Frisch gebackene Photovoltaik-Anlagenbesitzer:innen und solche, die es werden wollen, haben Grund zur Freude: Das EEG 2024 vergütet Strom aus Solaranlagen weitaus besser als zuvor. Alle Infos zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes liest du in diesem Beitrag.
- Höhere Einspeisevergütung: Das EEG 2024 lässt die Einspeisevergütung für neue Photovoltaik-Anlagen in die Höhe schnellen.
Ende der EEG-Umlage: Die EEG-Umlage gehört ab 2023 endgültig der Vergangenheit an. Mit Inkrafttreten des Erneuerbare-Energien-Gesetzes wird die EEG-Umlage jetzt aus dem Bundeshaushalt finanziert.
Abschaffung der 70-Prozent-Regel: Bisher durften nur 70 Prozent der Nennleistung einer Photovoltaik-Anlage eingespeist werden. Das wurde durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023 für Neuanlagen bis 25 kWp gekippt. Auch Bestandsanlagen bis 7 kWp sind von der Einschränkung befreit.
Anmeldung zweier Anlagen auf einem Dach: Große PV-Flächen lohnen für die Kombination von Einspeisung und Eigenverbrauch. Vorausgesetzt sind eigene Messeinheiten und eine entsprechende Anmeldung beim Netzbetreiber.
Steuer-Erleichterung: Das neue Erneuerbare-Energien-Gesetz belohnt Privathaushalte, die eine Photovoltaik-Anlagen betreiben, jetzt mit attraktiven Steuervorteilen.
Netzanschluss im Handumdrehen: Um bürokratische Hürden abzubauen, hat die Regierung den Netzanschluss vereinfacht. So können Neuanlagen schneller in Betrieb genommen werden.
Förderungen von Anlagen im Garten und auf Carports: Nicht alle Dächer eignen sich für Solaranlagen. Ab sofort lassen sich auch PV-Anlagen fördern, die sich nicht auf dem Hausdach befinden.
- Was ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023)?
- Das Ziel des EEG 2023: massiver Ausbau erneuerbarer Energien
- Strom vollständig einspeisen oder lieber selbst verbrauchen?
- Die Einspeisevergütung: So viel Geld gibt’s vom Staat
- Einfacherer Netzanschluss und geplantes Webportal
- Carport, Garten und Co: Andere Aufstellungsorte jetzt zulässig
- Die EEG-Umlage gehört der Vergangenheit an
- 70-Prozent-Regel für Neuanlagen bis 25 kWp abgeschafft
- Welche Steuern müssen Betreiber:innen von PV-Anlagen zahlen?
- Fazit: PV-Anlagen lohnen sich jetzt mehr denn je
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Seit dem 01.01.2023 ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz, das EEG 2023, vollständig in Kraft getreten. Das damit verbundene Ziel der Bundesregierung ist ambitioniert: Bis 2030 soll der Strom in Deutschland fast vollständig (80 Prozent) aus erneuerbaren Energiequellen stammen. Der Ausbau von Windenergie- und Solarstrom-Anlagen hat Priorität und soll in den nächsten Jahren rasante Fahrt aufnehmen. Die Änderungen im EEG 2023 betreffen auch Photovoltaik-Anlagen für Ein- und Zweifamilienhäuser.
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz, kurz EEG, regelt die Einspeisung von regenerativ erzeugtem Strom in das öffentliche Stromnetz. Wer eine Photovoltaik-Anlage mit Netzanschluss betreibt, unterliegt den Regelungen dieses Gesetzes und kann von Photovoltaik-Förderungen profitieren.
Im Jahr 2000 trat das erste Erneuerbare-Energien-Gesetz in Kraft und bildet seitdem die Grundlage für die deutsche Energiewende. Die damalige Regierung legte fest, dass Strom aus erneuerbaren Energien bevorzugt ins Stromnetz eingespeist wird und dass die Betreiber:innen dafür feste Einspeisevergütungen erhalten. Anfänglich bestand das EEG aus wenigen Regelungen. Heute beinhaltet es mehr als 100 Paragrafen und wurde stetig über sogenannte EEG-Novellen ergänzt. Die wichtigsten fanden in den Jahren 2012 und 2017 statt. Dabei haben sich auch einige bürokratische Hürden ins EEG eingeschlichen, die den Ausbau erneuerbarer Energien eher behindert als gefördert haben.
