Umstände wie ein plötzlicher Krankheitsfall können den Ablauf eines geplanten Immobilienverkauf durcheinanderbringen. In derartigen Fällen kann es notwendig sein, dass eine dritte Person mit einer Vollmacht den:die Eigentümer:in vertreten muss. Welche Optionen Sie haben, welche Art der Vollmacht wann sinnvoll ist und was Sie bei diesem Vorgang beachten sollten, erfahren Sie in diesem Beitrag.
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- Mit einer Vollmacht kann einem Dritten die Berechtigung zum Verkauf der Immobilie erteilt werden.
- Eine Vollmacht zum Hausverkauf ist nur rechtswirksam, wenn sie notariell beglaubigt wurde.
- Mit einer entsprechend abgefassten Generalvollmacht oder Vorsorgevollmacht kann beim späteren Hausverkauf auf eine gesondert ausgestellte Vollmacht zum Hausverkauf verzichtet werden.
- Wer den Kaufvertrag nach Beurkundung zunächst noch prüfen möchte, bevor dieser rechtswirksam wird, nutzt die nachträgliche Vollmachtsbestätigung.
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Grundsätzlich ist eine Vollmacht immer dann erforderlich, wenn der:die rechtmäßige Immobilieneigentümer:in bei dem Termin zur Beurkundung des Kaufvertrages nicht persönlich anwesend sein kann.
Eine Terminverschiebung hat im Rahmen eines Verkaufs vor allem für den:die Käufer:in den Nachteil, dass die Freigabe der Darlehenssumme für die Kaufpreiszahlung an die notarielle Beurkundung des Kaufvertrages gekoppelt ist. Verzögerungen können dazu führen, dass die finanzierende Bank Bereitstellungszinsen für die Zwischenzeit erhebt.
Doch auch für den:die Verkäufer:in ist der geplante und fristgerechte Immobilienverkauf von großer Bedeutung, da möglicherweise mit dem Erlös bereits weitere Investitionen geplant und terminiert sind.
Welche Szenarien eine Vollmacht beim Immobilienverkauf notwendig machen, verdeutlichen die folgenden Beispiele:
- Ältere Menschen werden zum Pflegefall und es ist die Unterbringung in eine Einrichtung der vollstationären Pflege notwendig. Die Kosten sollen mit dem Verkaufserlös des lastenfreien Hauses finanziert werden. Betroffene Personen können in so einem Fall ihre Kinder bevollmächtigen, den Hausverkauf abzuwickeln. Wichtig: Dies muss rechtzeitig geschehen, bevor die älteren Menschen möglicherweise nicht mehr geschäftsfähig sind.
- Sie befinden sich beruflich bedingt für eine längere Zeit im Ausland. Da Sie während Ihrer Abwesenheit nicht um den geplanten Verkauf der Immobilie kümmern können, erteilen Sie einer vertrauenswürdigen Person eine Vollmacht zum Immobilienverkauf.
- Bei Erb:innengemeinschaften kommt zur Befriedigung der unterschiedlichen Vorstellungen über die Verwendung der Immobilie oft nur der Verkauf infrage. Erfahrungsgemäß entsteht hier ein hohes Konfliktpotenzial. Stressfreier ist daher die Beauftragung eines:einer neutralen Dritten mit einer Vollmacht.
- Ein:e kompetente:r Immobilienmakler:in soll mit dem Verkauf einer Immobilie beauftragt werden. Um Zeit und Aufwand zu sparen, können Makler:innen über die Käufer:innensuche hinaus mit einer Vollmacht für die Preisverhandlungen sowie der Unterzeichnung des Kaufvertrages beauftragt werden.
Um dem Einzelfall gerecht zu werden, sind verschiedene Vollmachten möglich. Zunächst wird zwischen einfacher und notariell beglaubigter Vollmacht unterschieden. Wie auch beim Kaufvertrag ist für die Rechtswirksamkeit der Vollmacht zum Immobilienverkauf die notarielle Beurkundung vom Gesetzgeber vorgeschrieben.
Für den Immobilienverkauf kommen folgende Vollmachten infrage:
Sie ist die umfassende Vollmacht und erlaubt den Bevollmächtigten eine Vertretung in allen Angelegenheiten. Sie ist vor allem dann angebracht, wenn ein Mensch ohne Aussicht auf Änderung des Umstandes nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbstständig zu regeln. Sie beinhaltet ebenso die Abwicklung von Immobiliengeschäften.
