Ein Vorvertrag beim Immobilienkauf ist eine Art Absichtserklärung. Sie dient dem rechtlichen Schutz von Käufer:in und Verkäufer:in. Der Vorvertrag sichert ab, eine Immobilie zu einem späteren Zeitpunkt unter den festgehaltenen Bedingungen zu kaufen bzw. zu verkaufen. Der Vorvertrag ist auch als „Optionsvertrag“ oder „Reservierungsvereinbarung“ bekannt. Aber wie funktioniert das genau, was kostet es, und was gibt es zu beachten? Hier erfährst du alles, was du über Vorverträge beim Immobilienkauf wissen musst.


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importantpoints
Das Wichtigste in Kürze
  • Ein Vorvertrag dient als Kaufabsichtserklärung und ist nur dann bindend, wenn er notariell beurkundet wird.

  • Unter bestimmten Umständen dürfen beide Parteien vom Vorvertrag zurücktreten.

  • Die Gültigkeitsdauer eines Vorvertrags hängt von den Vereinbarungen beider Parteien ab und kann individuell festgelegt werden.

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    Definition: Was ist ein Vorvertrag?

    Ein Vorvertrag ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen Käufer:in und Verkäufer:in. Beide Parteien bekunden ihre Absicht, den Immobilienkauf abzuschließen. Im Vorvertrag werden wesentliche Vertragsbedingungen wie Kaufpreis, Kaufgegenstand und eventuelle Vorbehalte schriftlich festgehalten. Der Vorvertrag dient dazu, eine verbindliche Basis zu schaffen, ohne dass der Kaufvertrag bereits endgültig abgeschlossen wird. Kurz: Beide Parteien erklären mit einem Vorvertrag gegenseitig und verbindlich, einen notariellen Kaufvertrag (Hauptvertrag) zu einem bestimmten Zeitpunkt anstreben zu wollen.

    Der Vorvertrag wird oft auch als „Reservierungsvereinbarung“ bezeichnet, da Käufer:innen sich damit die Immobilie bis zum endgültigen Kauf sichern können. Hierbei handelt es sich um ein Versprechen seitens des:der Verkäufer:in, die Immobilie nicht an Dritte zu verkaufen, solange der Vorvertrag besteht.

    hint
    Hinweis: Bedeutung eines Notars

    Wird ein Vorvertrag zum Wohnungskauf oder Immobilienkauf nicht notariell beurkundet, ist er für die Vertragsparteien rechtlich nicht bindend. Dadurch wird weder die Käufer- noch die Verkäuferseite zum Hauskauf bzw. Hausverkauf verpflichtet. Beide Seiten können also jederzeit vom nicht notariellen Vorvertrag zurücktreten.

    Welchen Nutzen hat ein Vorvertrag beim Hauskauf?

    Ein Vorvertrag bietet für Käufer:innen und Verkäufer:innen mehrere Vorteile:
     

    1. Absicherung: Ein Vorvertrag bietet dir die Sicherheit, dass die Immobilie nicht an andere Interessent:innen verkauft wird, während du noch mit der Finanzierung oder anderen Vorbereitungen beschäftigt bist.
    2. Planungssicherheit: Ein Vorvertrag kann dir dabei helfen, das Kaufdatum und die Übergabemodalitäten klar festzulegen, sodass du besser planen kannst.
    3. Zeitschonend: Wenn du noch auf die Zusage eines Kredits wartest oder andere Dokumente sammelst, gewährt dir der Vorvertrag mehr Zeit, ohne Angst haben zu müssen, dass das Haus in der Zwischenzeit an jemand anderen geht.
       

    Ein Vorvertrag ist besonders nützlich, wenn du schon eine feste Absicht hast, die Immobilie zu kaufen, aber noch bestimmte formelle oder finanzielle Angelegenheiten geklärt werden müssen. In einigen Fällen haben die Käufer:innen Zweifel.