Ein Beispiel ist der 52-Gigawatt-Deckel, der das Ende der EEG-Förderung für Photovoltaik-Anlagen bedeutet hätte, sobald 52 GW solarer Gesamtleistung erreicht worden wäre. Auch die EEG-Umlage, die Verbraucher:innen für selbst produzierten Solarstrom zahlen mussten, zählt zu den Regelungen, die im EEG 2023 korrigiert wurden.
Die Gesetzesnovelle hat einen Grund: Mit dem EEG 2023 will die Ampel-Koalition den Ausbau von erneuerbaren Energien stark vorantreiben. 2023 sollen 9 Gigawatt (GW) neuer PV-Anlagenleistung ans Netz gehen. In den folgenden drei Jahren liegt das Ausbauziel bei 22 GW.
Geht es nach der Bundesregierung sollen bis zum Ende der Amtsperiode bis 2026 ausreichend PV-Anlagen errichtet werden, um 31 GW grünen Strom zu erzeugen. Die eine Hälfte davon auf den Dächern hierzulande, die andere als Freiflächenanlage.
Zum Vergleich: Das EEG 2021 sah noch eine Steigerung der installierten Leistung von Solaranlagen bis 2030 auf insgesamt 100 GW vor.
Mit dem neuen EEG 2023 wird auch bei Privathaushalten zwischen sogenannten Eigenversorgungs- und Volleinspeiseanlagen unterschieden. Ob der Strom nur teilweise oder vollständig eingespeist werden soll, ist beim zuständigen Netzbetreiber entsprechend anzumelden – und zwar bis zum 1. Dezember für das Folgejahr. Um den Volleinspeisebonus zu erhalten, muss der im gesamten Kalenderjahr erzeugte Strom ins Netz eingespeist werden.
Bei den Eigenversorgungsanlagen wird nur ein Teil des solar erzeugten Stroms in das öffentliche Stromnetz eingespeist – und zwar dann, wenn er gerade nicht selbst für Spülmaschine, TV und Co. im Haus gebraucht wird. Je nachdem, wie viele Kilowattstunden (kWh) Strom eine PV-Anlage erzeugen kann, fällt auch die Vergütung aus.
Über die Nutzungsdauer einer PV-Anlage hinweg ist übrigens auch der Wechsel zwischen Volleinspeisung und Eigenverbrauchsmodell möglich. Somit lassen sich Voll- und Teileinspeisung ab jetzt kombinieren und es ist lohnenswert, eine große Fläche für die Photovoltaik-Module auf dem Dach zu reservieren. Ratsam ist es, diese Solaranlage in zwei einzelne Anlagen mit separaten Messeinrichtungen zu teilen – eine für die Überschusseinspeisung und eine für den Eigenverbrauch. So steht dem Kombi-Betrieb mit zwei Einspeisevergütungen nichts im Weg.
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Dass es der Gesetzgeber ernst meint mit den erwähnten Ausbauzielen für Solaranlagen, beweist ein Blick auf die Vergütungssätze. Wer nach dem 31.12.2022 eine Photovoltaik-Anlage in Betrieb nimmt, kann sich über folgende Vergütungssätze in der Einspeisevergütung freuen:
Anlagengröße | Anzulegender Wert bei Teileinspeisung (gerundet) | Anzulegender Wert bei Volleinspeisung (gerundet) |
< 10 kW | 8,2 ct/kWh | 13 ct/kWh |
< 40 kW | 7,1 ct/kWh | 10,9 ct/kWh |
< 100 kW | 5,8 ct/kWh | 8,2 ct/kWh |
Die einzelnen Vergütungssätze sind anteilig gültig. Somit erhalten Betreiber:innen einer 20 kWp-Anlage mit Eigenversorgung für die ersten 10 kWp 8,2 Cent und für die verbleibenden 10 kWp 7,1 Cent pro kWh. Im Durchschnitt also 7,65 Cent pro eingespeister Kilowattstunde Strom.
