Immobilie zu verkaufen. Entscheide selbst, ob du Vorteile aus dem Verfahren ziehen kannst.

    Vorteile und Chancen beim Bieterverfahren

    Das Bieterverfahren ist eine Verkaufsstrategie, mit der du den Wettbewerb unter den potenziellen Käufer:innen förderst und so den Kaufpreis in die Höhe zu treibst. Es lohnt sich insbesondere dann, wenn: 

    • Ein Liquiditätsengpass zur Handlung zwingt: 
      Du als Immobilienbesitzer:in bist angewiesen auf ein zeitsparendes Prozedere beim Hausverkauf, Grundstücksverkauf oder Wohnungsverkauf, weil du den Verkaufserlös dringend benötigst. 
    • Der Verkauf möglichst wenig Aufwand erzeugen soll:  
      Der:die Makler:in bündelt die Kaufinteressent:innen bei einer einzigen Besichtigung des Kaufobjekts. Das ist weniger aufwendig, spart Zeit und Nerven 
    • Der Immobilienwert unklar ist:  
      Eine Immobilienbewertung schwierig ist, weil die Immobilie zwar einen guten Standort bietet, aber sanierungsbedürftig ist. 
    • Eine sehr hohe Nachfrage zu erwarten ist:
      Deine Immobilie ist sehr beliebt und du rechnest mit hohem Interesse, sodass der hohe Wettbewerb den Preis unter Umständen deutlich nach oben treibt. 
    • Bisherige Verkaufsbemühungen erfolglos waren:
      Durch das Bieterverfahren kann der:die Immobilienmakler:in einen größeren Interessentenkreis anziehen und so das Erfolgspotential erhöhen. 
    • Du als Verkäufer:in alle Optionen offenlassen möchtest:
      Für dich ist dieses Verfahren risikolos, da du nicht zum Verkauf verpflichtet bist.  

    Ob das Bieterverfahren nun mit einem erfolgreichen Verkauf endet oder nicht: Du hast auf jeden Fall über das Bieterverfahren den aktuellen Marktwert deiner Immobilie ermittelt.


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    Nachteile und Risiken beim Bieterverfahren

    • Schnäppchenjäger und Angebote jenseits finanzieller Möglichkeiten:
      Dir sollte bewusst sein, dass der Mindestpreis auch Schnäppchenjäger:innen anziehen kann, wenn er zu niedrig ausfällt. Bieter:innen lassen sich mitunter zu einem zu hohen Angebot hinreißen, das sie gar nicht finanzieren können und daher zurücktreten. Die Suche nach einer Käufer:in beginnt von Neuem. 
    • Beschränkung des Interessentenkreises:
      Manche Interessent:innen fühlen sich vom Bieterverfahren nicht angesprochen. Sie erscheinen erst gar nicht oder springen ab, weil ihnen die Wettbewerbssituation missfällt oder der Aufwand zu hoch erscheint.  
    • Unverbindlichkeit des Bieterverfahrens:
      Der:die Höchstbietende kann nach der Abgabe seines Kaufangebotes von diesem jederzeit wieder zurücktreten. Das gilt so lange, bis der notariell beglaubigte Kaufvertrag unterschrieben ist. 

    Man sollte hierbei jedoch berücksichtigen, dass auch üblichere Verkaufsverfahren Risiken in sich bergen. Eine Baufinanzierung kann platzen, es können Mängel am Objekt entdeckt werden, der:die Kaufinteressierte kann vor Vertragsunterzeichnung und notarieller Beurkundung abspringen. Aller Erfahrung nach ist das Bieterverfahren viel weniger abschreckend für Interessent:innen als man meinen könnte. Oftmals überlassen sie das Bieten auch einem:einer Immoblienmakler:in.

    Rolle der Immobilienmakler beim Bieterverfahren

    Der:die Immobilienmakler:in ist für den gesamten Ablauf des Verfahrens zuständig. Nachdem er:sie das zum Verkauf gestellte Objekt besichtigt hat, erstellt er:sie ein ausführliches Exposé. Durch seine:ihre Erfahrung und zahlreichen Marktkenntnisse ist er:sie in der Lage, den Wert der Immobilie abzuschätzen. Alternativ kann der:die Verkäufer:in auch eine:n Sachverständige:n beauftragen, per Wertgutachten den Verkehrswert der Immobilie zu berechnen. 

    Insgesamt dauert es circa zwei Wochen, bis der:die Immobilienmakler:in alle relevanten Unterlagen gesammelt und auf Grundlage dessen ein Exposé verfasst hat. 


    Maklerin mit Dokumenten

    Ist das erledigt, widmet er:sie sich der anschließenden Bewerbung der Immobilie. Hierfür benötigt er:sie etwa ein bis zwei Monate. Bei der Anzeigenschaltung der Immobilie muss er:sie stets darauf hinweisen, dass es sich bei dem Angebot um ein Bieterverfahren handelt und der:die Eigentümer:in das Entscheidungsrecht besitzt. 


