Nach langem Ringen wurde das Solarpaket endlich beschlossen. Es enthält wichtige Erleichterungen für Eigentümer:innen und Mieter:innen – besonders in Bezug auf Balkonkraftwerke und Mieterstrom. Alles Wichtige im Überblick.

importantpoints
Das Wichtigste in Kürze
  • Das Solarpaket wurde 2023 auf den Weg gebracht und jetzt endlich beschlossen.

  • Die Änderungen durch das Solarpaket sollen so schnell wie möglich in Kraft treten.

  • Das Solarpaket beinhaltet wichtige Änderungen in Bezug auf Balkonkraftwerke und Mieterstrom.

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Solarpaket: Schub für den Ausbau der Solarenergie

Die Solarenergie ist eine der wichtigsten Säulen im Klimaschutz. Zusammen mit der Windenergie löst sie schrittweise die fossilen Energien wie Kohle und Gas ab. Nur so wird das Ziel der Bundesregierung erreicht: Spätestens ab 2030 – in gerade mal sechs Jahren – sollen 80 Prozent des Stroms aus erneuerbaren Energien gewonnen werden. 2023 wurden 50 Prozent des Energiebedarfs aus Solar oder Wind produziert. Es steht also noch ein langer Weg bevor.

 

Doch was das letzte Jahr auch zeigt: Der Ausbau der Solarenergie hat stark zugenommen. Laut der Bundesnetzagentur hat sich der Zubau im Vergleich zu 2022 fast verdoppelt. Der starke Zuwachs sei sowohl auf private Anlage als auch auf Solaranlagen auf gewerblichen Dächern und Freiflächen zurückzuführen.

 

Der starke Zuwachs an Solaranlagen – insbesondere Photovoltaik-Anlagen – soll nun mit dem Solarpaket 1 noch weiter verstärkt werden. Das Solarpaket sieht in erster Linie weniger Bürokratie vor und geringere technische Anforderungen vor. Zudem dürfen Solaranlagen jetzt auch größer sein.


Mehr Balkonkraftwerke dank Solarpaket

Steckersolar-Geräte (besser bekannt als "Balkonkraftwerke" verändern das Gesamtbild eines Gebäudes und sind somit bauliche Veränderungen. Doch bereits im letzten Jahr wurde dafür gekämpft, dass sogenannte steckerfertige Solaranlagen ohne Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) oder Vermieter:innen installiert werden dürfen. 

 

Bislang mussten die Anlagen jedoch zwingend beim Netzbetreiber angemeldet werden. Mit dem Solarpaket fällt dieser Zwang weg. Stattdessen muss die Anlage nur noch im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Die Registrierung wird auf wenige Daten beschränkt und somit deutlich einfacher werden.

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Hinweis

Mit dem Solarpaket dürfen Balkonkraftwerke auch mehr Leistung haben: Statt 600 Watt sind nun 800 Watt Wirkungsleistung erlaubt. 

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So funktioniert die vereinfachte Anmeldung deines Balkonkraftwerks

Jedes Balkonkraftwerk muss spätestens einen Monat nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur angemeldet sein. Die Anmeldung ist kostenlos. Und so geht´s:

 

  1. Gehe auf die Startseite des Marktstammdatenregisters und klicke auf die Menüpunkte "Registrierung einer Anlage oder eines Marktakteurs", dann "Registrierung einer Solaranlage" und anschließend auf "Steckerfertige Solaranlage (sogenanntes Balkonkraftwerk)".
  2. Registriere dich mit deinem Namen und deiner Adresse.
  3. Gib den Standort der Anlage, das Datum der Inbetriebnahme, die Gesamtleistung der Module, die Wechselrichterleistung und deine Stromzählernummer ein.
  4. Der Netbetreiber wird automatisch über dein Balkonkraftwerk informiert.

Kein Umrüsten der Stromzähler dank Solarpaket

Solaranlagen dürfen erst dann in Betrieb genommen werden, wenn ein Zwei-Wege-Stromzähler installiert sind. Diese Zähler erfassen nicht nur die Menge an Strom, die vom Netzbetreiber kommt, sondern auch die Strommenge, die aus der Solaranlage in das Stromnetz eingeschleust werden.

 

Balkonkraftwerke werden über einen handelsüblichen Stromstecker mit dem Stromnetz verbunden. Ein mitgelieferter Wechselrichter verwandelt den solaren Gleichstrom in Wechselstrom, denn nur dieser kann im Haushalt genutzt werden. Und genauso wie bei größeren Anlagen auf dem Dach war bislang auch für Balkonkraftwerke ein solcher Zähler notwendig.

 

Mit dem Solarpaket wurde beschlossen, dass die Pflicht, den Zähler vor der Inbetriebnahme umzurüsten, entfällt. Allerdings nur für eine Übergangsfrist - nämlich so lange bis die Zähler ohnehin ausgetauscht werden.

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Solarpaket bringt Erleichterung beim Mieterstrom

Auch für den sogenannten Mieterstrom fallen dank Solarpaket Hürden weg. Gibt es eine Solaranlage auf dem Dach können Mieter:innen direkt mit fossilfreiem Strom versorgt werden. Bisher musste der Solarstrom erst ins allgemeine Stromnetz eingespeist werden. Dieser Umweg entfällt durch das Solarpaket.

 

Noch wichtiger: Es dürfen jetzt auch mehrere Solaranlagen zusammengefasst werden. Besonders in größeren Wohnquartieren galt das bislang als Grund, sich gegen die Versorgung mit Solarstrom zu entscheiden.

 

Wird der solare Mieterstrom nicht mehr durch das allgemeine Stromnetz geschleust, sondern direkt verbraucht, sollen mit dem Solarpaket auch Solaranlagen auf Gewerbegebäuden und Garagen gefördert werden.

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Hinweis

Neben Balkonkraftwerken und Mieterstrom gibt es im Solarpaket noch weitere Passagen. Unter anderem wird auch die Windenergie bedacht. Eine Zusammenfassung der Bundesregierung zum Solarpaket findest du hier.

Kritik am Solarpaket

Neben viel Zuspruch gibt es auch Kritik am Solarpaket. Diese betrifft in erster Linie den “Resilienz-Bonus”. Damit sollte die heimische Solarindustrie gefördert werden. Derzeit greifen Verbraucher:innen auf wesentlich günstigere Solarmodule aus China zurück, was die deutsche Solarindustrie gefährdet. Der “Resilienz-Bonus" wurde insbesondere von der FDP abgelehnt.

Hoffnung auf Solarpaket 2

Das Solarpaket 1 ist ein wichtiger Schritt, um das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) umzusetzen. Allerdings greift es noch nicht weit genug. Im Solarpaket 2 werden deswegen weitere Regelungen für den privaten und gewerblichen Neubau erwartet. Auch die Wirtschaftlichkeit von Solaranlagen wird derzeit noch bemängelt. Hier müsste das Solarpaket 2 ansetzen.



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Yvonne Häusler
Yvonne Häusler
Expertin für Immobilien & Vermietung

Als Redakteurin für Vermietet.de und ImmoScout24 hat sich Yvonne Häusler über einen Zeitraum von mehr als 4 Jahren intensiv mit Themen rund um Immobilien und Vermietung auseinandergesetzt. Als Expertin für Immobilienmodernisierung beschäftigt sie sich insbesondere mit der Energiewende, dem Ausbau von Photovoltaikanlagen und Solarthermie. Ihr Hauptaugenmerk liegt dabei stets darauf, komplexe Sachverhalte für die Leser verständlich aufzubereiten.

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