    Diese Zweifel könnten Käufer:innen vor dem Kauf haben:
     

    • Die Kaufpreis-Finanzierung mit der Bank ist noch nicht sicher, weshalb du mit dem Kauf noch warten möchtest.
    • Es liegen noch nicht alle behördlichen Genehmigungen vor.
    • Du musst die Genehmigungen noch beantragen und bist ungewiss über den Ausgang.


    Beide Seiten können von einem Vorvertrag profitieren: Die kaufende Partei dadurch, dass sie an der Immobilie die zugesagten Konditionen später auch erhält und der Hausverkauf tatsächlich stattfindet. Für die verkaufende Seite ist es die Gewähr, dass du als Käufer:in wirklich an einem Erwerb interessiert bist und später tatsächlich kaufst.

    Expertenkommentar

    „Ein Vorvertrag ermöglicht es, sich die Wunschimmobilie zu sichern und parallel die Finanzierung zu regeln, ohne sofort alle vertraglichen Verpflichtungen einzugehen“

    Oranus Mahmoodi
    Expertin für Mieten & Kaufen
    Oranus Mahmoodi

    Als Immobilienexpertin und Redakteurin bei ImmoScout24 informiert dich Oranus Mahmoodi über alle Themen rund ums Mieten und Kaufen. Oranus ist studierte Journalistin und Soziologin. Sie beobachtet die Immobilienwirtschaft seit Jahren. Ihre Expertise als Wirtschafts- und Finanzjournalistin hat sie bei Financial Times Deutschland gewonnen, wo sie über viele Jahre gearbeitet hat. Als Autorin für Nachrichtenagenturen und diverse Wirtschaftstitel hat sie sich intensiv mit allen Seiten der Immobilienwirtschaft beschäftigt. Ihr Credo ist es, komplexe Themen für dich unterhaltsam und verständlich aufzubereiten.

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    Wie sieht der Vorvertrag für die Immobilie aus?

    Der Vorvertrag für eine Immobilie ist ein schriftliches Dokument, das in der Regel folgende Punkte umfasst:
     

    • Identität der Parteien: Namen und Anschriften von Käufer:in und Verkäufer:in
    • Beschreibung der Immobilie: Grundbuchnummer, Adresse, Größe und weitere Details zur Immobilie
    • Kaufpreis: Der vereinbarte Kaufpreis sollte klar definiert sein
    • Zahlungsmodalitäten: Eventuell wird festgehalten, wann und wie die Zahlung erfolgen soll
    • Rücktrittsrecht: Bedingungen, unter denen eine der Parteien vom Vertrag zurücktreten kann
    • Fristen und Termine: Festlegung von Fristen für die endgültige Vertragsunterzeichnung und eventuell auch für die Zahlung der Reservierungsgebühr
    • Bedingungen und Vorbehalte: Diese betreffen oft die Finanzierung, Genehmigungen oder Baugutachten.
    hint
    Hinweis: Wahl des Inhalts

    Beide Parteien sind relativ frei in der Wahl des Inhalts. Es ist beispielsweise möglich, einen fixen Kaufzeitpunkt im Vorvertrag festzulegen. Gesetzliche Bestimmungen zur Dauer der Gültigkeit gibt es nicht. Ein möglicher Faktor könnte zum Beispiel das Feststehen der Kauffinanzierung der Immobilie sein.

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    Wann ist der Vorvertrag verbindlich?

    Die Rechtsverbindlichkeit eines Vorvertrags hängt davon ab, wie er gestaltet ist und ob er notariell beglaubigt wurde. In Deutschland ist es so, dass der eigentliche Kaufvertrag einer Immobilie notariell beurkundet sein muss. Ein Vorvertrag ohne notarielle Beglaubigung ist grundsätzlich weniger verbindlich, er bietet eher eine Orientierungshilfe. Wenn der Vorvertrag jedoch bei einem Notar abgeschlossen wird, ist er verbindlich und wird als rechtsgültiger Vertrag angesehen.

