Mit dem seit Januar 2013 geltenden Rundfunkbeitrag muss nur ein Mitglied des Haushalts die Gebühr des Rundfunkbeitrags bezahlen – zuvor wurde pro Empfangsgerät abgerechnet. Damit ist der früher als GEZ-Gebühr bekannte Beitrag mit 18,36 im Monat eine echte Entlastung für viele Menschen. Wie du den Rundfunkbeitrag abmelden kannst und wann du sogar komplett von den Gebühren befreit bist, verraten wir dir hier.


importantpoints
Das Wichtigste in Kürze
  • Der Rundfunkbeitrag, in Höhe von 18,36 Euro, wird pro Haushalt fällig – und nicht wie früher die GEZ-Gebühr pro Empfangsgerät.

  • Es gibt einige Fälle, in denen du dich als zahlende Person von der Beitragszahlung abmelden kannst.

  • Aus sozialen oder gesundheitlichen Gründen können bestimmte Personengruppen eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag beantragen.

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  • Was ist der Rundfunkbeitrag?

    Der Rundfunkbeitrag ist die neue Bezeichnung für die GEZ-Gebühr. Diese Gebühr dient der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland. Der Rundfunkbeitrag wurde eingeführt, um eine unabhängige und umfassende Berichterstattung sicherzustellen. Öffentlich-rechtliche Sender wie ARD, ZDF und Deutschlandradio bieten Programme an, die nicht durch Werbung finanziert werden und somit nicht den wirtschaftlichen Interessen privater Medienunternehmen unterliegen. Durch die Finanzierung über den Rundfunkbeitrag sollen sie in der Lage sein, objektiv und unabhängig zu berichten.

    Grundsätzlich muss jede Wohnung in Deutschland den Rundfunkbeitrag bezahlen. Dabei spielt es keine Rolle, wie viele Personen in der Wohnung leben oder wie viele Rundfunkgeräte vorhanden sind. Der Beitrag ist pauschal und beträgt derzeit 18,36 Euro pro Monat (Stand: 2024). Auch Unternehmen und Institutionen sind beitragspflichtig, allerdings gibt es hier unterschiedliche Regelungen je nach Größe und Art des Betriebs.

    Warum muss ich den Rundfunkbeitrag zahlen?

    Der Rundfunkbeitrag stellt sicher, dass die öffentlich-rechtlichen Sender wie ARD, ZDF und Deutschlandradio unabhängig von kommerziellen Interessen agieren können. Das bedeutet, dass sie nicht von Werbeeinnahmen abhängig sind und somit eine neutrale und objektive Berichterstattung gewährleisten können. Deine Beiträge tragen dazu bei, dass ein breites Spektrum an Nachrichten, Kultur, Bildung und Unterhaltung angeboten wird, ohne dass wirtschaftliche Interessen im Vordergrund stehen.

    Ein zentraler Aspekt des Rundfunkbeitrags ist die Unterstützung der demokratischen Meinungsbildung. Durch die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wird sichergestellt, dass alle Bürger Zugang zu hochwertigen Informationen haben. Diese Informationen sind nicht nur vielfältig, sondern auch frei von politischem oder wirtschaftlichem Druck. So trägst du mit deinem Beitrag zur Stärkung der Demokratie bei.

    Wann kann ich den Rundfunkbeitrag abmelden?

    Es gibt bestimmte Situationen, in denen du von der Zahlung des Rundfunkbeitrags befreit werden kannst. Im Folgenden liest du, welche das sind und wie du vorgehen musst:

    Umzug ins Ausland: Ziehst du ins Ausland und meldest deinen Wohnsitz in Deutschland ab, kannst du den Rundfunkbeitrag abmelden. Dafür musst du beim Beitragsservice nachweisen, dass du deinen Wohnsitz in Deutschland aufgegeben hast. Eine Abmeldebestätigung vom Einwohnermeldeamt ist hierfür in der Regel ausreichend.

    Zusammenzug­­ mit einer anderen Person: Wenn du zu jemandem ziehst, der bereits den Rundfunkbeitrag zahlt, kannst du deinen eigenen Beitrag abmelden. Es reicht aus, dass pro Wohnung nur ein Beitrag gezahlt wird. Du musst dem Beitragsservice mitteilen, bei wem du einziehst, und die Beitragsnummer der Person angeben, die bereits zahlt.

