Allgemeine Richtlinie zur Bereitstellung Ihrer Bilder auf ImmoScout24 Gewerbe


Die Qualität Ihrer Listings und die professionelle Darstellung Ihrer Objekte ist uns sehr wichtig. Wir haben Gewerbeflächen-Suchende auf ImmoScout24 zu unterschiedlichen Details der Objektanzeigen in der Ergebnisliste befragt:

84,9 %

bevorzugen Objektbilder ohne Bildaufschriften wie Logos, Werbebanner oder Rahmen in der Ergebnisliste.

84,5 %

der Befragten ist am wichtigsten, dass die Bilder einer Objektanzeige auch die tatsächliche Immobilie zeigen.

Achten Sie auf eine hohe Qualität der Objektbilder, ohne störende Elemente. Gewerbebilder mit Elementen wie Logos, Werbebannern, Rahmen oder Textinhalten jeglicher Art empfehlen wir daher nicht für die Anzeige in der Gewerbe-Ergebnisliste, da diese die Aufmerksamkeit vom eigentlichen Gewerbeobjekt weglenken. Zusätzlich stellen wir Ihnen spezielle Hinweise zur Verwendung von Wasserzeichen vor. Mit Hilfe der folgenden Richtlinien können Sie Ihre Objektbilder so ansprechend wie möglich darstellen.




Hinweise für die Verwendung von Wasserzeichen

Um Ihnen auch weiterhin die Möglichkeit zu geben, Ihre Urheberrechte an einem Bild zu schützen, haben wir die Vorgaben zur Nutzung von Wasserzeichen standardisiert. Dennoch empfehlen wir, auf die Verwendung von Wasserzeichen zu verzichten, da diese vom Suchenden als störendes Element wahrgenommen werden.

1. Position

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gruen_ok

Das Wasserzeichen kann ausschließlich in der Mitte des Bildes, horizontal und vertikal zentriert, positioniert werden.

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gruen_ok

Das Wasserzeichen kann hierbei maximal 1/9 des Gesamtbildes einnehmen.

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rot_X

Außerhalb des gekennzeichneten Bereichs empfehlen wir keine Wasserzeichen.

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    gruen_ok

    Das Wasserzeichen kann ausschließlich in der Mitte des Bildes, horizontal und vertikal zentriert, positioniert werden.

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    gruen_ok

    Das Wasserzeichen kann hierbei maximal 1/9 des Gesamtbildes einnehmen.

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    rot_X

    Außerhalb des gekennzeichneten Bereichs empfehlen wir keine Wasserzeichen.


2. Inhalt

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gruen_ok

Ein Wasserzeichen kann aus einem Firmenlogo bestehen.

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Ein Wasserzeichen kann aus einem Firmennamen bestehen.

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Von der Darstellung anderer Bildinhalte raten wir ab.

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    gruen_ok

    Ein Wasserzeichen kann aus einem Firmenlogo bestehen.

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    gruen_ok

    Ein Wasserzeichen kann aus einem Firmennamen bestehen.

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    rot_X

    Von der Darstellung anderer Bildinhalte raten wir ab.


3. Farbe und Deckkraft

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gruen_ok

Ein Wasserzeichen kann einfarbig in schwarz mit einer Deckkraft von 20% platziert werden.

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gruen_ok

Ein Wasserzeichen kann einfarbig in weiß mit einer Deckkraft von 50% platziert werden.

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Wasserzeichen mit einer höheren Deckkraft oder in einer anderen Farbe empfehlen wir nicht.

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    gruen_ok

    Ein Wasserzeichen kann einfarbig in schwarz mit einer Deckkraft von 20% platziert werden.

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    gruen_ok

    Ein Wasserzeichen kann einfarbig in weiß mit einer Deckkraft von 50% platziert werden.

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    rot_X

    Wasserzeichen mit einer höheren Deckkraft oder in einer anderen Farbe empfehlen wir nicht.



Beispiele unpassender Bilder





Wir empfehlen Ihnen, Inhalte dieser Art nicht zu integrieren, da diese als störend empfunden werden können. 


Quelle: Eigene Befragung von Gewerbeflächen-Suchenden auf ImmoScout24 vom 19.02.2020 bis 09.04.2020 (N=542)



FAQ - häufig gestellte Fragen

Welche Möglichkeit habe ich meine Urheberrechte an meinen Bildern zu sichern?

Um Ihnen auch weiterhin die Möglichkeit zu geben, Ihre Urheberrechte an einem Bild zu schützen, haben wir die Vorgaben zur Nutzung von Wasserzeichen standardisiert. Dennoch empfehlen wir, auf Wasserzeichen zu verzichten, da diese von Suchenden als störende Elemente wahrgenommen werden.

Welche Vorgaben muss ich für die Verwendung eines Wasserzeichens beachten?

Ein Wasserzeichen kann maximal 1/9 der Gesamtfläche einnehmen, ausschließlich in der Mitte des Bildes platziert sein (horizontal und vertikal zentriert), aus einem Firmenlogo oder Firmennamen bestehen und in schwarz (20% Deckkraft) oder  weiß (50% Deckkraft) dargestellt werden.

Bitte achten Sie darauf, dass diese Vorgaben für alle Bildgrößen und -formate eingehalten werden. So sollten Sie beispielsweise bei Bildern im Hochformat darauf achten, dass wir auch hier empfehlen, die Größe des Wasserzeichens auf maximal 1/9 der Gesamtfläche (horizontal und vertikal zentriert) anzupassen.

Ich habe nicht die Berechtigung ein Bild der tatsächlichen Immobilie hochzuladen.  Was kann ich tun?

Anstelle eines Bildes der konkreten Immobilie können Sie auch ein Stimmungsbild der Straße, des Bezirks oder der Stadt hochladen. Auch hier empfehlen wir Ihnen, dass diese Bilder unseren Richtlinien für Gewerbeimmobilien entsprechen. Wird kein Bild zur Verfügung gestellt, wird an der entsprechenden Stelle in der Ergebnisliste ein Platzhalter eingefügt. 

Darf ich Grundrisse, Energieausweise oder sonstige Dokumente hochladen?

Grundrisse, Energieausweise und Karten werden vom Filter erkannt und in der Gewerbe-Ergebnisliste angezeigt. Wir empfehlen Ihnen Grundrisse zusätzlich über den Grundriss-Upload im ScoutManager hochzuladen, damit diese auch im Exposé unter dem Punkt Grundrisse zu finden sind.

Sonstige Dokumente, wie beispielsweise Siegel oder Steckbriefe, werden nicht als Objektbilder akzeptiert. Diese können Sie gern an der dafür vorgesehenen Stelle im ScoutManager über den Dokumenten-Upload hochladen. Verwenden Sie hierbei bitte das PDF-Format.



Sie haben Fragen zu den Bildrichtlinien? Wir beraten Sie gern ausführlich.

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