Wenn Sie Ihre neue Immobilie gekauft haben, möchten Sie sicherlich so schnell wie möglich einziehen. Dafür sind häufig noch Renovierungsarbeiten nötig. In diesem Artikel erfahren Sie, ab wann Sie damit anfangen können.

Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste in Kürze

  • Die meisten Verkäufer übergeben den Schlüssel erst nach voller Zahlung des Kaufpreises, sodass Sie ab diesem Zeitpunkt mit den Renovierungen beginnen können.

  • Wenn Sie schon früher renovieren möchten, sollten Sie eine schriftliche Vereinbarung, idealerweise mithilfe des Notars im Kaufvertrag, ausmachen.

  • Berücksichtigen Sie für Ihren Immobilienkredit, dass Sie für größere Renovierungsarbeiten ausreichende Mittel benötigen.

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  • Darf ich erst nach der Schlüsselübergabe renovieren?

    Normalerweise können Sie als Käufer erst nach der Schlüsselübergabe mit der Renovierung beginnen. Denn nachdem Sie den Kaufvertrag unterschrieben haben, müssen Sie erst den Kaufpreis begleichen, bevor die Eigentumsübertragung komplett ist. Der Notar bestätigt den Eingang des Kaufpreises und danach vereinbaren Sie mit dem Verkäufer einen Übergabetermin.

    Zudem ist es möglich, im Kaufvertrag einen Räumungstermin zu vereinbaren. Zu diesem Termin muss der Vorbesitzer die Immobilie vollständig räumen. So haben Sie einen Anhaltspunkt dafür, ab wann Sie mit der Renovierung anfangen können. Auch eine Sanierung ist meist erst ab diesem Zeitpunkt möglich. Jedoch können Sie mit dem Verkäufer individuelle Vereinbarungen im Vertrag treffen.

    Versuchen Sie, schon so früh wie möglich eine Übersicht über die anstehenden Renovierungen zu erhalten. So können Sie den finanziellen und zeitlichen Aufwand der Arbeiten planen und die Mehrkosten auch bei der Immobilienfinanzierung berücksichtigen.

    tipp
    Tipp:

    Beginnen Sie auf keinen Fall vor Unterzeichnung des Kaufvertrags mit den Renovierungsarbeiten, selbst wenn der Verkäufer Ihnen dies erlaubt. Denn vor der offiziellen Beurkundung können beide Parteien ohne Angabe von Gründen noch vom Kaufvertrag zurücktreten.



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    Wie lässt sich eine frühere Renovierung ausmachen?

    Wenn Sie schon vor der Schlüsselübergabe mit den Renovierungsarbeiten beginnen möchten, sollten Sie dies schriftlich ausmachen und Folgendes beachten:

    • Achten Sie darauf, dass die Immobilie bereits Ihnen gehört, Sie also den Kaufvertrag unterschrieben haben.

    • Denken Sie daran, dass der Notar als neutrale Beratungsperson für Sie und für den Verkäufer fungiert. Sie können also eine entsprechende Klausel zur Renovierung in den Kaufvertrag aufnehmen und sich vom Notar bestätigen lassen, dass dies rechtlich korrekt ist.

    • Grundsätzlich raten Notare jedoch davon ab, den Schlüssel vorzeitig herauszugeben.

    hint
    Wichtig:

    Halten Sie die Kommunikation rund um Abmachungen zur Renovierung der Immobilie unbedingt schriftlich fest. In diesem Artikel finden Sie außerdem Informationen zu der Frage, ob Sie die Renovierungsarbeiten an der neuen Immobilie von der Steuer absetzen dürfen.

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