    Tod des:der Beitragszahler:in: Im Falle des Todes eines:einer Beitragsschuldners:in können die Erben den Rundfunkbeitrag abmelden. Hierfür sind Sterbeurkunde und die Beitragsnummer notwendig. Der Beitragsservice wird dann den Beitrag entsprechend abmelden.

    Wohnung wird aufgegeben: Wenn du deine Wohnung aufgibst und keine neue Wohnung in Deutschland beziehst, kannst du den Rundfunkbeitrag ebenfalls abmelden. Dies gilt zum Beispiel, wenn du in ein Pflegeheim ziehst und dort keinen eigenen Haushalt mehr führst. Auch hier ist eine Bestätigung über die Aufgabe der Wohnung erforderlich.


    tipp
    Gibt es eine Kündigungsfrist für den Rundfunkbeitrag?

    Nein, die gibt es nicht. Nachdem du die Abmeldebestätigung durch den Beitragsservice erhalten hast, wird deine Kündigung zum nächsten Monat wirksam. Eine rückwirkende Befreiung vom Rundfunkbeitrag ist jedoch nicht möglich.



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    Wie kündige ich den Rundfunkbeitrag?

    Das ist die Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Kündigung deines Rundfunkbeitrags:
     

    1. Abmeldeformular ausfüllen: Gehe auf die Website des Beitragsservice (www.rundfunkbeitrag.de) und lade das Abmeldeformular herunter. Alternativ kannst du die Abmeldung auch direkt online durchführen.

    2. Abmeldegrund angeben: Im Formular musst du den Grund für deine Abmeldung angeben. Wähle den entsprechenden Grund aus der Liste aus und gib die notwendigen Informationen an (z.B. neue Adresse im Ausland, Beitragsnummer der Person, zu der du ziehst).

    3. Nachweise beifügen: Je nach Abmeldegrund musst du entsprechende Nachweise beifügen. Zum Beispiel:
      -    Umzug ins Ausland: Kopie der Abmeldebestätigung vom Einwohnermeldeamt.
      -    Zusammenzug: Beitragsnummer der Person, bei der du einziehst.
      -    Tod des Beitragsschuldners: Kopie der Sterbeurkunde.
      -    Wohnungsaufgabe: Bestätigung über die Aufgabe der Wohnung.
      -    Befreiung/Ermäßigung: Bescheid über den Bezug von Sozialleistungen oder anderer relevanter Nachweis.

    4. Abmeldung einreichen: Schicke das ausgefüllte Formular und die Nachweise entweder online über das Portal des Beitragsservice, per Post an die angegebene Adresse oder per Fax. Die Adressen und Faxnummern findest du ebenfalls auf der Website des Beitragsservice.

    5. Bestätigung abwarten: Nach der Einreichung deiner Abmeldung erhältst du eine Bestätigung vom Beitragsservice. Bewahre diese Bestätigung gut auf, falls es später zu Rückfragen kommen sollte.
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    TIPP

    Drei Tipps zur erfolgreichen Kündigung:

    • Fristen beachten: Achte darauf, dass du die Abmeldung rechtzeitig einreichst. Im Idealfall solltest du dies direkt nach dem Eintritt des Abmeldegrunds tun.
    • Vollständige Unterlagen: Stelle sicher, dass du alle erforderlichen Nachweise beifügst, um Verzögerungen bei der Bearbeitung zu vermeiden.
    • Kontakt aufnehmen: Bei Unklarheiten kannst du dich direkt an den Beitragsservice wenden. Auf der Website findest du Kontaktmöglichkeiten wie Telefonhotlines und E-Mail-Adressen.

    Wer ist vom Rundfunkbeitrag befreit?

    Es gibt mehrere Personengruppen, die aufgrund ihrer finanziellen Situation Anspruch auf eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag haben. Dazu gehören:

    Personen, die vom Rundfunkbeitrag befreit sind Details
    Empfänger von Sozialleistungen

    Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld: Wenn du Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) erhältst.

    Sozialhilfe: Wenn du Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) bekommst.

    BAföG-Empfänger: Wenn du eine Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erhältst und nicht bei deinen Eltern wohnst.

    Wohngeld: Wenn du Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) beziehst.

    Asylbewerberleistungen: Wenn du Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhältst.