Wer seinen Solarstrom vollständig einspeist, erhält sogar noch höhere Vergütungssätze. Wenn die Betreiber:innen der 20 kWp-Anlage ihren solar erzeugten Strom vollständig ins Stromnetz einspeisen, erhalten sie für die ersten 10 kWp 13 Cent und für die verbleibenden 10 kWp 10,9 Cent. Also im Durchschnitt 11,95 Cent.
Die neuen, deutlich höheren Vergütungssätze gelten für alle PV-Anlagen, die seit dem 30.06.2022 in Betrieb genommen wurden. Für alle zuvor installierten Anlagen gelten die entsprechenden Vergütungssätze zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme weiter. Die sogenannte Degression ließ bislang die Einspeisevergütung Monat für Monat sinken. Damit ist vorerst Schluss. Bis Anfang 2024 ist die Absenkung der Einspeisevergütung ausgesetzt und soll danach nur noch halbjährlich erfolgen.
Möglicherweise findest du in anderen Quellen andere Vergütungssätze. Wenn 13,4 bzw. 8,6 Cent für die Klasse bis 10 kWp genannt werden, sind damit die „anzulegenden Werte“ gemeint. Diese werden jedoch nur ausgezahlt, wenn du deinen selbst erzeugten Solarstrom an einen Direktvermarkter verkaufst. Bei einer typischen kleinen PV-Anlage lohnt sich der Stromverkauf an einen Direktvermarkter aber i. d. R. nicht.
Die in der Tabelle angegebenen Vergütungssätze sind dem EEG 2023 entnommen. Im Gesetzestext stehen die Werte der festen Einspeisevergütung jedoch nicht direkt. Vielmehr berechnen sie sich aus unterschiedlichen Angaben und Regelungen des EEG 2023.
Im EEG sind die Daten zur jeweils gültigen Einspeisevergütung nicht explizit aufgeführt. Auf der Webseite der Bundesnetzagentur findest du die Fördersätze für Solaranlagen mit den sogenannten „anzulegenden Werten“ in einer Tabelle zusammengefasst.
Netzbetreiber nimmt die Regierung künftig in die Pflicht: Spätestens ab 2025 müssen sie ein Portal zur Verfügung stellen, dass es PV-Fans erleichtert, eine Netzanfrage für ihre Photovoltaik-Anlage zu stellen. Außerdem werden Fristen für die Bearbeitungsdauer dieser Anfragen gesetzt. Geplant ist eine digitale und bundesweit vereinheitlichte Netzanfrage. Ein derartiges Webportal, über das der Netzanschluss und die Übermittlung aller Unterlagen möglich sein soll, ist in Planung.
Neu ist, dass es für Neuanlagenbetreiber eine Förderung gibt, die ihre PV-Anlage (≤ 20 kWp) nicht auf dem Hausdach aufstellen. Seit 2023 ist es auch erlaubt, eine PV-Anlage
- im Garten,
- auf der Garage oder
- auf einem Carport zu installieren.
Voraussetzung ist der Nachweis, dass das Hausdach für eine PV-Anlage ungeeignet oder eine Installation nicht erlaubt ist. Dies ist zum Beispiel bei denkmalgeschützten Gebäuden der Fall. Hier dürfen die im Garten oder auf Nebengebäuden errichteten PV-Anlagen höchstens die gleiche Grundfläche wie das Wohngebäude aufweisen.
Wie viel Dachfläche du für deine PV-Anlage brauchst, kannst du übrigens ganz einfach mit dem Solar-Rechner herausfinden.
Im Zeitraum vom 01.07.2022 bis 31.12.202 hat die Regierung die EEG-Umlage vorläufig auf null reduziert. Mit der EEG 2023 wird sie nun vollständig abgeschafft. Finanziert wird die EEG-Förderung jetzt durch den „Energie- und Klimafonds“ (Sondervermögen des Bundes). Nicht nur für Stromkund:innen, sondern auch für Anlagenbetreibende ist der Wegfall der EEG-Umlage von Vorteil: Dadurch wird der Umstieg auf Eigenstromverbrauch attraktiver und die Abrechnung beim Stromverkauf einfacher.
