Hier spukt's wohl! Was ist zu tun bei unerklärlichen Geräuschen und merkwürdigen Erscheinungen? Worüber müssen Verkäufer:innen schon vor dem Kauf informieren? Woran erkenne ich, dass es spukt, und gibt’s Rabatt auf Geisterhäuser? Der schaurig-schöne Überblick.



Play Video-Preview


„immobilienfinanzierung“

Wer würde mich finanzieren?

Wir finden die passende Finanzierung für dich!
Unsere Beratung ist kostenlos, unabhängig, unverbindlich und garantiert SCHUFA-neutral.



Nachts zieht sie durchs Haus und versetzt die Familie in Angst und Schrecken. Im Gut Scheifenhaus spukt der Geist einer Frau. Sie versucht, nachts die Bettdecke wegzuziehen, oder wandert geräuschvoll vom Keller in den Dachstuhl. Manchmal legt sie den Schlafenden ihre eiskalten Lippen auf den Nacken und versucht, ihnen das Knochenmark auszusaugen. Ab und zu sieht man sie auch, dann deutet sie stets stumm auf dieselbe Wand.

Gruselgeschichte oder Wirklichkeit? Fest steht, dass wohl fast alle angehenden Hausbesitzer:innen auf so eine ungebetene Mitbewohnerin verzichten können. Die Mehrheit glaubt zwar nicht an Geister, aber drauf ankommen lassen wollen es viele nicht. Als wir vor einigen Jahren unsere Leser:innen danach fragten, antworteten 37 Prozent, ihnen werde es mulmig bei der Vorstellung, in ihrem zukünftigen Haus könne es spuken. Und 52 Prozent wollten nicht in ein Haus ziehen, in dem ein Mord passiert war.



Müssen Verkäufer:innen darüber informieren, wenn es spukt?


Kurze Antwort: nein. Die Verkäuferseite muss lediglich über Sachmängel informieren – unerklärliche Geräusche oder übersinnliche Erscheinungen zählen nicht dazu. Das gilt auch, wenn die Vorkommnisse der Grund für den Verkauf sind. Schließlich ist Geisterglaube etwas sehr Individuelles und kein objektiver Mangel.

Und wie sieht es aus mit Tod im Haus? In unserer Umfrage gaben 16 Prozent an, dass sie nicht in ein Haus ziehen wollen würden, in dem schon mal jemand gestorben ist. Dieses Ausschlusskriterium könnte sich als hinderlich erweisen bei der Haussuche, zumindest bei Bestandsimmobilien: Je älter das Haus, desto höher die Wahrscheinlichkeit, dass schon mal jemand darin gestorben ist. Das gilt als ziemlich normal beim Immobilienverkauf, die Verkäuferseite muss darum auch nicht unaufgefordert darüber informieren. Auch der Bank ist das völlig egal, für sie spielt das bei der Bewertung der Immobilie – und damit auch für die Finanzierungskonditionen – keine Rolle.

Anders sieht es allerdings aus, wenn sich noch Spuren des Ablebens in der Immobilie finden, etwa Leichengeruch, Flecken oder gar Blutspritzer. Dies würde durchaus einen Mangel darstellen und auch den Kaufpreis drücken – kommt in der Realität allerdings sehr selten vor.



Habe ich ein Recht darauf, von Suizid im Haus zu erfahren?


Auch die Vorstellung, jemand könne sich in einem Zimmer des neuen Heims das Leben genommen haben, löst bei vielen Unwohlsein aus. Aber hat man als Käufer:in ein Recht darauf, davon zu erfahren? Damit haben sich schon einige Gerichte beschäftigt. Die Antwort lautet: Eigentlich nicht, aber kommt ganz drauf an. 2023 landete ein Fall vor dem Landesgericht München I, in dem ein Käufer den Makler verklagte, der ihm sein neues Heim, eine Doppelhaushälfte, vermittelt hatte. Der Vorwurf: Der Makler hätte den anderthalb Jahre zurückliegenden Suizid der Vor-Voreigentümerin offenbaren müssen. Diese hatte mit einem Jagdgewehr erst ihren Hund und dann sich selbst erschossen – ziemlich grauenvoll, aber nach Ansicht des Gerichts kein Sachmangel. Der Kläger hatte den Makler auf Rückzahlung der Courtage sowie auf eine Kaufpreisminderung verklagt, das Gericht entschied aber im Sinne des Maklers. Bei Suizid „handele es sich nämlich nicht um einen Umstand, der der Immobilie selbst anhaften würde und so ihre grundsätzliche Tauglichkeit beeinflussen könnte“, hieß es in der Begründung (LG München I, Urteil vom 19.05.2022, Aktenzeichen: 20 O 8471/21).

