Die Förderung erneuerbarer Energien und der Ausbau erneuerbarer Energiequellen sind von zentraler Bedeutung, um den globalen Klimawandel einzudämmen. Die Einspeisevergütung hat sich dabei als eine der sinnvollsten Maßnahmen entpuppt. Voraussetzungen und Höhe der Einspeisevergütung sind im Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) festgelegt.
Die Einspeisevergütung ist durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt.
Netzbetreiber sind verpflichtet, eingespeisten Strom aus PV-Anlagen abzunehmen und zu vergüten.
Die Bundesnetzagentur legt die Höhe der Einspeisevergütung fest.
Je nach Größe der PV-Anlage bekommst du aktuellen zwischen 5,8 und 8,2 Cent/kWH für Überschussstrom.
Bei Volleinspeisung bekommst du mindestens 10,9 Cent/kWh.
Die Höhe der Einspeisevergütung ist auf 20 Jahre festgelegt.
- Was ist Einspeisevergütung?
- Wie funktioniert die Einspeisevergütung?
- Wie hoch ist die Einspeisevergütung?
- Unterschied Überschuss- oder Volleinspeisung
- Wie wird die Einspeisevergütung beantragt?
- Warum ist die Einspeisevergütung so wichtig?
- Geschichte der Einspeisevergütung
- Die Zukunft der Einspeisevergütung
- Fazit
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Die Einspeisevergütung, auch als EEG-Vergütung bekannt, ist ein Instrument zur finanziellen Förderung von erneuerbaren Energiequellen. Sie garantiert den Produzenten von grünem Strom, dass sie für die Einspeisung ihrer erzeugten Energie in das Stromnetz eine feste Vergütung erhalten. Diese Vergütung ist in der Regel über einen bestimmten Zeitraum garantiert und trägt dazu bei, die Rentabilität von erneuerbaren Energieprojekten sicherzustellen.
Dein Dach eignet sich nicht für eine PV-Anlage? Kein Problem! Seit der EEG Novelle 2023 bekommst du die Einspeisevergütung auch, wenn deine PV-Anlage im Garten aufgebaut wird.
Die Funktionsweise der Einspeisevergütung ist recht einfach, aber äußerst wirkungsvoll. Betreiber:innen von erneuerbaren Energieanlagen, sei es eine Photovoltaik-Anlage, eine Windkraftanlage oder eine Biomasseanlage, speisen den produzierten Strom in das öffentliche Stromnetz ein.
Für diese eingespeiste Energie erhalten sie eine festgelegte Vergütung pro Kilowattstunde (kWh), die über einen Zeitraum von 20 Jahren garantiert ist. Diese Vergütung ist oft höher als der Marktpreis für Strom, was Investitionen in erneuerbare Energien attraktiver macht. Für Betreiber:innen von Photovoltaik-Anlagen ist die Einspeisevergütung meist rentabler als den Strom in einem Solarspeicher für später aufzubewahren.
Neben der gesetzlich vorgegebenen Einspeisevergütung bezahlen einige Stromunternehmen sogar noch weitere Zuschläge. Es lohnt sich daher, sich vorab bei deinen lokalen Anbietern zu erkundigen.
Die Höhe der Einspeisevergütung richtet sich nach dem Datum der Inbetriebnahme, der Größe der PV-Anlage und ob du den gesamten produzierten Strom ins Netz einspeist oder nur das, was nach dem Eigenbedarf übrigbleibt.
In den vergangenen Jahren ist die Höhe der Vergütung für die Einspeisung des grünen Stroms monatlich kontinuierlich gesunken - abhängig von der zugebauten Menge an Photovoltaik-Leistung. Die Degression wurde mit der EEG-Novelle 2023 vorübergehend ausgesetzt. Die aktuelle Vergütung wurde ab August 2022 angepasst und soll zunächst bis Ende Januar 2024 gültig sein.
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Über die Höhe der Einspeisevergütung entscheidet die Bundesnetzagentur. Es gilt immer der aktuell gültige Satz zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der PV-Anlage. Es macht also einen Unterschied, ob die Anlage schon vor August 2022 an den Start ging oder erst danach. Der zu diesem Zeitpunkt gültige Satz ist dann aber für zwanzig Jahre konstant.