    Menschen mit Behinderung Schwerbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen "RF": Wenn du im Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen "RF" hast. Das Merkzeichen "RF" wird vergeben, wenn du dauerhaft gehindert bist, an öffentlichen Veranstaltungen teilzunehmen.
    Befreiung aus anderen Gründen

    Zusätzlich gibt es einige weitere Personengruppen, die von der Zahlung des Rundfunkbeitrags befreit werden können:

    1) Personen in Pflegeheimen: Wenn du dauerhaft in einem Pflegeheim lebst und keinen eigenen Haushalt mehr führst.

    2) Studenten in Wohnheimen: Wenn du in einem Wohnheim wohnst und der Haushalt bereits durch die Einrichtung gemeldet ist.

    Was sind keine Gründe für eine Abmeldung des Rundfunkbeitrags?

    Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass du den Rundfunkbeitrag abmelden kannst, wenn du die Angebote der öffentlich-rechtlichen Sender nicht nutzt. Auch wenn du weder Fernseher noch Radio besitzt und die Online-Angebote nicht in Anspruch nimmst, bleibt die Beitragspflicht bestehen. Der Rundfunkbeitrag ist eine Pauschalabgabe, die unabhängig von der Nutzung der Dienste erhoben wird.

    Ein weiterer Irrglaube: Viele Menschen glauben, dass sie den Rundfunkbeitrag abmelden können, wenn sie statt der öffentlich-rechtlichen Angebote nur private Streaming-Dienste wie Netflix, Amazon Prime oder Disney+ nutzen. Auch dieser Grund wird nicht akzeptiert. Der Rundfunkbeitrag ist eine Haushaltsabgabe, die unabhängig davon gezahlt werden muss, egal welche anderen Medienangebote du nutzt.

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    Hinweis

    Eigener Unmut über die Programme: Manche Personen wollen den Rundfunkbeitrag abmelden, weil sie generell unzufrieden der Berichterstattung der öffentlich-rechtlichen Sender sind. Persönliche Meinungen oder Unzufriedenheit stellen jedoch keinen rechtlichen Grund für eine Abmeldung dar. Der Beitrag ist gesetzlich vorgeschrieben und muss unabhängig von individuellen Ansichten gezahlt werden.

    FAQ: Häufig gestellte Fragen zum Thema Rundfunkbeitrag

    Wie kann ich den Rundfunkbeitrag bezahlen?

    Du kannst den Rundfunkbeitrag per SEPA-Lastschriftmandat, Überweisung oder Dauerauftrag bezahlen. Das SEPA-Lastschriftmandat ermöglicht es dem Beitragsservice, den Betrag automatisch von deinem Konto abzubuchen. Alternativ kannst du den Betrag selbstständig per Überweisung oder Dauerauftrag an die Kontoverbindung des Beitragsservice überweisen.

    Kann ich den Rundfunkbeitrag reduzieren oder befreit werden?

    Ja, du kannst vom Rundfunkbeitrag befreit werden, wenn du bestimmte Sozialleistungen erhältst, wie z.B. Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder BAföG. Schwerbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen "RF" im Schwerbehindertenausweis können ebenfalls eine Befreiung beantragen. Um eine Reduzierung oder Befreiung zu erhalten, musst du einen entsprechenden Antrag beim Beitragsservice stellen und die notwendigen Nachweise einreichen.

    Wie kann ich Kontakt zum Beitragsservice aufnehmen?

    Du kannst den Beitragsservice telefonisch unter der Nummer 01806 999 555 10 erreichen. Alternativ kannst du das Kontaktformular auf der Website rundfunkbeitrag.de nutzen. Außerdem kannst du Briefe an die Adresse ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, 50656 Köln schicken.

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    Oranus Mahmoodi
    Expertin für Mieten & Kaufen

    Als Immobilienexpertin und Redakteurin bei ImmoScout24 informiert dich Oranus Mahmoodi über alle Themen rund ums Mieten und Kaufen. Oranus ist studierte Journalistin und Soziologin. Sie beobachtet die Immobilienwirtschaft seit Jahren. Ihre Expertise als Wirtschafts- und Finanzjournalistin hat sie bei Financial Times Deutschland gewonnen, wo sie über viele Jahre gearbeitet hat. Als Autorin für Nachrichtenagenturen und diverse Wirtschaftstitel hat sie sich intensiv mit allen Seiten der Immobilienwirtschaft beschäftigt. Ihr Credo ist es, komplexe Themen für dich unterhaltsam und verständlich aufzubereiten.

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