Es ist grundsätzlich möglich, eine Immobilie über mehrere Makler:innen anzubieten. Allerdings ist es meist erfolgreicher und schneller, nur eine:n Expert:in zu beauftragen. Hier erfährst du, warum es sinnvoller ist, nur eine:n Makler:in zu beauftragen, und welche Vorteile ein Alleinauftrag mit sich bringt. 

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importantpoints
Das Wichtigste in Kürze
  • Es ist möglich, eine Immobilie über mehrere Makler:innen anzubieten, jedoch sind diese nicht zur Leistung verpflichtet. 

  • Ein Alleinauftrag sichert dir das volle Engagement eines:einer Maklers:in. 

  • Ein Profi erzielt für dich einen guten Verkaufspreis. Lass dir hier kostenlos passende Makler:innen aus Ihrer Region empfehlen.

Tipp
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  • Mehrere Makler beauftragen

    Es ist erlaubt, mehrere Immobilienmakler:innen gleichzeitig mit der Vermittlung einer Immobilie zu beauftragen (Allgemeinauftrag). Diese Vorgehensweise ist jedoch nicht immer empfehlenswert. Wenn mehrere Makler:innen involviert sind, sinkt die Wahrscheinlichkeit für jede:n Einzelne:n, eine Provision zu erhalten, was zu einem geringeren Engagement führen kann. In der Folge kann es zu folgenden Problemen kommen:
     

    • Serviceverlust: Bei mehreren Makler:innen fehlen oft der Überblick und das Feedback während der Verkaufsphase.

    • Provisionsfrage: Unklarheiten über die Provision können zu Verunsicherung bei Kaufinteressent:innen führen. Es besteht das Risiko, dass mehrere Makler:innen rechtmäßig auf die volle Provision bestehen. 

    hint
    Provisionsfrage vorab klären

    Um Mehrfachprovisionen zu vermeiden, sollte die Provisionsfrage im Voraus geklärt werden, besonders wenn sowohl Käufer:in als auch Verkäufer:in je eine:n Makler:in beauftragen. 

    Makler hilft bei Immobilienverkauf

    Nur einen Makler mit Alleinauftrag beauftragen

    Ein Alleinauftrag ist sowohl für den:die Makler:in als auch für dich als Verkäufer:in vorteilhaft. Der:die Makler:in weiß, dass keine Konkurrenz besteht, und du profitierst von exklusiven Dienstleistungen.
     

    Vorteile des Alleinauftrags: 

    • Volle Maklerleistungen

    • Hohe Motivation des:der Maklers:in durch erfolgsabhängige Provision 

    • Professionelle und einheitliche Vermarktung

    • Kontinuierliches Feedback und Informationen während der Verkaufsphase 

    • Straff organisierte Verkaufsphase

    • Provision nur im Erfolgsfall 

    hint
    Tipp: Begrenze die Vertragslaufzeit

    Eine Vertragslaufzeit von maximal sechs Monaten bietet dir Flexibilität und die Möglichkeit, den:die Makler:in zu wechseln, falls nötig.


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    Vertragsarten: Makleraufträge im Vergleich

    Die Art des Maklerauftrags entscheidet darüber, ob du mehrere Makler:innen gleichzeitig beauftragen kannst. Dies ist beim Allgemeinauftrag möglich, nicht aber bei den Alleinaufträgen.

    Einfacher Maklerauftrag (Allgemeinauftrag)

    • Mehrere Makler:innen können gleichzeitig beauftragt werden, ohne Leistungsverpflichtung.

    • Du kannst selbst nach Käufer:innen suchen und bei Erfolg entfällt die Provision.

    • Die Laufzeit des Vertrags ist unbegrenzt.

    • Alle Eigenschaften dieses Vertrags können zur geringen Motivation der Makler:innen führen. 

    • Der Allgemeinauftrag bietet sich an, wenn der Verkauf der Immobilie keine Eile hat. 

    Alleinauftrag

    • Exklusive Dienstleistung durch eine:n einzige:n Makler:in.

    • Der:die Makler:in ist zur aktiven Vermittlung verpflichtet, du darfst jedoch selbst Käufer:innen suchen und provisionsfrei verkaufen.

    • Vertragslaufzeit: 3 bis 12 Monate

    Qualifizierter Alleinauftrag

    • Du musst alle Interessierten an den:die Makler:in verweisen.

    • Höchste Sicherheit für den:die Makler:in, beste Vermittlungstätigkeit.

    • Laufzeit oft ausreichend für den Verkauf, keine Kosten bei Nichterfolg. Der Vertrag läuft in diesem Fall einfach aus.

    Provisionsanspruch: Muss ich nur einen oder mehrere Makler bezahlen?

    Nach § 652 BGB haben Makler:innen Anspruch auf Provision, wenn sie den Kontakt zum:zur Käufer:in vermittelt haben und der Kaufvertrag notariell beurkundet wird. Bei mehreren Makler:innen kann es zu Problemen und doppelten Provisionsansprüchen kommen. 


    Am besten klärst du die Provisionsfrage noch vor Auftragserteilung: Über eine Freistellungsvereinbarung im Kaufvertrag kann verhindert werden, dass beide Makler:innen in voller Höhe entlohnt werden müssen. Die volle Höhe beläuft sich je nach Bundesland auf vier bis sieben Prozent als ortsübliche Provision, die aber verhandelt werden kann. Die Provision wird nach gesetzlichen Vorgaben hälftig auf beide Vertragspartner aufgeteilt.