    Soll der Vorvertrag für beide Seiten rechtlich bindend und nach dem Gesetz wirksam sein, muss er notariell beurkundet werden. Denn sowohl für den angestrebten Immobilienkaufvertrag als auch beim Vorverkaufsvertrag des Hauses gilt die Regelung des § 311b Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB):

    „Ein Vertrag, durch den sich der eine Teil verpflichtet, das Eigentum an einem Grundstück zu übertragen oder zu erwerben, bedarf der notariellen Beurkundung.“


    Es gibt Fälle, wo der Vorvertrag seine Rechtswirksamkeit verlieren kann:

    • Die Verpflichtungen sind für die Käuferseite unzumutbar.
    • Der Käuferseite ist zahlungsunfähig.
    • Eine der beiden Parteien hat einen stark beeinträchtigenden Unfall.
    • Die Finanzierung der Käuferseite „platzt“.
    • Die Person, die kaufen möchte, verstirbt.
    • Die Immobilie weist eine erhebliche Beschädigung oder Zerstörung auf.
       

    Falls Käufer:in oder Verkäufer:in trotzdem aus anderen und unwesentlichen Gründen vom Vorvertrag zurücktreten wollen, greift die Schadenersatzklausel. Dann kann der im Vorvertrag festgelegte Schadenersatz von der Gegenseite geltend gemacht werden.

    Oftmals besteht die Möglichkeit, ein Muster für den Vorvertrag beim Hauskauf beim Notar oder der Notarin zu erhalten. In der Praxis hat es sich außerdem als vorteilhaft erwiesen, den Vorvertrag über das selbe Notariat. Der:die Notar:in kennt dann schon die Beteiligten des eigentlichen Kaufvertrags und kann den Kaufprozess von Anfang an begleiten.

    Was kostet ein Vorvertrag beim Hauskauf?

    Die Kosten für einen Vorvertrag können variieren und hängen unter anderem davon ab, ob der Vertrag notariell beurkundet wird. Folgende Kosten können dabei anfallen:
     

    1. Notarkosten: Wenn der Vorvertrag notariell beglaubigt wird, entstehen Notarkosten, die sich laut Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) an der Höhe des Kaufpreises orientieren. Die Gebührenordnung sieht in der Regel zwischen 0,5% und 1% des Kaufpreises als Gebühr vor. Bei einem Kaufpreis von 300.000 Euro könnten die Notarkosten also bei etwa 1.500 bis 3.000 Euro liegen.

    2. Reservierungsgebühr: Manche Verkäufer:innen verlangen eine Reservierungsgebühr, die als Zeichen deiner Ernsthaftigkeit gilt. Diese Gebühr beträgt oft zwischen 0,5% und 2% des Kaufpreises und wird in manchen Fällen beim Kaufpreis angerechnet, in anderen Fällen jedoch einbehalten.

    3. Anwaltskosten: Es kann hilfreich sein, einen Anwalt zur Prüfung des Vorvertrags hinzuzuziehen, um unerwünschte Klauseln zu vermeiden. Auch hier hängen die Kosten von den individuellen Vereinbarungen ab, aber für eine einfache Vertragsprüfung fallen oft 300 bis 500 Euro an.

    Was ist eine Reservierungsvereinbarung beim Hauskauf?

    Eine Reservierungsvereinbarung ist ein spezieller Vorvertrag, der häufig verwendet wird, um eine Immobilie für eine bestimmte Zeit für dich zu reservieren. Sie wird häufig von Immobilienmakler:innen angeboten und stellt sicher, dass die Immobilie während eines festgelegten Zeitraums für dich zurückgehalten wird. Mit der Reservierungsvereinbarung erklärst du dich in der Regel bereit, innerhalb einer bestimmten Frist den Kaufvertrag abzuschließen oder eine Entscheidung zu treffen. Die Reservierungsvereinbarung kann mündlich oder schriftlich erfolgen, wobei ein schriftlicher Vertrag für dich mehr Sicherheit bietet.


    Wie hoch ist die Reservierungsgebühr?

