An Kunden im Rentenalter werden Hypotheken strenger vergeben, da oftmals die Tragbarkeitskriterien der Bank nicht mehr erfüllt werden können. Für den Fall, dass Sie eine Hypothek aufnehmen wollen, wenn Sie pensioniert sind, sollten Sie einige Voraussetzungen beachten, die Sie hier nachlesen können.
- Möchten Sie im Rentenalter ein Darlehen aufnehmen, kommen Ihnen Eigenkapital, Sondertilgungsoptionen und eine hohe Tilgungsrate zugute.
- Mittlerweile vergeben Banken problemlos auch Hypotheken an Kund:innen die pensioniert sind. Vor allem das Inkrafttreten der Immobiliar-Kreditwürdigkeitsprüfungsleitlinien-Verordnung lockerte die Kreditvergabe für Renter:innen.
Ab einem Alter von 55 Jahren sind die meisten Banken und Kreditgeber:innen strenger in der Vergabe eines Darlehens für die Baufinanzierung. Generell gilt, dass Ihnen ein Kredit für eine Modernisierung oder einen Umbau leichter gewährt wird als ein Darlehen für den Neubau einer Immobilie. Eine Hypothek kann hier als Absicherung für die Kreditgeber:innen dienen, da sie ihnen ab einer Darlehenssumme von 130.000 Euro im Falle der Nichterfüllung des Darlehensvertrags Zugriff auf die Immobilie gibt.
Auch wenn die Bedingungen für ein Darlehen im Rentenalter erschwert sind, ist die Vergabe einer Hypothek möglich. Sollten Sie also einen Hausbau planen und eine Hypothek benötigen, wenn Sie pensioniert sind, kommen Ihnen folgende Aspekte bei einem Gespräch mit der Bank zugute:
- Eigenkapital - Ein hohes Eigenkapital wird bei der Kreditvergabe an Senioren benötigt.
- Tilgungsrate - Eine hohe Tilgungsrate verspricht eine schnelle Rückzahlung an die Bank.
- Sondertilgungsoption - Sie sollten eine Sondertilgungsoption in den Vertrag aufnehmen. Hierdurch sinken die Gesamtkosten und die Vertragsdauer verkürzt sich.
- Günstige Zinsen nutzen - Zeiten mit niedrigen Zinsständen sollten ausgenutzt werden, im besten Fall mit einer langen Zinsbindung.
- Zusätzliche Sicherheiten - Laufende Lebensversicherungen oder bestehende Immobilien können der Bank zudem als Sicherheit dienen.
- Ein- und Ausgaben offenlegen - Sie sollten der Bank Ihre Einnahmen- und Ausgabenrechnungen vorlegen.
Bis Mai 2018 war es den Banken noch erlaubt, einen Kredit aufgrund des Alters abzulehnen. Wenn die Kreditsumme voraussichtlich nicht innerhalb der statistisch berechneten Lebenserwartung abgezahlt werden konnte, konnte der Kredit so ausgeschlagen werden. Seit Mai 2018 ist dies durch das Inkrafttreten der Immobiliar-Kreditwürdigkeitsprüfungsleitlinien-Verordnung nicht mehr möglich. Die Verordnung lockert unter anderem die Kreditvergabe an Rentner:innen.
Banken vergeben heutzutage auch Hypotheken an Kund:innen, wenn diese bereits pensioniert sind. Nicht zuletzt durch den demografischen Wandel haben viele Kreditgeber:innen einen Bewusstseinswandel durchgemacht und das Geschäft mit dieser Altersgruppe gilt mittlerweile als sicher. Banken profitieren von den Vorteilen der Altersgruppe, wie zum Beispiel dem regelmäßigen Einkommen oder dem Ersparten durch ein hohes Einkommen vor der Rente. Allgemein legen Banken ihren Einschätzungen jedoch sehr unterschiedliche Risikobewertungen zugrunde, weshalb die geschätzte Bonität und Kreditwürdigkeit je nach Kreditgeber:innen abweichen kann.
Für gewöhnlich können Ihre Kinder mit ihrem Einkommen für Ihre Hypothek im Rentenalter bürgen. Alternativ können Sie die Immobilie auch auf Ihre Kinder übertragen – der:die Hypothekengeber:in muss hiermit lediglich einverstanden sein.
Wenn eine bereits bestehende Hypothek bis zu Ihrem Renteneintritt nicht amortisiert ist, kann dies problematisch werden. Das niedrigere Einkommen in der Rente kann dazu führen, dass Sie Ihren Kredit nicht mehr tilgen können, was den möglichen Verkauf des Hauses bedeuten kann. Es ist also ratsam, eine bestehende Hypothek bereits vor dem Eintritt ins Rentenalter abzubezahlen.
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