Die Maklerprovision wird fällig, wenn Makler:innen eine Immobilie erfolgreich vermittelt haben und ein notariell beurkundeter Kaufvertrag oder Mietvertrag vorliegt. Hier erfährst du mehr über Sonderfälle, die Fälligkeit der Maklerprovision ohne schriftlichen Maklervertrag sowie Situationen, in denen der:die Makler:in die Courtage nicht verlangen darf.
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Fälligkeit: Die Maklerprovision wird mit Abschluss eines Miet- oder Kaufvertrags fällig und ist, wenn nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von 14 Tagen zahlbar.
Aufschiebende Bedingung: Kaufverträge mit aufschiebender Bedingung werden erst rechtskräftig, wenn die Bedingung (z. B. Kreditzusage) eintritt.
Nachweis des Erstkontakts: Makler:innen können Provision verlangen, wenn sie den Erstkontakt nachweisen können und der Kauf innerhalb von drei Jahren zustande kommt.
Provisionsaufteilung: Die Provision wird normalerweise zu gleichen Teilen von Käufer:in und Verkäufer:in getragen.
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- Zahlungsfrist für Maklergebühren
- Wann wird Maklerprovision beim Verkauf fällig?
- Zusätzliche Regelungen zur Provisionsfälligkeit
- Wann wird Maklerprovision bei Vermietung fällig?
- Kein Maklervertrag vorhanden: Was gilt jetzt?
- Welche Arten von Maklerverträgen gibt es?
- Sonderfall: Aufschiebende und auflösende Bedingung
- In welchen Fällen haben Makler kein Anrecht auf Provision?
- Ist eine Maklerprovision fällig? (Beispiele)
- Fazit: Wann eine Maklerprovision fällig ist
- FAQ: Häufige Fragen zur Zahlungsfrist der Maklerprovision
Ein:e Makler:in erhält die Provision für die erfolgreiche Vermittlung einer Immobilie. Dies gilt sowohl für Verkaufs- als auch für die Mietobjekte. Die Maklerprovision wird üblicherweise innerhalb von sieben bis 14 Tagen nach Vertragsunterzeichnung fällig.
Die Maklerprovision wird fällig, wenn der:die Makler:in die vertraglichen Pflichten erfüllt hat und ein Kaufvertrag zustande kommt. Die Höhe der Provision bemisst sich am vertraglich festgelegten Kaufpreis und wird im Maklervertrag festgehalten.
Bedingungen für die Fälligkeit der Maklerprovision:
- Ein wirksamer Maklervertrag wurde abgeschlossen.
- Der:die Makler:in hat die vereinbarte Tätigkeit erbracht.
- Eine gültige Gewerbezulassung liegt vor.
- Ein kausaler Zusammenhang zwischen der Maklertätigkeit und dem Vertragsabschluss besteht.
- Ein notariell beglaubigter Kauf- oder Mietvertrag wurde unterschrieben.
Ob, wann und in welcher Höhe eine Provisionszahlung fällig wird, ist durch gesetzliche Regelungen vorgegeben:
Der Provisionsanspruch erlischt nicht mit Auslaufen des Maklervertrags. Entscheidet sich ein:e Interessent:in des Immobilienprofis erst nach Ende der Vertragslaufzeit für das Objekt, hat der:die Makler:in dennoch Anspruch auf die Provision (Bindungsfrist).
Die Maklerprovision wird normalerweise zu gleichen Teilen von Käufer:in und Verkäufer:in getragen. Grundlage dafür ist das im Jahr 2020 verabschiedete Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser.
Dieses Gesetz betrifft § 565c und § 565d des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB):
Wer den:die Immobilienmakler:in beauftragt, muss mindestens die Hälfte der Maklerprovision zahlen. Meistens handelt es sich hierbei um den:die Verkäufer:in.
Daraus folgt, dass der:die Käufer:in maximal 50 Prozent der Maklerprovision (zuzüglich Mehrwertsteuer) zu tragen hat.
Zudem muss der:die Kaufende den eigenen Anteil an der Provision erst zahlen, wenn der:die Verkäufer:in seinen:ihren Anteil gezahlt hat. Hierbei ist die gängige Praxis oft, dass die Provision des:der Vertragspartners:in überwiesen wird, sobald der Kaufpreis auf das Konto eingegangen ist.
Mehr über die Höhe der Maklerprovision beim Hausverkauf und die Frage, wer diese tragen muss, erfährst du im Artikel Maklergebühren beim Hausverkauf.
