Seit Januar 2023 gelten für Photovoltaik-Anlagen besondere Steuerregeln. In den meisten Fällen sind sie sogar komplett steuerfrei. Das Jahressteuergesetz 2024 erweitert die Regeln erneut, sodass du ab Januar 2025 noch mehr Steuern beim Kauf einer Photovoltaik-Anlage sparen kannst.

importantpoints
Das Wichtigste in Kürze
  • Das Jahressteuergesetz 2024 bringt viele steuerliche Vorteile für Betreiber:innen von Photovoltaik-Anlagen.

  • Auf neue PV-Anlagen mit maximal 30 kWp Leistung muss keine Umsatzsteuer mehr entrichtet werden.

  • Einnahmen aus privaten Anlagen sind von der Einkommenssteuer und Umsatzsteuer befreit.

Dein PV-Komplettpaket

Vergleiche jetzt Anbieter in deiner Region

  • Energiekosten sparen
  • 100% kostenlos & unverbindlich
  • Rundum-Sorglos-Paket

Wie werden PV-Anlagen besteuert?

Im Dezember 2022 wurde das Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022) abgesegnet und damit zahlreiche Änderungen beschlossen. Grund für die Anpassung des Steuerrechts war, dass sich in etlichen Bereichen ein fachlich notwendiger Gesetzgebungsbedarf entwickelt hatte – insbesondere in den Bereichen Digitalisierung, Verfahrensvereinfach, Rechtssicherheit und Steuergegerechtigkewit, sowie die Umsetzung des Koalitionsvertrages und Anpassungen an EU-Recht und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH).

 

Zwei der Meilensteine des JStG 2022 betrifft die Photovoltaik:

  • Nullsteuersatz mit Vorsteuerabzug für die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen

  • Einführung einer Ertragsteuerbefreiung für bestimmte Photovoltaikanlagen

 

Darüber hinaus wurde beschlossen, dass Lohnsteuerhilfevereine im Zusammenhang mit steuerbefreiten Photovoltaik-Anlagen eine erweiterte Beratungsbefugnis haben sollen.

 

Die Änderungen im Steuergesetz sind neben weiteren Maßnahmen zur Photovoltaik-Förderung dazu gedacht, den Ausbau erneuerbarer Energien weiter voranzutreiben.


Solarhaus Illustration

Erzeuge deinen eigenen Strom!

Mit deiner Photovoltaik-Anlage Stromkosten
senken und das Klima schützen.

Solaranlage planen

Umsatzsteuer beim Kauf

Für PV-Anlagen fällt seit dem 1. Janur 2023 keine Umsatzsteuer mehr an. Neu ab Januar 2025 gilt das auch für größere Anlagen. Biher galteine maximale Peak-Leistung von 30 kWp. Bei größeren Mehrfamilienhäusern sind 15 kWp pro Wohneinheit möglich. Mit dem Jahressteuergesetz 2024 wird die Grenze vereinheitlicht, sodass auch bei Mehrfamilienhäusern die Besteuerung bis 30 kWp wegfällt.

 

Damit der Nullsteuersatz greift, muss die Photovoltaikanlage entweder auf dem Dach oder in der Nähe eines Wohngebäudes installiert sein. Das heißt, dass auch ein Standort auf Garagen, Schuppen oder im Garten möglich ist.

hint
HINWEIS

Die Umsatzsteuerbefreiung gilt für alle Komponenten der Photovoltaikanlage, also neben den Solarmodulen auch beispielsweise Wechselrichter und Solarspeicher. Auch beim Kauf von Balkonkraftwerken musst du keine Umsatzsteuer zahlen.

 

Müssen defekte Teile der Photovolataik-Anlage ersetzt werden, gilt ebenfalls die Nullprozent Umsatzsteuer. In der Regel werden diese dann aber von dem Fachbetrieb bestellt, der sich um den Austausch kümmert. Den Firmen ist es freigestellt, den günstigeren Preis an ihre Kund:innen weiterzugeben. Ein Preisvergleich ist also durchaus lohnenswert. 

Warum erhebt die Regierung keine Umsatzsteuer mehr auf PV-Anlagen?

Mit dem Wegfall der Umsatzsteuer möchte die Regierung den Absatz und somit den Ausbau von Solartechnik weiter vorantreiben. Die Nullprozent Umsatzsteuer ist allerdings nur durch eine EU-Richtlinie aus April 2022 überhaupt möglich. Normalerweise gehören PV-Anlagen zu den steuerpflichtigen Produkten. Da die Regierung den Kauf aber im Sinne des Gemeinwohls (also dem Kampf gegen den Klimawandel) wünscht, gibt die EU-Regelung grünes Licht zur (kurzzeitigen) Abschaffung der Umsatzsteuer. 

Was ist mit der Umsatzsteuer bei Miete einer Photovoltaik-Anlage?

Eine Solaranlage zu mieten ist immer beliebter. Für diese Art der Anschaffung gilt die neue Umsatzsteuerregelung allerdings nicht. Eine Ausnahme besteht dann, wenn Mieter:innen nach dem Ende der Mietdauer die Solaranlage kaufen - wenn auch nur für einen symbolischen Euro.

hint
HINWEIS

Neben Mietanlagen sind auch mobile Solarmodule von der 0 Prozent Umsatzsteuer ausgeschlossen. 