Anders entschied im Jahr 2007 das Oberlandesgericht Celle. Auch hier klagte der Käufer aufgrund eines verschwiegenen Suizids. Er hatte durch Zufall von einem Handwerker erfahren, dass sich das Ehepaar, dem das Haus vorher gehörte, im Haus erhängt hatte. Erst Wochen später wurden beide in stark verwestem Zustand gefunden. Das Besondere an dem Fall: Der von den Erben beauftragte Makler hatte auf Nachfrage des Käufers behauptet, die Vorbesitzenden hätten zuletzt in Spanien gelebt und sich dort das Leben genommen. Der Käufer forderte daraufhin die bereits geleistete Anzahlung fürs Haus sowie die Maklerprovision zurück – und das Gericht gab ihm Recht. Er sei Opfer einer „arglistigen Täuschung“ geworden, der Makler habe bei den Verhandlungen auf Nachfrage bewusst „unrichtige Angaben" gemacht (OG Celle, Urteil vom 18.09.2007, Aktenzeichen: 16 U 38/07).

Wichtig war vor allem, dass der Käufer explizit nachgefragt hatte – das heißt, wenn du beim Hauskauf auf der sicheren Seite sein willst, dann stelle lieber bewusst Fragen zu einem möglichen stattgefundenen Ableben im Haus. Sofern du das überhaupt wissen willst – manchmal wohnt es sich auch unbeschwerter, wenn man nicht alle Details der Hausgeschichte kennt.




Woran erkenne ich, ob es spukt?


Die meisten Geister verstecken sich wohl eher nicht als schwebende Bettlaken im Kleiderschrank, und auch Berichte von grusligen Gestalten mit Racheabsichten gibt’s eher selten. Die meisten Geistererscheinungen haben gemeinsam, dass sie eher subtil sind – und ihre Übernatürlichkeit vor allem Interpretationssache ist. Nichtsdestotrotz gibt es einige Hinweise, die auf Geisterbesuch deuten können. Für diejenigen, die das zumindest nicht kategorisch ausschließen, hat die Universität von Western Ontario, Kanada, eine Checkliste veröffentlicht, mit der man das eigene Haus auf übersinnliche Phänomene untersuchen kann.

Die Liste umfasst unter anderem folgende Punkte:

  • Knarrender Boden, obwohl sonst niemand da ist
  • Ständiger kalter Luftzug, obwohl alle Fenster und Türen geschlossen sind
  • Haustiere, die aus keinem ersichtlichen Grund häufig laut bellen, fauchen etc.
  • Verschobene Möbel (ohne dass sie jemand berührt hätte)
  • Knallende Türen (wenn es sonst niemand gewesen sein kann)
  • Bewegungen im peripheren Sichtfeld, aber wenn man sich umdreht, ist niemand da
  • Merkwürdige Geräusche wie das Lachen oder Schreien eines Babys (nur ankreuzen, wenn kein Baby im Haus ist)
  • Wenn du tatsächlich einen Geist siehst (wenn du das ankreuzt, dann spukt es ziemlich sicher bei dir)

Wenn man zwei oder mehr Kreuze macht, dann spukt es laut Webseite im Haus – oder eine ebenfalls im Haushalt lebende Person treibt Schabernack. Das sollte man am besten ausschließen, bevor man die Ghostbuster ruft.



Heute kann sich dein Traum vom (geistfreien) Eigenheim erfüllen.





Ich fürchte, bei mir wohnt ein Geist. Und jetzt?


Jetzt kannst du erstmal allen Leuten, die du kennst, davon erzählen. Geistergeschichten kommen gut an, damit bist du der Star auf jeder Halloweenparty. Menschen gruseln sich gern – sofern sie nicht selbst betroffen sind. Da das bei dir ja aber anscheinend der Fall ist, willst du vielleicht auch Maßnahmen ergreifen. Bevor die Geisterbeschwörung beginnt, solltest du aber erstmal überprüfen, ob es nicht doch eine rationale Erklärung für die Vorkommnisse gibt. Das ist nämlich meistens der Fall. Am Ende finden sich oft banale Erklärungen wie undichte Fenster, temperaturbedingtes Holzknarren oder unpraktische Akustikverhältnisse, die den Schall aus der Nachbarwohnung wie dämonisches Lachen klingen lassen.