Auch bei Vermietungen wird die Provision bei Vertragsabschluss fällig. Die Kausalität ist ebenfalls wichtig – das heißt, der:die Mieter:in muss durch die aktive Mithilfe des:der Maklers:in gefunden worden sein. Seit Einführung des Bestellerprinzips trägt meistens der:die Vermieter:in die Provision. Diese darf nicht mehr als zwei Nettokaltmieten zuzüglich der Mehrwertsteuer betragen.
Sollte der Mietvertrag nicht zustande kommen, ist auch keine Courtage fällig. Allerdings ist es möglich, vertraglich eine Aufwandsentschädigung für den:die Makler:in zu vereinbaren, die nicht mehr als zehn Prozent der erwarteten Provisionszahlung betragen darf.
Ohne Maklervertrag gelten unterschiedliche Regelungen:
Gewerbeimmobilien und Mehrfamilienhäuser: Ein mündlicher Vertrag oder konkludentes Handeln reicht aus. Im Erfolgsfall hat der:die Makler:in Anrecht auf die Provision.
Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser: Seit dem 23. Dezember 2020 gilt eine schriftliche Vertragspflicht gemäß § 126b BGB.
Seit Inkrafttreten des neuen Gesetzes müssen Maklerverträge über den Verkauf oder Erwerb von Wohnungen oder Einfamilienhäusern in Textform vorliegen. Ausreichend ist beispielsweise eine Vereinbarung durch eine (einfache) E-Mail oder SMS. Eine mündliche Vereinbarung oder das Bereitstellen einer Maklerklausel auf der Website des:der Maklers:in genügen hingegen nicht. Fehlt es an der geforderten Form, so ist der Maklervertrag nichtig und besteht kein Recht auf eine Provisionszahlung.
Der Maklervertrag beim Verkauf von Miet- oder Gewerbeobjekten darf mündlich abgeschlossen werden. Auch konkludentes Verhalten wie die Bitte um einen Besichtigungstermin würde als Vertragsgrundlage genügen. Allerdings ist es immer ratsam, einen Maklervertrag schriftlich aufzusetzen, um einen Beweis über die getroffenen Vereinbarungen zur Hand zu haben. Außerdem kannst du Sonderregelungen wie eine Ratenzahlung im Vertrag dokumentieren und bist damit auf der sicheren Seite.
„Ein schriftlicher Maklervertrag bietet Klarheit und Sicherheit für beide Seiten. Er regelt alle wichtigen Punkte wie die Höhe der Provision und die Fälligkeit, was Missverständnisse und Streitigkeiten von vornherein vermeidet.“
Wird der Maklervertrag geschlossen, sollte darin auch die Art des Maklerauftrags festgeschrieben sein. Im Zweifelsfall ist sie nämlich entscheidend, wenn es um die Fälligkeit der Maklerprovision geht.
Grundsätzlich lassen sich drei Arten von Makleraufträgen unterscheiden:
- Allgemeinauftrag: Hier hast du als Auftraggeber:in die Möglichkeit, mehrere Makler:innen mit der Vermarktung zu beauftragen und sich gleichzeitig auch eigenständig um Interessent:innen zu kümmern.
- Alleinauftrag: Du beauftragst nur eine:n Makler:in, darfst dich aber auch weiterhin selbst um die Vermarktung kümmern.
- Qualifizierter Alleinauftrag: Es darf nur der:die beauftragte Makler:in Interessenten akquirieren und den Vertragsabschluss herbeiführen.
Alle Varianten haben ihre Vor- und Nachteile für beide Parteien und es gibt einiges zu beachten. Weitere Informationen zum Thema Maklerauftrag findest du auf unserer Übersichtsseite.
Du hast konkrete Kaufabsichten und weißt nicht, ob du ein Darlehen erhalten wirst? Nun stellt sich für dich die Frage, ob du die Maklerprovision auch bezahlen musst, wenn die Bank dir den Kredit nicht zubilligt und der Kauf letztendlich nicht zustande kommt.
Fälle wie diese lassen sich rechtlich absichern: Ob ein Vertrag rechtswirksam wird oder nicht, kann von bestimmten Bedingungen abhängig gemacht werden. Abhängig von der Art der Bedingung entsteht ein Anspruch auf Maklerprovision oder auch nicht.
Im Immobilienbereich kennt man insbesondere zwei Arten von Bedingungen nach § 158 BGB, die sich direkt darauf auswirken, ob ein Kaufvertrag rechtswirksam dauerhaft zustande gekommen ist oder nicht:
Aufschiebende Bedingung:
Wenn die Bedingung eintritt, kommt ein Kaufvertrag zustande und die Maklerprovision wird fällig.Auflösende Bedingung:
Tritt sie ein, wird der Kaufvertrag ungültig, aber die bereits gezahlte Provision kann nicht zurückgefordert werden.
