Die Bonitätsprüfung beim Immobilienverkauf und Hauskauf ist eine wichtige Grundlage zur Absicherung des:r Käufers:in. Um sicherstellen zu können, dass der:die Käufer:in in der Lage ist, die Immobilie auch zu bezahlen, kann eine Bonitätsprüfung durch den:die Verkäufer:in oder den:die Makler:in bei der Schufa durchgeführt werden. Lesen Sie hier, welche rechtlichen Vorgaben es dazu gibt.
- Mit dem Bonitätsnachweis für einen potentiellen Hauskauf können Interessent:innen ihre Zahlungsfähigkeit untermauern. Als Immobilienverkäufer:in sollten Sie darauf bestehen, um mögliche Zahlungsschwierigkeit im Nachhinein zu verhindern.
- Eine Möglichkeit für die Prüfung ist die Forderung nach einer Schufa Selbstauskunft für den Hauskauf beziehungsweise -verkauf.
- Die Bonitätsprüfung von potentiellen Käufer:innen kann auch durch eine:n Makler:in vorgenommen werden.
- Die Finanzierungszusage der Bank sollte sich direkt auf die Immobilie beziehen.
- Ein:e erfahrener:e Makler:in erzielt für Sie einen Top Verkaufspreis. Hier können Sie sich kostenlos drei Makler aus Ihrer Region empfehlen lassen.
Direkt zum Wunschthema
- Warum ist eine Bonitätsprüfung beim Immobilienverkauf sinnvoll?
- Kann ich einfach eine Auskunft bei der Auskunftei über den:die Käufer:in anfordern?
- Welche Bedeutung hat die Selbstauskunft beim Immobilienverkauf?
- Ist ein Einlick in die Kontoauszüge erlaubt?
- Wie sicher ist eine Finanzierungszusage durch die Bank?
- Kann die Bonitätsprüfung auch von einem:einer Makler:in durchgeführt werden?
- Checkliste: Zahlungsfähigkeit sicherstellen
Beim Verkauf einer Immobilie möchten Sie eine möglichst schnelle und komplikationslose Abwicklung durchführen. Das reduziert den Aufwand und die Kosten. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein:e Käufer:in nach Vertragsabschluss nicht zahlt, ist dennoch vorhanden.
Daher empfiehlt es sich, bereits vor der Vertragsunterzeichnung die Bonität von dem:der Käufer:in sorgfältig zu prüfen. Potentielle Käufer:innen sollten einen positiven Bonitätsnachweis beim Hauskauf vorlegen können. Dies ist noch keine Garantie dafür, dass er auch wirklich zahlt. Dennoch können Sie einen Zahlungsausfall durch eine fehlende Bonität auf diese Weise ausschließen.
Auf den ersten Blick ist es für den:die Verkäufer:in der schnellste Weg, die Bonität über eine Auskunftei wie die Schufa zu prüfen und hier Informationen über den:die Käufer:in einzuholen. Die Schwierigkeiten zeigen sich jedoch mit Bezug auf § 29 Absatz 2 BDSG.
In dem Abschnitt ist vermerkt, dass eine Auskunft durch Dritte nur eingeholt werden kann, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt. Die Anforderungen an dieses berechtigte Interesse sind groß und werden durch einen Immobilienverkauf in der Regel nicht erfüllt.
Stattdessen kann der:die Verkäufer:in eine Schufa Selbstauskunft vom:von der Verkäufer:in fordern, um mehr über die Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit zu erfahren. In diesem Fall wird von einer Eigenauskunft gesprochen.
Der:die Käufer:in muss diese nicht erbringen – eine rechtliche Handhabe gibt es nicht. Da bei einem Immobilienverkauf jedoch Vertrauen eine große Rolle spielt, kann der:die Verkäufer:in die Schufa Selbstauskunft durchaus als eine der Voraussetzungen für den Verkauf festlegen.
Die Daten, die in der Eigenauskunft enthalten sein müssen, sind im § 34 BDSG festgehalten: Dazu gehören:
- die persönlichen Daten
- Hinweise zum Zahlungsverhalten
- Mögliches Zahlungsrisiko
Einmal pro Jahr kann die Selbstauskunft bei der Schufa auch kostenfrei angefragt werden. Das ist einfach und schnell erledigt. Vor allem schafft es auch Vertrauen bei Immobilienverkäufer:innen, wenn Kaufinteressenten:innen ein Haus kaufen möchten.