Umsatzsteuer auf Einnahmen

Beziehst du Strom aus dem öffentlichen Netz musst du auf den Strompreis Umsatzsteuer zahlen. Diese Umsatzsteuer wurde bis Januar 2023 auch auf den Selbstproduzierten Strom erhoben. Dazu wurde der Nettostrompreis des Energieversorgers herangezogen und berechnet, welche Kosten dir für deinen Eigenverbrauch entstanden wären.

 

Mit dem neuen Jahressteuergesetz 2022 entfällt auch hier die Umsatzsteuer. Voraussetzung ist, dass du mindestens 90 Prozent des produzierten Stroms selbst nutzt.

Das musst du bei der Einkommenssteuer beachten

Neben den gesparten Stromkosten erzielst du mit deiner PV-Anlagen Einnahmen durch die Einspeisevergütung. Diese Gewinne mussten mit einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung in der Einkommenssteuer angegeben werden sofern deine Anlage größer als 10 kWp Leistung erbracht hat. Inzwischen müssen Einnahmen aus Anlagen bis 30 kWp Leistung beziehungsweise 15 kWp je Einheit nicht mehr in der Einkommenssteuererklärung angegeben werden.

Wie wurden PV-Anlagen vor 2023 besteuert?

Vor der Änderung des Jahressteuergesetzes konnten sich Berteiber:innen von PV-Anlagen entscheiden, ob sie sich als Kleinunternehmer ohne Umsatzsteuerpflicht oder als freiwillig umsatzsteuerpflichtig beim Finanzamt anmelden.

 

Als freiwillig umsatzsteuerpflichtig hast du den Vorteil, dass du dir die Umsatzsteuer auf die Anschaffungs- und Installationskosten als Vorsteuer vom Finanzamt erstatten lassen kannst. Die meisten Betreiber:innen welchselten schließlich ins, weil das in der Regel steuerlich günstiger ist. Das ist allerdings erst nach fünf Jahren ohne steuerliche Nachteile möglich.

Das musst du bei der Steuererklärung beachten

Sobald du Überschüssigen Strom ins Netz einspeist und dafür gemäß EEG eine Einspeisevergütung erhältst, giltst du als Unternehmer. Daher musst du auch deine Solaranlage innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme beim Finanzamt melden. Auch dann, wenn du weder Umsatzsteuer noch Einkommenssteuer auf die Einnahmen entrichten musst.

 

Betreiber:innen von PV-Anlagen mit einer Leistung von maximal 30 kWp sind vpn der Gewerbesteuer befreit. Dennoch ist es in manchen Regionen nötig, ein Gewerbe anzumelden. Eine einheitliche Regelung gibt es nicht. Frage am besten beim zuständigen Gewerbeamt nach, noch bevor du die Solaranlage kaufst und installierst.

 

Übrigens: Eine Photovoltaik Versicherung sichert deine Investition vor vielen Risiken ab und schützt dich vor teilweise erheblichen finanziellen Verlusten. Die Höhe der Prämie richtet sich unter anderem nach der Größe deiner PV-Anlage. Welche Größe für dich sinnvoll ist, erfährst du mit dem Solar-Rechner.



Modernisierungs-Checkliste-PDF

Du möchtest deine Immobile modernisieren?

Sichere dir jetzt kostenfreie Experten- Tipps zur Modernisierung und ihrer Finanzierung direkt als PDF

Jetzt PDF downloaden


Wie gefällt Ihnen diese Seite?
/5
seit 20.12.2023
Bewerten Sie diese Seite Vielen Dank
Artikel herunterladen
Artikel melden
Vielen Dank!
Wir haben Ihr Feedback erhalten.
Yvonne Häusler
Yvonne Häusler
Expertin für Immobilien & Vermietung

Als Redakteurin für Vermietet.de und ImmoScout24 hat sich Yvonne Häusler über einen Zeitraum von mehr als 4 Jahren intensiv mit Themen rund um Immobilien und Vermietung auseinandergesetzt. Als Expertin für Immobilienmodernisierung beschäftigt sie sich insbesondere mit der Energiewende, dem Ausbau von Photovoltaikanlagen und Solarthermie. Ihr Hauptaugenmerk liegt dabei stets darauf, komplexe Sachverhalte für die Leser verständlich aufzubereiten.

Redaktionsrichtlinien von ImmoScout24

Die ImmoScout24 Redaktion verfasst jeden Beitrag nach strengen Qualitätsrichtlinien und bezieht sich dabei auf seriöse Quellen und Gesetzestexte. Unsere Redakteur:innen haben ein hohes Niveau an Immobilienwissen und informieren Sie als Expert:innen mit informativen und vertrauenswürdigen Inhalten. Wir verbessern und optimieren unsere Inhalte kontinuierlich und versuchen, sie so leserfreundlich und verständnisvoll wie möglich aufzubereiten. Unser Anliegen ist es dabei, Ihnen eine erste Orientierung zu bieten. Für persönliche Anfragen Ihrer rechtlichen oder finanziellen Anliegen empfehlen wir Ihnen, eine:n Rechts-, Steuer-, oder Finanzberater:in hinzuzuziehen.

War dieser Artikel hilfreich?
Der Artikel wurde als hilfreich bewertet.
Vielen Dank
Wir haben die Bewertung erhalten.