    Die Höhe der Reservierungsgebühr kann unterschiedlich ausfallen und beträgt oft zwischen 0,5% und 2% des Kaufpreises der Immobilie. Bei einer Immobilie mit einem Kaufpreis von 200.000 Euro würde die Gebühr also zwischen 1.000 und 4.000 Euro liegen. Die Reservierungsgebühr dient als Zeichen deiner Kaufabsicht und wird im Falle des Kaufs häufig auf den Kaufpreis angerechnet. Solltest du dich jedoch nach Abschluss der Reservierungsvereinbarung gegen den Kauf entscheiden, wird die Gebühr in der Regel einbehalten.

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    Hinweis: teilweise hohe Reservierungsgebühren

    Selbst bei einstelligen Prozentsätzen kann die Reservierungsgebühr einen so hohen Geldbetrag ausmachen. So hoch, dass der Betrag als gesetzlich unzulässiges Druckmittel verstanden werden könnte. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn das Kaufobjekt Millionen kosten würde und eine dementsprechend hohe Maklerprovison angfällt.

    Kann von einem Vorvertrag zurückgetreten werden?

    Ein Rücktritt vom Vorvertrag ist grundsätzlich möglich. Allerdings kann ein Rücktritt schwieriger sein, wenn der Vorvertrag notariell beurkundet wurde. Denn dann hat der Vertrag eine stärkere rechtliche Bindung. In vielen Vorverträgen wird jedoch eine Rücktrittsklausel eingebaut, die besagt, unter welchen Bedingungen beide Parteien vom Vertrag zurücktreten können, z. B. wenn die Finanzierung scheitert.

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    Hinweis: Vorvertrag genau prüfen

    Hast du jedoch eine Reservierungsvereinbarung abgeschlossen und möchtest zurücktreten, wird die Reservierungsgebühr wahrscheinlich nicht erstattet. Es ist also ratsam, den Vorvertrag genau zu prüfen. Gegebenenfalls ist es angebracht, rechtlichen Rat einzuholen, um die Bedingungen für einen Rücktritt zu verstehen und auf der sicheren Seite zu sein.


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    FAQ: Häufige Fragen zum Thema Vorvertrag beim Hauskauf

    Wann ist ein Vorvertrag sinnvoll?

    Ein Vorvertrag ist besonders sinnvoll, wenn du die Immobilie sichern, aber noch deine Finanzierung oder rechtliche Fragen klären musst. Er schützt dich davor, dass die Immobilie an andere Interessent:innen verkauft wird. So kannst du beruhigt deine weiteren Schritte planen.

    Was passiert, wenn ich vom Vorvertrag zurücktrete?

    Bei einem Rücktritt können Gebühren anfallen oder ein Teil der Reservierungsgebühr einbehalten werden, je nach den Vereinbarungen. Falls der Vorvertrag notariell beglaubigt ist, sind die Rücktrittsbedingungen oft strenger geregelt. Prüfe daher vorab alle Klauseln sorgfältig.

    Wie hoch sind die Notarkosten für einen Vorvertrag?

    Die Notarkosten für einen Vorvertrag belaufen sich meist auf 0,5 bis zwei Prozent des Kaufpreises. Diese Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Notare und hängt vom Immobilienwert ab. Bei einer Immobilie von 300.000 Euro wären das zwischen 1.500 und 3.000 Euro.

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    Oranus Mahmoodi
    Expertin für Mieten & Kaufen

    Als Immobilienexpertin und Redakteurin bei ImmoScout24 informiert dich Oranus Mahmoodi über alle Themen rund ums Mieten und Kaufen. Oranus ist studierte Journalistin und Soziologin. Sie beobachtet die Immobilienwirtschaft seit Jahren. Ihre Expertise als Wirtschafts- und Finanzjournalistin hat sie bei Financial Times Deutschland gewonnen, wo sie über viele Jahre gearbeitet hat. Als Autorin für Nachrichtenagenturen und diverse Wirtschaftstitel hat sie sich intensiv mit allen Seiten der Immobilienwirtschaft beschäftigt. Ihr Credo ist es, komplexe Themen für dich unterhaltsam und verständlich aufzubereiten.

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