Die Begrenzung der Wirkleistung auf 70 Prozent wurde bereits zum 15. September 2022 abgeschafft. Zunächst galt das nur für Neuanlagen bis einschließlich 25 kWp, die nach dem 14. September 2022 ans Netz gingen. Seit dem 01. Januar 2023 ist auch die Begrenzung für Bestandsanlagen bis zu einer Größe von 7 kWp weggefallen. Für größere Bestandsanlagen bleibt die 70-Prozent-Regel weiter gültig. Einziger Weg, die Wirkleistungsbegrenzung aufzuheben: Rüste deine PV-Anlage mit einem intelligenten Messsystem (Smart Meter Gateway) nach wie es das Messstellenbetriebsgesetz fordert.
Beim Gedanken an die nächste Steuererklärung können sich Besitzer:innen einer neuen Photovoltaik-Anlage freuen: Einnahmen aus ihrer Solarstromanlage und die Entnahme für die Selbstversorgen sind jetzt steuerfrei. Mit der PV-Anlagen Steuern sparen, ist allerdings nur für Einfamilienhäuser bis zu einer Anlagengröße von 30 kWp und für Mehrfamilienhäuser bis zu 15 kWp pro Wohn- oder Gewerbeeinheit und bis zu einer Gesamtmenge von 100 kWp möglich.
Auch für die Lieferung und Installation von PV-Anlagen sowie Zusatzkomponenten und Solarspeicher wird beim Einsatz in Privathaushalten ein Umsatzsteuersatz von 0 Prozent fällig. Durch diesen Nullsteuersatz entfällt die Verrechnung der Umsatzsteuer mit dem Finanzamt vollständig. Die Befreiung von der Ertrags- und Gewerbesteuer wurde von 10 auf 30 kWp angehoben.
Praktisch: Private PV-Anlagenbetreiber:innen mit einer Anlage bis zu 30 kWp dürfen sich künftig von Steuerhilfevereinen unterstützen lassen. Bislang war das aufgrund der unternehmerischen Betrachtung der PV-Anlage unzulässig. Auch das Erbrecht für Landwirt:innen wurde vereinfacht, indem die Agri-PV jetzt zum Grundvermögen des landwirtschaftlichen Betriebes zugeordnet werden kann.
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Wer mit dem Gedanken spielt, eine Solaranlage zu kaufen, sollte jetzt handeln: Die derzeitigen Vergütungen sind attraktiv, werden aber voraussichtlich nicht auf Dauer sein. Bei Kauf und Inbetriebnahme können Eigenheimbesitzer:innen von Steuerbefreiungen profitieren und sich – egal ob sie ihren solar erzeugten Strom selbst nutzen oder vollständig einspeisen –attraktive Einspeisetarife sichern. Melde dafür noch bis zum 1. Dezember deine Solarstromanlage beim zuständigen Netzbetreiber an!
Übrigens: Wer sich den Preis einer PV-Anlage nicht leisten kann, für den bietet es sich eventuell an, eine Solaranlage zu mieten. Expert:innen beraten dich gern. Auch zum Thema Photovoltaik-Versicherung kennen sich viele sehr gut aus.
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Jetzt PDF downloadenAls Redakteurin für verschiedene Bauherren- und Haustechnikmagazine hat sich Inga Ervig mehr als zehn Jahre lang mit Themen rund um die energetische Modernisierung, Heiztechnologien und nachhaltiges Sanieren beschäftigt. Die studierte Germanistin und Kulturmanagerin hat ein Faible für historische Altbauten. Inga arbeitet als selbstständige Content Marketing Managerin und übersetzt gerne Bau-Fachchinesisch in verständliche und unterhaltsame Artikel, die nicht nur Leser:innen sondern auch Google und Co. gefallen.
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