Wie die Bezeichnung vermuten lässt, kann mit dieser Vollmacht Vorsorge getroffen werden für den Fall, dass im Alter das Kümmern um die eigenen Angelegenheiten zum Problem wird. Im Vergleich zur Generalvollmacht werden in einer Vorsorgevollmacht die Befugnisse auf konkrete Angelegenheiten (beispielsweise dem Immobilienverkauf) begrenzt. Wichtig dabei ist, die Vollmacht zu einem Zeitpunkt beurkunden zu lassen, zu dem der Mensch noch im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ist.
Wenn auch diese Vollmacht weitgehend ist, bezieht sie sich jedoch ausschließlich auf den Immobilienverkauf. Damit erlauben Sie einer Person Ihres Vertrauens, den Verkauf vollständig, also einschließlich Preisverhandlungen und Beurkundung des Kaufvertrages, abzuwickeln.
Mit der Vollmacht für einen Hausverkauf können Sie eine andere Person bevollmächtigen, rechtswirksam den Kaufvertrag zum Verkauf Ihres Hauses zu unterzeichnen.
Sie möchten durch eine dritte Person bei der Unterzeichnung des Kaufvertrages bei dem:der Notar:in vertreten werden, aber eine die Prüfung des Kaufvertrages vorbehalten? Dann ist die nachträgliche Vollmachtsbestätigung eine passende Option.
Dabei werden Sie zunächst durch eine Person am Beurkundungstermin für den Kaufvertrag vertreten. Die Vollmacht dazu können Sie mündlich erteilen. Der Vertrag ist nach der Unterzeichnung schwebend unwirksam. Sie bestätigen die vorab mündlich erteilte Vollmacht zu einem späteren Zeitpunkt durch eine notariell beglaubigte Vollmachtsbestätigung.
Ihr Vorteil: Der geplante Termin bei dem:der Notar:in kann ohne Verzug stattfinden und Sie haben den Vertrag im genauen Wortlaut vorliegen, bevor dieser rechtswirksam wird. Somit Sie in der Lage, den Vertragsinhalt in Ruhe zu prüfen.
Notar:innen berechnen ihre Gebühren nach dem sogenannten Geschäftswert. Für die Beurkundung einer Vollmacht für Beurkundungsverfahren wird gemäß der Kostenverzeichnis-Nr. 21200 (§ 34 GNotKG) eine 1,0-fache Gebühr fällig.
Beispiele für Berechnung der Gebühren bei dem:der Notar:in:
Geschäftswert | Beurkundungsgebühr |
10.000 € | 75 € |
25.000 € | 115 € |
50.000 € | 165 € |
110.000 € | 273 € |
155.000 € | 354 € |
200.000 € | 435 € |
250.000 € | 535 € |
500.000 € | 935 € |
1.000.000 € | 1.735 € |
Eine Verkaufsvollmacht müssen Sie vor der notariellen Beurkundung des Kaufvertrages erteilen. Die beurkundete Vollmacht sollte folgende Punkte beinhalten:
- Vor- und Nachname des:der Vollmachtgebers:in
- Geburtsort und -datum
- Adresse
- Vor- und Nachname des:der Vollmachtnehmers:in
- Geburtsort und -datum des:der Vollmachtnehmers:in
- Adresse des:der Vollmachtnehmers:in
- Anschrift der Immobilie
- Befugnisse im Zusammenhang mit der Kaufabwicklung
- Widerrufsklausel
- Unterschrift
Bitte beachten Sie, dass ImmoScout24 keine Rechtsberatung leisten darf. Daher sind die beschriebenen Inhalte nur Anhaltspunkte. Notar:innen werden Sie rechtssicher zu allen Details beraten.
Damit Sie sich optimal vorbereiten können, haben wir zwei Muster einer Vollmacht für den Immobilienverkauf vorbereitet, die zum kostenlosen Download zur Verfügung stehen. Bitte beachte Sie auch hier, dass die Muster keinerlei Vollständigkeit oder rechtliche Gültigkeit beanspruchen und Sie vor Erteilung einer Vollmacht alle Details mit einem:einer Notar:in besprechen sollten.
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