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    Kooperationsarten von mehreren Maklern

    Wenn Makler:innen Kooperationen bilden, vergrößern sie ihr Angebot und das Spektrum an Immobilien sowie den Kreis der Interessent:innen. Es gibt drei Hauptarten von Kooperationen: 

    • Gemeinschaftsgeschäft: Makler:innen nehmen gemeinsam einen Auftrag an und teilen sich im Erfolgsfall die Provision, unabhängig von der jeweiligen Tätigkeit. 
    • Zubringergeschäft: Ein:e Makler:in agiert als Tippgeber:in für einen anderen und erhält dafür eine Tippgeber-Provision. 
    • Untermaklervertrag: Ein:e Makler:in beauftragt eine:n weitere:n Makler:in in einer anderen Region. Diese:r nimmt keine aktive Rolle ein und wird als Gegenleistung an der Provision beteiligt. 

    Rechtliche Aspekte und Tipps zur Vertragsgestaltung

    Unabhängig davon, ob du eine:n Makler:in oder mehrere beauftragst, solltest du den Maklervertrag sorgsam prüfen. Die Vertragsinhalte sind nicht gesetzlich vorgegeben und lassen viel Spielraum für Regelungen, die unter Umständen nicht in deinem Sinne sind. 

     

    • Wichtige Vertragspunkte: Achte auf die genaue Beschreibung der Maklerleistungen, die Laufzeit und Kündigungsfristen.

    • Provisionshöhe: Die ortsübliche Provision liegt je nach Bundesland zwischen vier und sieben Prozent. Diese kann verhandelt werden. Beim Allgemeinauftrag solltest du ganz besonders wachsam sein, um die Provision nicht mehrfach zahlen zu müssen.

    • Dokumentation: Stelle sicher, dass alle Vereinbarungen schriftlich festgehalten werden, um Missverständnisse zu vermeiden.


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    Bewertung von Maklern

    Wie findet man eigentlich eine:n passende:n Makler:in?  

    • Qualifikationen und Zertifikate: Überprüfe, ob der:die Makler:in über relevante Zertifikate und Qualifikationen verfügt. 

    • Erfahrungen und Bewertungen: Lies Maklerbewertungen von Kunden und Erfahrungsberichte. Frage nach Referenzen. 

    • Mitgliedschaften: Eine Mitgliedschaft in einem Fachverband kann ein Qualitätsmerkmal sein. 

    Tipps für den Verkaufsprozess

    Willst du dein Haus mit Makler:in verkaufen, ersparst du dir viel Arbeit und Zeit. Dennoch solltest du den Verkaufsprozess nach besten Kräften unterstützen.

    • Vorbereitung: Sammle alle notwendigen Unterlagen wie Grundbuchauszüge, Energieausweis und Baupläne. 

    • Präsentation: Bereite deine Immobilie für Besichtigungen vor. Achte auf Sauberkeit und eine ansprechende Präsentation.

    • Zusammenarbeit: Unterstütze den:die Makler:in aktiv, indem du flexibel bei Besichtigungsterminen bist und notwendige Informationen zeitnah lieferst. 

    Fazit: Lieber nur einen Makler beauftragen

    Die Beauftragung mehrerer Makler:innen kann kompliziert und risikobehaftet sein. Ein Alleinauftrag bringt klare Vorteile und sichert eine engagierte und professionelle Vermittlung deiner Immobilie.

    FAQ:
 Häufige Fragen zur gleichzeitigen Beauftragung mehrerer Makler

    Kann man ein Haus über mehrere Makler verkaufen?  

    Ja, es ist grundsätzlich erlaubt, ein Haus über mehrere Makler:innen zu verkaufen. Allerdings kann dies zu geringerer Motivation und Engagement der Makler:innen führen. 

    Kann ich meine Wohnung über verschiedene Makler vermieten?

    Ja, du kannst deine Wohnung über verschiedene Makler:innen vermieten. Beachte jedoch, dass dies zu Verwirrung bei potenziellen Mieter:innen und möglicherweise zu doppelten Provisionsansprüchen führen kann. 

    Wann liegt eine Doppeltätigkeit des Maklers vor?

    Eine Doppeltätigkeit liegt vor, wenn der:die Makler:in sowohl für den:die Verkäufer:in als auch für den:die Käufer:in tätig wird. Dies muss in der Regel beiden Parteien offengelegt werden.

    Ist man an einen Makler gebunden? 

    Bei einem Alleinauftrag bist du an eine:n Makler:in für die vereinbarte Laufzeit gebunden. Bei einem einfachen Maklerauftrag kannst du mehrere Makler:innen gleichzeitig beauftragen. 

    Ist es sinnvoll, mehrere Makler zu beauftragen?

    In den meisten Fällen ist es sinnvoller, nur eine:n Makler:in mit einem Alleinauftrag zu beauftragen, da dies zu einem höheren Engagement und besseren Service führt. 


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    Nadine Kunert
    Expertin für Verkauf & Vermietung

    Nadine Kunert informiert dich als Immobilienexpertin und Redakteurin von ImmoScout24 mit informativen und sorgfältig recherchierten Inhalten rund um das Thema Immobilienverkauf und Vermietung. Nadine ist studierte Kommunikationswissenschaftlerin, hat viele Jahre als Content Managerin in der Baubranche gearbeitet und ist seit 10 Jahren selbst Vermieterin. Dadurch hat sie einen praxisnahen Bezug und strebt danach, die Themen leserfreundlich und verständlich für dich aufzubereiten.

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