Die Dokumentation von möglichen Mängeln sowie Zählerständen bei einer Hausübergabe ist für beide Parteien wichtig. Kann eine der Parteien nicht persönlich teilnehmen, ist die Ausstellung einer Vollmacht zur Hausübergabe möglich. Erfahren Sie hier, worauf Sie in diesem Fall achten sollten.
- Das Protokoll bei einer Hausübergabe dient der Absicherung von Käufer oder Verkäufer gegen spätere Forderungen.
- Kann eine der beiden Parteien bei der Hausübergabe nicht vor Ort sein, ist die Ausstellung einer Vollmacht möglich.
- Formvorgaben für eine Vollmacht bestehen vor dem Gesetz nicht, eine mündliche Erteilung ist möglich.
- Ein guter Makler erzielt für Sie einen guten Verkaufspreis. Sie können sich einen Makler aus Ihrer Region empfehlen lassen.
Der Termin für die Hausübergabe ist festgelegt, Sie sind jedoch verhindert und können daran nicht teilnehmen. In dem Fall haben Sie die Möglichkeit, eine Vollmacht zu erteilen. Im Bürgerlichen Gesetzbuch findet sich in Bezug auf Vollmachten kein Hinweis auf eine Formvorgabe. Dies bedeutet, dass Sie diese auch mündlich erteilen können. Allerdings gilt das nicht bei der Übergabe in Bezug auf den Kauf oder Verkauf von Immobilien. Eine schriftliche Vollmacht ist hier unbedingt notwendig.
Welcher Grund dafür vorliegt, dass nicht persönlich an der Übergabe teilgenommen werden kann, ist unerheblich.
Unabhängig davon, ob eine Wohnungs- oder Hausübergabe nach Kauf oder Vermietung erfolgt, sollten in der Vollmacht die folgenden Punkte zu finden sein:
Name und Anschrift der ausstellenden Person
Daten des Bevollmächtigten
Daten zum Haus oder der Wohnung
Anzahl der zu übergebenden Schlüssel
Art der zu übergebenden Schlüssel
Hinweise zur Gültigkeit
Hinweise zu einem möglichen Widerruf
Unterschrift durch die ausstellende Person
Bezieht sich die Vollmacht auf die Hausübergabe bei einem Kauf oder Verkauf, ist eine notarielle Beglaubigung notwendig. Das heißt, es fallen für die Ausstellung der Vollmacht auch Kosten an.
Es gibt keine Vorgaben dazu, wer als Bevollmächtigter eingesetzt werden kann. Sie entscheiden selbst, wem Sie eine Vollmacht ausstellen. Es ist jedoch notwendig, alle Daten zum Bevollmächtigten schriftlich festzuhalten. Dazu gehört auch seine aktuelle Anschrift. Diese Daten werden durch den Notar zusätzlich geprüft.
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