Der Immobilienkaufvertrag sollte fehlerfrei sein und sowohl den Verkäufer als auch den Käufer optimal absichern. In diesem Beitrag erfahren Käufer, wie ein sicherer und vollständiger Immobilienkaufvertrag aussehen sollte und welche Klauseln nicht fehlen dürfen.

Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste in Kürze

  • Nehmen Sie sich ausreichend Zeit, um den Vertragsentwurf, den Sie spätestens zwei Wochen vor Unterschrift vom Notar erhalten, zu studieren und um offene Fragen zu klären.

  • Der Kaufvertrag soll Ihnen Sicherheit geben und wichtige Regelungen zu eventuell auftretenden Situationen bieten.

  • Lassen Sie sich als Käufer von einem spezialisierten Fachanwalt beraten.

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  • Wie erstelle ich einen sicheren und vollständigen Immobilienkaufvertrag?

    Der Immobilienkaufvertrag ist aufgrund des Vertragsgegenstandes einer der wichtigsten Verträge in Ihrem Leben. Daher ist es ratsam, den Vertrag ausreichend zu überprüfen. Der Notar dient als neutrale Beratungsinstanz für Sie und für den Verkäufer und kann dabei helfen, offene Fragen zu klären. Zudem ist es empfehlenswert, den Vertragsentwurf einem Anwalt vorzulegen. Der Notar wird Ihnen den Entwurf mindestens zwei Wochen vor Unterschrift vorlegen, sodass Sie ausreichend Zeit haben, alle Klauseln des Immobilienvertrags durchzugehen.

    Außerdem sind die meisten Immobilienkaufverträge zweistufig angelegt, um beide Parteien abzusichern. Dies bedeutet, dass Sie den Kaufpreis erst nach Vertragsabschluss und erst dann, wenn im Grundbuch zu Ihren Gunsten eine Auflassungsvormerkung eingetragen wurden, zahlen müssen. So kann die Immobilie nicht an eine dritte Person verkauft werden. Auf der anderen Seite werden Sie erst dann als neuer Eigentümer im Grundbuch eingetragen, wenn der Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis erhalten hat. Mehr über den Rücktritt vom Kaufvertrag lesen Sie hier.

    Welche Klauseln im Immobilienkaufvertrag geben mir als Käufer Sicherheit?

    Sie sollten sich ausführlich mit dem Vertrag auseinandersetzen, bevor Sie ihn unterschreiben. Insbesondere bei sehr wertvollen Immobilien ist es empfehlenswert, sich zusätzlich von einem Rechtsanwalt, der auf Immobilien spezialisiert ist, beraten zu lassen. Dieser kann den Entwurf für den Kaufvertrag genau unter die Lupe nehmen und prüfen, ob all Ihre Interessen als Käufer darin enthalten sind.



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    Checkliste Kaufvertrag – Die wichtigsten Klauseln

    Nutzen Sie außerdem diese Checkliste, um zu sehen, ob Sie mit den folgenden Klauseln ausreichend Sicherheit erhalten:

    • Kaufparteien: Im Kaufvertrag sollte genau stehen, wer Verkäufer und Käufer sind. Dies können Personen, Unternehmer, Erbengemeinschaften oder juristische Personen sein. Beim Notartermin müssen Sie Ihre Identität durch einen Ausweis verifizieren.

    • Grundbuchkonforme Beschreibung der Immobilie: In einer der ersten Klauseln des Vertrags sollte präzise stehen, um welche Immobilie es sich handelt. Dafür sieht der Notar die Grundbuchseite ein und übernimmt alle wichtigen Angaben, inklusive vorhandener Dienstbarkeiten.

    • Kosten der Immobilie: Zu Ihrer Sicherheit sollten Sie darauf achten, dass der finale Kaufpreis im Vertrag enthalten ist. Auf diese Weise kann der Verkäufer später keine anderen Kosten mehr erheben. Vor der beurkundeten Unterzeichnung des Vertrags ist jedoch eine Preisänderung noch möglich.

    • Auflassung und Eintragung des neuen Eigentümers: Damit der Verkäufer die Immobilie vor Eingang des Kaufpreises nicht an Dritte verkaufen kann, sollte im Vertrag vorgeschrieben sein, dass der Notar eine Auflassungsvormerkung veranlasst. Diese geht der Eigentümerübertragung im Grundbuch voraus.

    • Genehmigungen oder Vorkaufsrecht: Vor Ihrer Unterschrift sollten Sie sich mithilfe des Notars davon überzeugen, dass die Immobilie nicht aufgrund spezieller Genehmigungen oder Vorkaufsrechte an andere Parteien verkauft werden kann.

    • Grundpfandrecht: Beim Grundpfandrecht handelt es sich um Ansprüche, die eventuell Banken noch an die Immobilie stellen können. Stellen Sie sicher, dass diese nicht vorhanden sind oder dass Sie diese laut Vertrag zu den entsprechenden Konditionen übernehmen.

    • Übergabetermin für den Besitzerwechsel: Besonders wichtig für den reibungslosen Umzug ist eine Klausel im Immobilienkaufvertrag, in der steht, ab wann Sie das Objekt übernehmen können. Dazu gehört oft auch ein Räumungstermin für den Verkäufer.

    • Klausel zum Gewährleistungsausschluss: Obwohl der Immobilienverkäufer per Gewährleistungsausschluss-Klausel die Haftung von sichtbaren Makeln ausschließen kann, muss er dennoch für verdeckte und arglistig verstecke Fehler am Haus haften.

    • Maklerprovision: Sie sollten zudem festlegen, wie hoch die Maklerprovision ausfällt und wie Sie diese zwischen Käufer und Verkäufer aufteilen. Normalerweise übernimmt der Käufer die Maklerprovision, aber Sie können in einigen Fällen auch eine Kostenteilung verhandeln.

    • Energieausweis: Der Verkäufer muss Ihnen spätestens zum offiziellen Vertragsabschluss einen aktuellen Energieausweis übergeben, was ebenfalls im Immobilienkaufvertrag stehen sollte.

    • Herausgabe weiterer Unterlagen: Um sich in Hinblick auf vollständige Baupläne, Wartungsurkunden und andere Dokumente abzusichern, sollten Sie den Verkäufer per Klausel im Vertrag dazu verpflichten, alle relevanten Unterlagen zur Immobilie an Sie zu übergeben.

    Für weitere Informationen zum Immobilienkaufvertrag können Sie hier mehr über die Form des Vertrags lesen. Zudem haben wir Ihnen in diesem Beitrag mögliche Fehler im Kaufvertrag und deren Folgen aufgelistet. Ein guter Rechtsanwalt oder auch Ihr Makler können Sie weitergehend beraten.

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