Nutzfläche
Die Nutzfläche ist eine Größe, die durch die DIN 277 definiert wird. Sie beschreibt den Anteil an der Grundfläche, den der Gewerbetreibende entsprechend der Zweckbestimmung, also für den Betrieb seines Unternehmens, nutzen kann. In der Norm ist exakt festgehalten, welche Räumlichkeiten und Flächen zur Nutzfläche zählen.
Der Begriff der Nutzfläche war dank der DIN 277:1987 viele Jahre lang in sechs Hauptnutzflächen (HNF) sowie Nebennutzflächen (NNF) aufgeteilt. Als Nebennutzflächen wurden insbesondere Schutz- und Sanitärräume sowie Fahrzeugabstellflächen eingestuft. Diese Unterscheidung wurde allerdings durch die Novellierung der DIN277 im Jahr 2005 aufgegeben, die nun lediglich die Nutzfläche benennt. Sie umfasst dieselben Räumlichkeiten wie einst die Hauptnutzfläche:
- Wohnen und Aufenthalt
- Büroarbeit
- Produktion, Hand- und Maschinenarbeit, Experimente
- Lagern, Verteilen und Verkaufen
- Bildung, Unterricht und Kultur
- Heilen und Pflegen
Als siebte Art der Nutzfläche kommen nun „Sonstige Nutzungen“ hinzu, die den ehemaligen Nebennutzflächen entsprechen.
Die Anlage der DIN 277 klärt detailliert, welche Arten von Flächen zur Nutzfläche gezählt werden müssen:
Bereich der Nutzfläche | Beispiele |
Wohnen und Aufenthalt | Wohnräume, Gemeinschaftsräume, Pausenräume, Warteräume, Speiseräume, Hafträume |
Büroarbeit | Büroräume, Großraumbüros, Besprechungsräume, Konstruktionsräume, Schalterräume, Bedienungsräume, Aufsichtsräume, Bürotechnikräume |
Produktion, Experimente, Arbeit |
Werkhallen, Werkstätten, technologische Labors, Physikal-, elektrotechnische Labors, chemisch-, bakteriologische Labors, Räume für die Tierhaltung, Räume für die Pflanzenzucht, Küchen, Sonderarbeitsräume |
Lagern, Verteilen, Verkaufen | Lagerräume, Sammlungsräume, Archive, Kühlräume, Annahme- und Ausgaberäume, Verkaufsräume, Ausstellungsräume |
Bildung, Kultur und Unterricht | Unterrichtsräume mit festem Gestühl, allgemeine und besondere Unterrichts- und Übungsräume ohne festes Gestühl, Bibliotheksräume, Sporträume, Versammlungsräume, Bühnen- und Studioräume, Schauräume, Sakralräume |
Heilen und Pflegen | Räume mit allgemeiner oder besonderer medizinischer Ausstattung, Räume für operative Eingriffe, Räume für Strahlendiagnostik, Räume für Strahlentherapie, Räume für Physiotherapie und Reha, allgemeine und besondere Bettenräume, sonstige Pflegeräume |
Sonstige Nutzflächen | Sanitärräume, Garderoben, Abstellräume, Fahrzeugabstellflächen, Fahrgastflächen, Räume für zentrale Technik, Schutzräume |
Die Nutzfläche ist Teil der ebenfalls durch DIN 277 definierten Nettogrundfläche (NGF). Die Nettogrundfläche unterteilt sich in die Nutzfläche, die technische Funktionsfläche und die Verkehrsfläche. Die technische Funktionsfläche bezeichnet Räume, in denen zentrale, haustechnische Anlagen betrieben werden, beispielsweise Heizungs-, Klima- und Lüftungsanlagen. Zu den Verkehrsflächen zählen alle Flächen, die der Verkehrserschließung und -sicherung dienen. Hierzu gehören Treppen und Fluchtwege. Wird die Nettogrundfläche um die Konstruktionsgrundfläche erweitert, ergibt sich die Bruttogrundfläche.
Insbesondere bei gemischt zu nutzenden Immobilien kommt häufig auch der Begriff der Wohnfläche ins Spiel. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass diese beiden Begrifflichkeiten nicht identisch sind. Zur Wohnfläche zählen alle anrechenbaren Raumgrundflächen, nicht aber Dachräume, Keller, Wirtschafts- und Geschäftsräume. Im Gegensatz zur Nutzfläche werden allerdings Flure oder Eingangsbereiche durchaus zur Wohnfläche gezählt.
Die landwirtschaftliche Nutzfläche trägt zwar dieselbe Bezeichnung, beschreibt allerdings komplett andere Flächen. Es geht dabei um jene Flächen, die für die Landwirtschaft genutzt werden können. Die Landesverwaltungsämter unterscheiden folgende landwirtschaftliche Nutzflächen:
- Ackerland
- Hopfenpflanzung
- Grünland
- Strandhafer, -gräser
- Schilf
- Gartenland
- Obstbaumanlage
- Weingarten
- Moor
- Heide
- Mischnutzung
- Betriebsfläche
- Hofraum
- Brachland