Erlaubt ist, womit beide Seiten einverstanden sind. Macht der:die Käufer:in den Vorschlag, dem:der Verkäufer:in einen Einblick in seine Kontoauszüge oder die Auszüge aus seinem Depot zu geben, darf dies angenommen werden. Zu beachten sind folgende Punkte:
- Um sicherzustellen, dass die Angaben korrekt sind, sollten Sie den Namen der Kontoinhaber:innen auf den Girokonto-Unterlagen prüfen und sich nur Originale zeigen lassen.
- Zudem sollten nur Nachweise anerkannt werden, die nicht älter als zwei Wochen sind. Gerade bei einem Depot kann sich in kurzer Zeit viel ändern.
Gängig ist es, sich im Rahmen einer Schufa Bonitätsprüfung beim Immobilienverkauf die Finanzierungszusage für einen Kredit einer Bank zeigen zu lassen. Zu beachten ist, dass die Zusage für den Kredit für den Hauskauf nur dann hilfreich für eine:n Verkäufer:in ist, wenn sich dies genau auf besagte Immobilie bezieht. Anschrift und Bezeichnung der Immobilie sollten daher in der Zusage für den Kredit für den Hauskauf vermerkt werden.
Beauftragen Sie eine:n Makelr:in mit dem Verkauf Ihrer Immobilie, können Sie auch diesem den Auftrag geben, die Bonität von Interessent:innen zu prüfen. Informieren Sie sich vor der Beauftragung, ob dieser Bonitätsnachweis-Service zum Angebot von dem:der Immobilienmakler:in gehört, und nehmen Sie die Bonitätsprüfung in den Maklervertrag mit auf. Nur dann liegt auch eine vertragliche Verpflichtung zur Durchführung durch den:die Makler:in vor.
- Lassen Sie sich eine Selbstauskunft von Interessent:innen zukommen. Ist ein:e Interessent:in zum Thema Bonitätsnachweis weniger kooperativ, ist Vorsicht geboten.
- Gute und seriöse Kaufinteressent:innen legen Ihnen Kontoauszüge vor, sodass Sie sich einen Überblick über die Kreditwürdigkeit verschaffen können.
- Liegt eine Finanzierungszusage für das Darlehen der Bank vor, haben Sie ein Stück Sicherheit hinsichtlich der Kreditwürdigkeit in der Hand. Allerdings muss in der Zusagen für den Kredit auch die entsprechende Immobilie erwähnt werden.
- Spannen Sie eine:n Makler:in mit ein, profitieren Sie von seinem:ihrem Know-how. Ein:e Makler:in kann sich um die Bonitätsprüfung beim Hausverkauf kümmern und Infos einholen.
- Seien Sie vorsichtig, wenn Kaufinteressierte zögern und keine Nachweise bringen wollen. Wer nichts zu verbergen hat, der hat auch kein Problem damit, eine Selbstauskunft abzugeben.
- Letztendlich geht die Immobilie aber sowieso erst in den Besitz von dem:der Käufer:in, wenn der Kaufpreis komplett gezahlt wurde. Das wäre zwar ärgerlich, wenn der Kaufvertrag platzen würde. Aber es wäre auch nichts verloren, da Sie solange der:die Besitzer:in der Immobilie bleiben.
Die ImmoScout24 Redaktion verfasst jeden Beitrag nach strengen Qualitätsrichtlinien und bezieht sich dabei auf seriöse Quellen und Gesetzestexte. Unsere Redakteur:innen haben ein hohes Niveau an Immobilienwissen und informieren Sie als Expert:innen mit informativen und vertrauenswürdigen Inhalten. Wir verbessern und optimieren unsere Inhalte kontinuierlich und versuchen, sie so leserfreundlich und verständnisvoll wie möglich aufzubereiten. Unser Anliegen ist es dabei, Ihnen eine erste Orientierung zu bieten. Für persönliche Anfragen Ihrer rechtlichen oder finanziellen Anliegen empfehlen wir Ihnen, eine:n Rechts-, Steuer-, oder Finanzberater:in hinzuzuziehen.