Beiden Bedingungen ist gemein, dass sie die Rechtswirksamkeit eines Vertrags von einem ungewissen zukünftigen Ereignis abhängig machen können.
Wirkt die Bedingung aufschiebend, entsteht der Anspruch auf Provision, sobald die Bedingung eingetreten ist. Tritt die Bedingung nicht ein, geht der:die Makler:in leer aus.
Beispiel zur aufschiebenden Bedingung:
Über eine aufschiebende Bedingung knüpfst du die Rechtswirksamkeit eines Kaufvertrags an die Bedingung, dass es dir als Käufer:in gelingt, ein Darlehen zu erhalten.
- Mit der Kreditzusage von der Bank ist die Bedingung eingetreten und der Vertrag ist rechtswirksam. Die Maklerprovision wird ab diesem Zeitpunkt fällig.
- Erhältst du keine Finanzierung, bleibt der Vertrag unwirksam und du zahlst keine Provision.
Ist die Rechtswirksamkeit eines Vertrags an eine auflösende Bedingung geknüpft, wird der Vertrag aufgelöst, sobald die auflösende Bedingung eintritt. Anders als bei der aufschiebenden Bedingung ist ein solcher Vertrag unmittelbar rechtswirksam und bleibt es auch, solange die auflösende Bedingung nicht eintritt.
Beispiel zur auflösenden Bedingung:
Du hast ein Grundstück gekauft zu der Bedingung, dass der Vertrag unwirksam wird, wenn dir innerhalb eines Jahres die Möglichkeit einer Bebauung nicht gewährt wird. Wurde deiner Bedingung in der genannten Zeitspanne nicht entsprochen, ist der Vertrag sofort nach Ende der Frist unwirksam. Es ist so, als hättest du das Grundstück nie gekauft. Am Anspruch auf Maklerprovision ab Datum des Kaufvertrags ändert das jedoch nichts.
Bei der aufschiebenden Bedingung zahlst du erst dann eine Provision, wenn die Bedingung eingetreten ist. Dagegen wird die Maklerprovision bei der auflösenden Bedingung auf jeden Fall ab Kaufdatum fällig.
Es gibt einige Ausnahmefälle, in denen der:die Makler:in keine Provision verlangen darf. Dabei kommt es auch stets auf die Formulierung im Maklervertrag an.
Je nachdem, was im Maklervertrag steht, kann Provision aber auch dann fällig werden, wenn die Vertragsunterzeichnung platzt. Das bedeutet, dass du selbst dann Provision zahlen musst, wenn der:die Käufer:in oder Mieter:in im letzten Moment abspringt.
Versuche dementsprechend, als Kriterium für die Fälligkeit der Maklerprovision den abgeschlossenen Kaufvertrag im Maklervertrag unterzubringen! In unserem Beitrag erfährst du mehr darüber, was mit der Maklerprovision bei Nichtzustandekommen eines Kaufvertrags passiert!
Darüber hinaus kann der Anspruch auf die Zahlung der Provision auch verjähren. Wenn du dem:der Makler:in kündigst und danach eine:n Käufer:in oder Mieter:in findest, der:die zunächst Kontakt zum:zur Makler:in hatte, besteht eigentlich eine Bindungsfrist. Vergehen aber mehr als drei Jahre, verjährt der Makleranspruch und du musst ihm:ihr keine Courtage mehr zahlen.
Falls du dem:der Maker:in Fehlverhalten nachweisen kannst, ist es möglich, ihm:ihr die Provision nachträglich wiederzuentziehen.
Folgende Punkte gelten als Fehlverhalten eines:einer Maklers:in:
unterlag einem Interessenskonflikt
hat fahrlässig gehandelt
hat wesentliche Mängel verschwiegen
Was bedeuten diese gesetzlichen Regelungen und Unterschiede in der Praxis? Zwei Beispiele zeigen, wie es laufen kann.
Du hast eine befreundete Maklerin vor Dezember 2020 mit der Vermarktung deines Einfamilienhauses beauftragt. Der Auftrag erfolgte mündlich und wurde per E-Mail noch einmal informell bestätigt. Konkrete Absprachen hinsichtlich Provision und Aufgabenspektrum erfolgten nicht. Die Maklerin findet innerhalb von drei Wochen einen Käufer für dein Haus. Nach Abschluss des Kaufvertrags stellt sie dir eine Rechnung in Höhe von 3,5 Prozent des Kaufpreises zuzüglich Mehrwertsteuer.