Je nach Größe der PV-Anlagen werden aktuell folgende Beträge gezahlt:
Maximale Anlagenleistung | Vergütungssatz |
10 kWp | 8,2 Cent/kWh |
10 kWp - 40 kWp | 7,1 Cent/kWh |
40 kWp - 100 kWp (gewerblicher Gebrauch) | 5,8 Cent/kWh |
Maximale Anlagenleistung | Vergütungssatz |
---|---|
10 kWp | 13 Cent/kWh |
> 10 kWp | 10,9 Cent/kWh |
Wer den Strom komplett ins öffentliche Netz einspeist, bekommt mehr ausgezahlt. Das ist besonders für diejenigen interessant, die genug Platz haben, um zwei Anlagen zu errichten: eine zur Selbstversorgung und eine zur Volleinspeisung.
Eine einzige PV-Anlage ausschließlich zur Volleinspeisung würde sich nicht rentieren. Die Einspeisevergütung ist geringer als die Ersparnis durch die Selbstnutzung des Stroms. Die PV-Anlage amortisiert sich wesentlich schneller, wenn sie der Eigennutzung dient.
Wichtigste technische Voraussetzung, um von der Einspeisevergütung zu profitieren, ist ein Netzanschluss. Dieser wird beim Netzbetreiber beantragt. In der Regel übernimmt das der Betrieb, der die PV-Anlage installiert.
Außerdem benötigst du einen Zwei-Wege-Zähler. Dieser misst sowohl den Strom, den du vom Netzbetreiber beziehst als auch die Menge an Strom, den du wiederum ins Netz einspeist. Den Zähler kannst du gegen eine geringe jährliche Gebühr beim Netzbetreiber mieten.
Sind alle technischen Voraussetzungen erfüllt, musst du deine PV-Anlage beim Netzbetreiber und der Bundesnetzagentur über das Marktstammdatenregister (MaStR) anmelden. Genau wie beim Netzanschluss kümmert sich der Installationsbetrieb um die entsprechenden Formalitäten.
Zur Übermittlung der Daten im MaStR hast du einen Monat nach Inbetriebnahme der PV-Anlage Zeit. Benötigt werden Kontakt- und Standortinformationen sowie die technischen Daten der Anlage.
Die Einspeisevergütung spielt eine entscheidende Rolle bei der Photovoltaik Förderung aus mehreren Gründen:
1. Anreiz für Investitionen
Die garantierte Vergütung bietet Investoren und Betreibern von erneuerbaren Energieanlagen eine finanzielle Sicherheit. Dieser Anreiz führt zu vermehrten Investitionen in die Entwicklung und den Ausbau erneuerbarer Energieprojekte.
2. Wachstum der erneuerbaren Energien
Die Einspeisevergütung trägt maßgeblich zum Wachstum des erneuerbaren Energiesektors bei. Sie hat dazu beigetragen, dass erneuerbare Energien einen signifikanten Anteil an der Gesamtstromerzeugung ausmachen.
3. Reduzierung von Treibhausgasemissionen
Durch den verstärkten Einsatz erneuerbarer Energien, der durch die Einspeisevergütung gefördert wird, können die Treibhausgasemissionen reduziert werden. Dies ist ein entscheidender Schritt zur Bekämpfung des Klimawandels.
4. Energieunabhängigkeit
Die Einspeisevergütung fördert die dezentrale Energieerzeugung und trägt zur Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen bei. Dies stärkt die Energieunabhängigkeit und die Versorgungssicherheit.
Die Einspeisevergütung wurde im Jahr 2000 durch das EEG eingeführt. Als Grundlage diente das Stromeinspeisungsgesetz vom 7.12.1990, das 1991 in Kraft trat und erstmalig die Netzbetreiber zur vergüteten Abnahme von Strom aus Wasserkraft, Windkraft, Sonnenenergie, Deponiegas, Klärgas oder der aus Produkten oder biologischen Rest- und Abfallstoffen der Land- und Forstwirtschaft gewonnen wurde, verpflichtete.