Wenn alles nichts hilft, kann man eine Reihe von Dienstleistungen in Anspruch nehmen, die versprechen, das Haus von Geistern und negativen Energien zu reinigen. Raumenergetiker, Heilerinnen oder Schamanen leisten gern Abhilfe. Die Abrechnung erfolgt dann in der Regel pro gereinigtem Quadratmeter (plus Anfahrtspauschale). Wichtig zu wissen ist allerdings, dass „Geisterjäger“ kein Ausbildungsberuf ist und keinerlei Examen erfordert. Auf die Geisterjagd gehen und das dann in Rechnung stellen kann im Prinzip jede:r.

Ein beliebtes Reinigungsmittel für den Hausgebrauch ist außerdem das Räuchern. Das soll negative, festsitzende Energien vertreiben. Entsprechende Harze oder Kräuter zum Ausräuchern der ungebetenen Gäste gibt es für den Hausgebrauch käuflich zu erwerben.




Gibt es Rabatt auf Geisterhäuser?


Nein, im Prinzip nicht. „Ich glaube, hier spukt’s“ ist kein schlagkräftiges Argument in der Kaufpreisverhandlung. Es kommt aber ganz darauf an, was das Haus zu einem „Geisterhaus“ macht – und warum es verkauft wird. Wer selbst von einem Spuk im Haus überzeugt ist, will vermutlich so schnell wie möglich ausziehen und das Haus loswerden – und akzeptiert möglicherweise auch einen etwas niedrigeren Preis, um den Kauf zügig abzuwickeln. Außerdem sind Geisterhäuser oftmals nicht im besten Zustand. Häuser, in denen es angeblich spukt, sind meist ziemlich runtergekommen und verwittert, oft standen sie auch schon längere Zeit leer. Das sind gute Argumente für einen niedrigeren Kaufpreis.



Die Geistergeschichte vom Anfang war gruselig. Wie ging sie aus?


Die Geisterfrau vom Gut Scheifenhaus dürfte mittlerweile ihre Ruhe gefunden haben. Die Ereignisse trugen sich nämlich schon in den 1970er Jahren zu. 1975 hatte eine Familie das 1388 errichtete Gutshaus übernommen und erlebte angeblich, wie schon die Bauersfamilie vor ihr, die eingangs geschilderten Gruselereignisse. Die Familie beschloss irgendwann, sich die Wand, auf die die nächtliche Besucherin immer wieder zeigte, mal genauer anzusehen. Durch Abklopfen der Wand entdeckten sie einen Hohlraum und brachen die Wand auf – und genau im Moment des Aufbrechens entwich etwas aus dem Loch, wie alle Anwesenden berichteten. In der Kammer selbst war aber nichts. Danach schien die Geisterfrau besänftigt und zeigte sich nur noch ab und an, blieb jedoch stets freundlich und zog auch keine Bettdecken mehr weg. Ob sie heute noch durchs Gutshaus geistert, ist nicht bekannt.


Garantiert geistfrei: Ein Neubauhaus

Gratis Hausbau-Kataloge

Jetzt Kataloge führender Hausbau-Anbieter nach Hause bestellen.
Hausbau-Kataloge anfordern


Alle Angaben ohne Gewähr.



Wie gefällt Ihnen diese Seite?
/5
seit 02.03.2021
Bewerten Sie diese Seite Vielen Dank
Artikel herunterladen
Artikel melden
Vielen Dank!
Wir haben Ihr Feedback erhalten.
Redaktionsrichtlinien von ImmoScout24

Die ImmoScout24 Redaktion verfasst jeden Beitrag nach strengen Qualitätsrichtlinien und bezieht sich dabei auf seriöse Quellen und Gesetzestexte. Unsere Redakteur:innen haben ein hohes Niveau an Immobilienwissen und informieren dich als Expert:innen mit informativen und vertrauenswürdigen Inhalten. Wir verbessern und optimieren unsere Inhalte kontinuierlich und versuchen, sie so leserfreundlich und verständnisvoll wie möglich für dich aufzubereiten. Unser Anliegen ist es dabei, dir eine erste Orientierung zu bieten. Für persönliche Anfragen deiner rechtlichen oder finanziellen Anliegen empfehlen wir dir, eine:n Rechts-, Steuer-, oder Finanzberater:in hinzuzuziehen.

War dieser Artikel hilfreich?
Der Artikel wurde als hilfreich bewertet.
Vielen Dank
Wir haben die Bewertung erhalten.