    Selbst oder mit Makler verkaufen?
    Der Verkauf einer Immobilie erfordert viel Zeit und Detailwissen. Ob du den Verkauf selbst in die Hand nehmen willst oder lieber einen Makler deines Vertrauens beauftragst, machst du bestenfalls von deinen eigenen Erwartungen und Fähigkeiten abhängig.
    Vorteile Privatverkauf
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    Fazit

    Das Bieterverfahren ist gewissermaßen der Scheinwerferkegel auf deiner Immobilie. Du aktivierst einen größeren Interessentenkreis ohne besonderen Aufwand. Solltest du rasch Liquidität benötigen, profitierst du außerdem von einem vergleichsweise schnellen Verkaufsprozess. Sehr geeignet ist dieses Verfahren auch bei Immobilien, die sich in einer guten Lage befinden, aber renovierungsbedürftig sind. Bei solchen Immobilien klaffen die Marktwert-Einschätzungen stark auseinander, sodass es eine gute Idee sein kann, die Bieter:innen entscheiden zu lassen und die Dynamik der Preisschraube für sich arbeiten zu lassen.


    FAQ: Häufige Fragen zum Bieterverfahren

    Ist ein Gebot verbindlich?

    Die beim Bieterverfahren abgegebenen Gebote sind rechtlich nicht verbindlich. Für Käufer:innen und Verkäufer:innen entstehen die Rechte und Pflichten erst durch Abschluss eines notariell beurkundeten Kaufvertrages. Du kannst selbst Höchstgebote ablehnen.

    ​Was ist ein Bieterverfahren?

    Bei einem Bieterverfahren macht der:die Kaufinteressent:in ein Angebot für die Immobilie und steht dabei im Wettbewerb mit anderen Bieter:innen. Das Angebot bleibt dabei unverbindlich und kann jederzeit zurückgenommen werden, solange kein Kaufvertrag unterschrieben worden ist. Darin unterscheidet es sich von Auktion oder Versteigerung.

    Wie geht man bei einem Bieterverfahren vor?

    Es ist ratsam, es in die Hände eines:einer Expertin zu legen. Grundsätzlich gilt: Das Wort Bieterverfahren muss in der Annonce stehen sowie u. U. ein Mindestpreis und ein Sammeltermin zur Besichtigung. Eine Bietfrist ist ebenso erforderlich, damit die Interssent:innen wissen, bis wann sie bieten können.

    Wann ist das Bieterverfahren sinnvoll?

    In Metropolen mit großer Nachfrage nach Immobilienbesitz ist das Bieterverfahren eine Verkaufsstrategie, um mit überschaubarem Aufwand zu einem guten Preis zu verkaufen. Auch bei renovierungsbedürftigen Immobilien in guter Lage greift man gerne auf dieses Verfahren zurück, weil die Meinungen zum Immobilienwert oft stark voneinander abweichen. Schwer verkäufliche Immobilien erhalten über das Bieterverfahren ebenfalls in der Regel mehr Aufmerksamkeit.

    Hat das Bieterverfahren Nachteile?

    In Metropolen mit großer Nachfrage nach Immobilienbesitz ist das Bieterverfahren eine Verkaufsstrategie, um mit überschaubarem Aufwand zu einem guten Preis zu verkaufen. Auch bei renovierungsbedürftigen Immobilien in guter Lage greift man gerne auf dieses Verfahren zurück, weil die Meinungen zum Immobilienwert oft stark voneinander abweichen. Schwer verkäufliche Immobilien erhalten über das Bieterverfahren ebenfalls in der Regel mehr Aufmerksamkeit.

    Hat das Bieterverfahren Nachteile? 

    Teilweise ist ein zu niedriger Mindestpreis hinderlich für eine gute Entwicklung der Preisspirale. Ist der Wettbewerb ausreichend, lassen sich manche Bieter:innen auch mitreißen und machen Angebote jenseits ihrer finanziellen Möglichkeiten. Diese gehören zu denjenigen, die vom Gebot zurücktreten müssen oder wollen. Die Suche nach einem:einer Käufer:in beginnt dann von Neuem.

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    Nadine Kunert
    Expertin für Verkauf & Vermietung

    Nadine Kunert informiert dich als Immobilienexpertin und Redakteurin von ImmoScout24 mit informativen und sorgfältig recherchierten Inhalten rund um das Thema Immobilienverkauf und Vermietung. Nadine ist studierte Kommunikationswissenschaftlerin, hat viele Jahre als Content Managerin in der Baubranche gearbeitet und ist seit 10 Jahren selbst Vermieterin. Dadurch hat sie einen praxisnahen Bezug und strebt danach, die Themen leserfreundlich und verständlich für dich aufzubereiten.

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