Du bist verpflichtet, die Provision zu zahlen. Begründung:
Da die Provision nicht unverhältnismäßig hoch ist und der Verkauf auf die Arbeit der Maklerin zurückzuführen ist, musst du auch ohne schriftlichen Vertrag zahlen. Ein schriftlicher Vertrag ist keine Voraussetzung, weil zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses das neue Gesetz noch nicht greift.
Du beauftragst einen Makler mit der Vermarktung deines Einfamilienhauses. Im unbefristeten Maklervertrag legst du fest, dass es sich um einen Alleinauftrag handelt. Der Makler beginnt mit der Arbeit. Zeitgleich erfährst du, dass jemand in deinem Freundeskreis Interesse an deinem Haus hat. Du kündigst den Vertrag mit dem Makler und schließt den Kauf mit deinen Freund:innen ohne seine Hilfe ab.
Eine Maklerprovision ist in diesem Fall nicht zu zahlen. Begründung:
Der Makler kann keine Mitwirkung an der Vermarktung nachweisen. Du hast ihm zudem ordnungsgemäß gekündigt. Bei einem einfachen Alleinauftrag bist du ohnehin berechtigt, dein Haus parallel zu den Bemühungen des Maklers selbst zu vermarkten. Wurde im Vertrag eine Vereinbarung für eine Aufwandentschädigung festgelegt, sind diese Kosten jedoch zu tragen.
Die Maklerprovision wird grundsätzlich fällig, wenn ein notariell beurkundeter Kauf- oder Mietvertrag abgeschlossen wurde und der:die Makler:in seine vertraglichen Pflichten erfüllt hat. Sonderfälle wie aufschiebende und auflösende Bedingungen können die Fälligkeit beeinflussen. Ohne schriftlichen Vertrag können Makler:innen unter bestimmten Voraussetzungen dennoch eine Provision verlangen.
FAQ: Häufige Fragen zur Zahlungsfrist der Maklerprovision
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Wann wird eine Maklerprovision fällig?
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Die Maklerprovision wird fällig, sobald ein notariell beurkundeter Kaufvertrag oder ein Mietvertrag abgeschlossen wurde. Das bedeutet, dass der:die Makler:in erfolgreich eine:n Käufer:in oder Mieter:in vermittelt hat und der Vertrag rechtskräftig ist.
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Unter welchen Voraussetzungen wird eine Maklerprovision fällig?
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Eine Maklerprovision wird fällig, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: ein wirksamer Maklervertrag wurde abgeschlossen, der Makler hat die vereinbarte Tätigkeit erbracht, eine gültige Gewerbezulassung liegt vor, es besteht ein kausaler Zusammenhang zwischen der Maklertätigkeit und dem Vertragsabschluss, ein notariell beglaubigter Kauf- oder Mietvertrag wurde unterschrieben.
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Wann Maklerprovision überweisen?
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Die Maklerprovision ist in der Regel innerhalb von sieben bis 14 Tagen nach Abschluss des Kauf- oder Mietvertrags zu überweisen. Falls nichts anderes vereinbart wurde, sollte die Zahlung spätestens innerhalb dieser Frist erfolgen.
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Welcher Paragraf im BGB regelt den Anspruch auf eine Maklerprovision?
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Der Anspruch auf eine Maklerprovision wird im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) unter § 652 geregelt. Dieser Paragraf definiert die Bedingungen und Voraussetzungen, unter denen eine Maklerprovision fällig wird.
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In welchen Fällen muss die Maklerprovision nicht gezahlt werden?
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Maklerprovision muss nicht gezahlt werden, wenn kein Vertragsabschluss zustande kommt, der Anspruch auf Provision verjährt ist (i.d.R. nach drei Jahren), der:die Makler:in sich falsch verhalten hat (Interessenskonflikte, fahrlässiges Handeln, Verschweigen von Mängeln).
Nadine Kunert informiert dich als Immobilienexpertin und Redakteurin von ImmoScout24 mit informativen und sorgfältig recherchierten Inhalten rund um das Thema Immobilienverkauf und Vermietung. Nadine ist studierte Kommunikationswissenschaftlerin, hat viele Jahre als Content Managerin in der Baubranche gearbeitet und ist seit 10 Jahren selbst Vermieterin. Dadurch hat sie einen praxisnahen Bezug und strebt danach, die Themen leserfreundlich und verständlich für dich aufzubereiten.
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„Die gesetzliche Regelung zur Verteilung der Maklerprovision sorgt für mehr Transparenz und Fairness bei Immobilienverkäufen. Verkäufer und Käufer teilen sich die Kosten, was die finanzielle Belastung auf beide Parteien verteilt.“