Auch nach einer Scheidung gilt die Spekulationsfrist von 10 Jahren. Allerdings kann es sein, dass diese aufgrund der Gütertrennung und der Eigentumsübertragung der Immobilie auf einen Partner wieder bei Null beginnt. Hier erfahren Sie, wer nach einer Scheidung den Spekulationsgewinn behalten darf und wie Sie am besten mit der gemeinsamen Immobilie umgehen, um die Spekulationssteuer zu vermeiden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Spekulationsfrist ist bei Immobilien nach einer Scheidung wie gewohnt gültig, kann aber durch die Eigentumsübertragung wieder von vorn beginnen.
  • Alternativ können Sie das Objekt ohne Spekulationssteuer verkaufen, wenn Sie die Eigennutzung nachweisen können.
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Wie sieht die Spekulationsfrist nach einer Scheidung aus?

Nach einer Scheidung oder Trennung stellt sich die Frage, was mit der gemeinsamen Immobilie geschehen soll. Wichtig ist, dass auch hier die Spekulationsfrist von zehn Jahren gilt. Wenn also die geschiedenen Ehepartner beschließen, die Immobilie zu verkaufen, gilt als Beginn der Spekulationsfrist das Datum des Kaufvertrags mit dem Erwerber. Wenn Sie die zehn Jahre nicht erreichen, die Immobilie aber trotzdem schnell verkaufen möchten, können Sie die Spekulationsfrist durch Eigennutzung außer Kraft setzen. Dafür müssen Sie nachweisen, dass mindestens einer der Eheleute in den letzten beiden Jahren sowie im Verkaufsjahr in dem Objekt gewohnt hat.

Hier können Sie mehr darüber lesen, wie Sie die Spekulationsfrist umgehen können.

Beschließen die Ehepartner im Wege der Auseinandersetzung ihrer ehelichen Lebensgemeinschaft, den Miteigentumsanteil eines Ehepartners an der Immobilie dem anderen Ehepartner zu übertragen, beginnt mit dem Zeitpunkt der notariellen Beurkundung des Übertragungsvertrages die Zehnjahres-Spekulationsfrist. Ergibt sich ein Gewinn, fällt Spekulationssteuer an.

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Vorsicht Steuerfall

Überträgt etwa die Ehefrau dem Ehemann das ihr gehörende Grundstück, um dessen Anspruch auf Unterhaltszahlungen auszugleichen, gilt die Übertragung als entgeltliches Veräußerungsgeschäft. Folge ist, dass Spekulationssteuer anfallen kann.


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Wie muss ich mit dem Spekulationsgewinn nach einer Scheidung umgehen?

Eine gemeinsame Immobilie ist häufig einer der größten Streitpunkte bei der Scheidung, da sie einen hohen Wert darstellt. Der aus dem Verkauf erzielte Gewinn steht bei einem gemeinsamen Objekt beiden Ehepartnern zu, wobei auch beide die Spekulationssteuer zahlen müssen, falls diese anfällt. Die genaue Aufteilung des Gewinns ist Vereinbarungssache.

Sollten Sie beim Verkauf hingegen einen Verlust machen, ist es ebenfalls die Aufgabe beider Eheleute, die Kosten zu tragen. Um den Verlust zu vermeiden, ist es möglich, die Immobilie zu vermieten. Hier kommt es auf die persönliche Situation an. Achten Sie auf jeden Fall darauf, schriftliche und detaillierte Regelungen zu treffen, was die Aufteilung der Mieteinnahmen, aber auch der Nebenkosten betrifft. Mehr zur Vermietung von Immobilien erfahren Sie hier.

Wenn die Immobilie im Rahmen der Auseinandersetzung der ehelichen Lebensgemeinschaft an einen Ehepartner übertragen wird (Vermögensauseinandersetzung aus Anlass der Scheidung), hat dieser alleinigen Anspruch auf den Gewinn aus einem eventuellen Verkauf.

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Tipp

Erfolgt die Übertragung der Immobilie auf dem Wege der Auseinandersetzung der ehelichen Lebensgemeinschaft (Vermögensauseinandersetzung aus Anlass der Scheidung), fällt für den Ehepartner auf der Erwerberseite keine Grunderwerbsteuer an. Die Übertragung ist von der Grunderwerbssteuer befreit (§ 3 Nr. 5 GrEStG).

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