Das Stromeinspeisungsgesetz kurbelte die Produktion erneuerbarer Energien – besonders durch Windkraftanlagen – kräftig an. Dennoch wurde es von den großen EVU´s gerichtlich bekämpft, bis es jedoch im Januar 1996 vom Bundesverfassungsgericht und 2001 auch vom Europäischen Gerichtshof bestätigt wurde. Das deutsche EEG diente als Vorlage für zahlreiche Gesetze in anderen Ländern, die sich ebenfalls für den Klimaschutz einsetzen.
Ziel der Einspeisevergütung war es, erneuerbare Energien am Markt zu integrieren. Die Vergütung galt als Anreiz, in neue Techniken zu investieren. Dieses Ziel wurde erreicht, wodurch inzwischen die Höhe der Einspeisevergütung deutlich geringer ausfällt.
Eine Reihe von Studien hat gezeigt, dass die Einspeisevergütung der effektivste Fördermechanismus zum Ausbau Erneuerbarer Energien ist. Durch die Einspeisevergütung bedarf es weniger Förderkosten und dennoch wird ein höherer Zubau registriert als in Staaten, die keine Einspeisevergütung anbieten.
Die Einspeisevergütung wird daher auch in Zukunft ein wichtiger Bestandteil der Energiewende bleiben. Allerdings können sich die Bedingungen und Höhe der Vergütungen je nach politischem Willen und gesetzlichen Vorgaben ändern. Es ist daher ratsam, sich regelmäßig über die aktuellen Entwicklungen und Gesetzesänderungen zu informieren, um die Rentabilität von erneuerbaren Energieprojekten sicherzustellen.
Die Einspeisevergütung spielt eine zentrale Rolle bei der Förderung erneuerbarer Energien und dem Ausbau nachhaltiger Energiequellen. Sie bietet finanzielle Anreize für Investor:innen und Betreiber:innen von erneuerbaren Energieanlagen, trägt zum Wachstum des erneuerbaren Energiesektors bei und hilft bei der Reduzierung von Treibhausgasemissionen. Die Zukunft der Einspeisevergütung hängt von politischen Entscheidungen und Gesetzesänderungen ab, aber ihr Potenzial, die Energieversorgung nachhaltiger zu gestalten, ist unbestritten.
Übrigens: Du musst nicht unbedingt eine Solaranlage kaufen, um die Einspeisevergütung zu bekommen. Solaranlagen zur Miete produzieren ebenfalls Überschossstrom, den du einspeisen kannst. Ein weiterer Vorteil der Miete: Die Photovoltaik Versicherung ist in der Regel Teil des Mietpreises.
Interessierst du dich für eine Solaranlage, empfehlen wir dir den Solar-Rechner. Damit findest du die passende Größe für deine Bedürfnisse. Weitere Tipps wie du mit PV Anlagen Steuern sparen kannst, findest du ebenfalls in unserem Ratgeber.
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Jetzt PDF downloadenAls Redakteurin für Vermietet.de und ImmoScout24 hat sich Yvonne Häusler über einen Zeitraum von mehr als 4 Jahren intensiv mit Themen rund um Immobilien und Vermietung auseinandergesetzt. Als Expertin für Immobilienmodernisierung beschäftigt sie sich insbesondere mit der Energiewende, dem Ausbau von Photovoltaikanlagen und Solarthermie. Ihr Hauptaugenmerk liegt dabei stets darauf, komplexe Sachverhalte für die Leser verständlich aufzubereiten.
Die ImmoScout24 Redaktion verfasst jeden Beitrag nach strengen Qualitätsrichtlinien und bezieht sich dabei auf seriöse Quellen und Gesetzestexte. Unsere Redakteur:innen haben ein hohes Niveau an Immobilienwissen und informieren Sie als Expert:innen mit informativen und vertrauenswürdigen Inhalten. Wir verbessern und optimieren unsere Inhalte kontinuierlich und versuchen, sie so leserfreundlich und verständnisvoll wie möglich aufzubereiten. Unser Anliegen ist es dabei, Ihnen eine erste Orientierung zu bieten. Für persönliche Anfragen Ihrer rechtlichen oder finanziellen Anliegen empfehlen wir Ihnen, eine:n Rechts-, Steuer-, oder Finanzberater:in hinzuzuziehen.